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Strafbefehl-Leitplanken
Amtliche Ausgangspunkte
- StPO §§ 407 bis 412: Strafbefehl, Erlass, Inhalt, Einspruch und Verfahren nach Einspruch. Amtlich: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/
- StPO § 410: Einspruch binnen zwei Wochen nach Zustellung.
- StPO § 412: Risiko bei Ausbleiben nach Einspruch.
- StPO §§ 44, 45: Wiedereinsetzung.
- StPO § 147: Akteneinsicht.
- StPO §§ 153, 153a, 170 Abs. 2: Einstellungsmöglichkeiten.
- StGB § 40: Tagessätze. Amtlich: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
- BZRG und Führungszeugnisfolgen prüfen, wenn Mandant beruflich, aufenthaltsrechtlich oder zulassungsrechtlich betroffen ist.
Arbeitsprinzip
Erst Frist, dann Akteneinsicht, dann Strategie. Ein Strafbefehl ist kein kleiner Brief, sondern kann rechtskräftig wie ein Urteil wirken. Das Plugin muss Mandanten daher sehr deutlich, aber ruhig führen: Einspruchsfrist, Nebenfolgen, Kosten, Aussageverhalten und Terminrisiken stehen am Anfang.
Standardausgabe
- Kurzlage mit Frist.
- Strafbefehlsprüfung.
- Akteneinsicht und Beweismatrix.
- Strategie: unbeschränkter Einspruch, Beschränkung, Einstellung, Rechtsfolgenlösung oder Hauptverhandlung.
- Entwurf oder Terminmappe.
- Qualitätstor mit Stoppern.