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| einleitungssatz-generator | Aktenauszug braucht praegnanten Einleitungssatz: wer streitet mit wem worueber welche Hauptnorm. Juristisch praezise neutral ohne Wertung ohne Erfolgsprognose. Normen §§ 253 304 ZPO. Prüfraster Praegnanz Vollständigkeit Neutralitaet Haupt-Norm-Nennung. Output Ein-Zwei-Satz-Kern Rechtstreit. Abgrenzung zu verfahrenszusammenfassung-absatz (laengerer Überblick) und verfahrensidentifikation (Stammdaten). |
Einleitungssatz-Generator
Zweck
Der Einleitungssatz gibt dem Leser in einem bis zwei Sätzen den Kern des Rechtsstreits wieder. Er nennt die handelnden Parteien, den Streitgegenstand und — wo möglich — die anwendbare Hauptnorm. Er ersetzt nicht die Zusammenfassung, sondern eröffnet sie.
Triage — kläre vor Formulierung
- Zivilverfahren, Arbeitsgericht, Strafverfahren, Verwaltungsgericht oder Sozialgericht?
- Erstinstanz, Berufung oder Revision?
- Was ist die Hauptnorm des Anspruchs oder der Anklage?
- Wie lautet der exakte Klagebetrag oder das Klagebegehren?
Zentrale Normen (Streitgegenstand / Klagebegehren)
- § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO — Klageschrift: bestimmter Antrag und Sachverhalt als Grundlage des Einleitungssatzes
- § 264 ZPO — Klageaenderung (im Einleitungssatz ggf. letzten Stand des Antrags aufführen)
- § 308 ZPO — Bindung des Gerichts an Antrag (ne ultra petita)
- § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage
- § 4 KSchG — Kündigungsschutzklage (Frist und Antrag)
Rechtsprechung zum Streitgegenstand und Klagebegehren
- BGH, Urt. v. 19.12.2019 - III ZR 233/18, NJW 2020, 537 — Zum zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff: Streitgegenstand wird durch Antrag und Lebenssachverhalt bestimmt; beide Elemente müssen im Einleitungssatz erkennbar sein.
- BGH, Urt. v. 13.09.2018 - I ZR 26/17, NJW 2019, 210 — Klageziel muss aus dem Klagebegehr eindeutig bestimmbar sein; vage Formulierungen fuhren zur Unzulässigkeit nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
- BAG, Urt. v. 21.09.2017 - 2 AZR 57/17, NZA 2018, 131 — Feststellungsantrag nach § 4 KSchG muss die konkrete Kündigung bezeichnen (Datum und Art der Kündigung).
- BVerwG, Urt. v. 14.04.2015 - 1 C 11.14, NVwZ 2015, 1141 — Anfechtungsklage nach § 42 VwGO erfordert genaue Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts.
Kommentarliteratur
- Zöller/Greger ZPO, § 253 Rn. 1 ff. (Klagebegehren und Antrag)
- Thomas/Putzo ZPO, § 264 Rn. 1 ff. (Klageaenderung)
- MüKo ZPO/Becker-Eberhard, § 308 Rn. 1 ff. (Bindung an Antrag)
Struktur des Einleitungssatzes
Muster:
[Kläger] nimmt [Beklagten] aus [Hauptnorm] auf [Klagebegehren] in Anspruch.
Ergänzend kann ein zweiter Satz den prozessualen Stand knapp abbilden:
Die Klage ist seit [Datum] beim [Gericht] anhängig; [mündliche Verhandlung steht aus / Urteil erging am ...].
Varianten nach Verfahrensart
Zivilverfahren (ZPO)
[Kläger] begehrt von [Beklagtem] Zahlung von [Betrag] nebst Zinsen aus § [Norm] BGB wegen [Sachverhaltskern]; das Verfahren ist beim Landgericht [Stadt] als [AZ] anhängig.
Eilverfahren (§ 935 ff. ZPO)
[Antragstellerin] begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung gemäß §§ 935 938 ZPO die Unterlassung von [Handlung] gegenüber [Antragsgegner]; das Verfahren ist beim [Gericht] als [AZ] anhängig.
Berufungsverfahren
[Berufungsklägerin] wendet sich mit ihrer Berufung vom [Datum] gegen das Urteil des Landgerichts [Stadt] vom [Datum] (Az. [AZ]) und begehrt weiterhin [Klagebegehren].
Strafverfahren (StPO)
Der Angeklagte [Name] ist durch Anklage der Staatsanwaltschaft [Ort] vom [Datum] wegen [Vorwurf] (§§ [Normen] StGB) angeklagt; die Hauptverhandlung findet vor der [Kammer] des [Gerichts] unter dem Az. [AZ] statt.
Verwaltungsverfahren (VwGO)
Die Klägerin wendet sich mit einer Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) gegen den Bescheid der Behörde [Name] vom [Datum] und begehrt dessen Aufhebung.
Arbeitsgerichtsverfahren (ArbGG)
Die Klägerin begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung vom [Datum] gemäß § 4 KSchG; das Verfahren ist beim Arbeitsgericht [Stadt] als [AZ] anhängig.
Sozialgerichtsverfahren (SGG)
Die Klägerin begehrt die Gewährung von [Leistung] durch den Beklagten [Träger] und hat nach Erfolglosigkeit des Widerspruchsverfahrens Klage beim Sozialgericht [Stadt] erhoben (Az. [AZ]).
Regeln
- Maximal zwei Sätze
- Keine Wertung (nicht: „zu Unrecht"; „unbegründet")
- Keine Erfolgsprognose
- Parteinamen vollständig benennen (kein „Kl." oder „Bekl." im Einleitungssatz)
- Normen mit vollständiger Bezeichnung (nicht nur Paragraphennummer)
Qualitätscheck
Nach Erstellung prüfen:
- Wer streitet mit wem? ja/nein
- Worüber wird gestritten? ja/nein
- Hauptnorm genannt? ja/nein
- Keine Wertung? ja/nein
- Maximal zwei Sätze? ja/nein
- Streitgegenstand i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt? ja/nein