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| allgemein | Einstieg und Triage im Arbeitsrecht: Mandantenrolle klaeren, Sofort-Fristen prüfen (KSchG-Klage drei Wochen, Entfristung drei Wochen), Schwerpunkt bestimmen (Kündigung, Befristung, Betriebsrat, Expansion, Untersuchung) und zu Folge-Skills routen. |
Arbeitsrecht — Allgemein
Worum geht es?
Das Arbeitsrecht-Plugin deckt das gesamte Individual- und Kollektivarbeitsrecht fuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab: Kuendigungsschutzklage (KSchG), Entfristungsklage (TzBfG), Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Betriebsratsanhoerung (§ 102 BetrVG), Betriebsuebergang (§ 613a BGB), Massenentlassung (§ 17 KSchG), AGG-Pruefung, HinSchG-Whistleblower, Mindestlohn, Arbeitszeiterfassung sowie interne Untersuchungen und internationale Expansion. Aktuelle BAG-Rechtsprechung 2025/2026 ist eingearbeitet (Equal Pay, Mindesturlaub-Verzicht, Freistellungsklausel).
Das Plugin richtet sich an Kanzleien und Syndikusrechtsanwaelte, die sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmer-Mandate betreuen.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Ein Mandant hat eine Kuendigung erhalten oder will eine Kuendigung aussprechen und es ist sofort die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG zu sichern.
- Ein befristetes Arbeitsverhaeltnis laeuft aus und die Befristung soll angegriffen werden (§ 17 TzBfG: Drei-Wochen-Frist gilt ebenso).
- Ein Aufhebungsvertrag ist vorhanden und Sperrzeit-Risiko sowie steuerliche Behandlung der Abfindung sollen geklaert werden.
- Ein Betriebsrat soll angehoert werden oder hat einen Widerspruch eingelegt (§ 102 BetrVG).
- Ein Mitarbeiter hat einen Hinweis auf Missstande gemeldet und der HinSchG-Schutz soll beurteilt werden.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- KSchG — Kuendigungsschutzgesetz; schutzt Arbeitnehmer mit mehr als sechs Monaten Betriebszugehoerigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern.
- TzBfG — Teilzeit- und Befristungsgesetz; regelt sachgrundgebundene und sachgrundlose Befristungen; Schriftformzwang nach § 14 Abs. 4 TzBfG.
- Sozialauswahl — Pflicht des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kuendigung, die schutzwuerdigsten Arbeitnehmer zu erhalten (§ 1 Abs. 3 KSchG).
- Sperrzeit — vorueberstgehende Verweigerung des Arbeitslosengelds nach § 159 SGB III bei Selbstkuendigung oder Aufhebungsvertrag.
- Betriebsrat — gewaehltes Arbeitnehmer-Gremium; bei Kuendigung ist Anhoerung nach § 102 BetrVG Wirksamkeitsvoraussetzung.
- Betriebsuebergang — Uebergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Inhaber (§ 613a BGB); Kuendigungsverbot wegen Betriebsuebergangs.
- AGG — Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; verbietet Diskriminierung nach § 1 AGG; Entschaedigungs- und Schadensersatz nach § 15 AGG.
Rechtsgrundlagen
- §§ 1 ff. KSchG — Kuendigungsschutz; § 4 KSchG Drei-Wochen-Frist
- §§ 14 ff. TzBfG — Befristungsrecht; § 17 TzBfG Drei-Wochen-Frist; § 14 Abs. 4 TzBfG Schriftformzwang
- § 102 BetrVG — Betriebsratsanhoerung vor Kuendigung
- § 613a BGB — Betriebsuebergang
- § 622 BGB — Kuendigungsfristen
- § 626 BGB — Ausserordentliche Kuendigung aus wichtigem Grund
- § 623 BGB — Schriftformzwang fuer Kuendigung und Aufhebungsvertrag
- §§ 1 ff. AGG — Diskriminierungsschutz
- § 1 MiLoG — Mindestlohn
- HinSchG — Hinweisgeberschutzgesetz seit 02.07.2023
- § 17 KSchG — Massenentlassung; Konsultation und Anzeige
Schritt-fuer-Schritt: Einstieg ins Plugin
- Mandantenkonstellation klaeren: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Geschaeftsfuehrer oder Syndikus?
- Phase des Mandats bestimmen: Noch keine Kuendigung (praeventiv), Kuendigung ausgesprochen/erhalten (Fristensicherung), laufendes Verfahren oder Abschluss?
- Passenden Skill auswaehlen (siehe Skill-Tour unten).
- Eilfristen pruefen: § 4 KSchG drei Wochen ab Zugang der Kuendigung; § 17 TzBfG drei Wochen ab vereinbartem Vertragsende — beide absolute Ausschlussfristen.
- Anschluss-Skill bestimmen: Nach Triage zu Kuendigungsschutzklage-Skills, Entfristungsklage-Skills oder Aufhebungsvertrag.
Skill-Tour (was gibt es hier?)
Einrichtung und Mandatsverwaltung
arbeitsrecht-kaltstart-interview— Ersteinrichtung: Standortprofil, Tarifbindung, Betriebsratssituation und Eskalationsregeln hinterlegen.arbeitsrecht-anpassen— Praxisprofil nachjustieren ohne vollstaendiges Erstinterview.arbeitsrecht-mandat-arbeitsbereich— Mandatsakten verwalten: anlegen, wechseln, schliessen.mandat-triage-arbeitsrecht— Eingangs-Abfrage: Kuendigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Lohn, Befristung oder Betriebsrat? Sofort-Fristen-Check.
Kuendigungsschutzklage (kueschk-)
kueschk-triage-laie-oder-anwalt— Kerneinstieg: Anwalt oder Laie? Dringende Empfehlung und Routing.kuendigungs-pruefung— Rechtliche Pruefung einer ordentlichen oder ausserordentlichen Kuendigung.kuendigungsschutzklage— Entwurf der Kuendigungsschutzklage nach § 4 KSchG.kueschk-anwendbarkeit-kschg-pruefen— Wartezeit (sechs Monate) und Schwellenwert (zehn Arbeitnehmer) pruefen.kueschk-frist-und-zugang-pruefen— § 4 KSchG Fristberechnung und Zugangsbeweis.kueschk-formfehler-pruefen— Schriftform, Vollmachtsruege § 174 BGB, Betriebsratsanhoerung.kueschk-kuendigungsgrund-personen-verhalten-betrieb— Drei Kuendigungsgruende nach § 1 Abs. 2 KSchG pruefen.kueschk-sonderkuendigungsschutz-checkliste— Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, BR-Mitglied.kueschk-klageschrift-anwalt-baustein— Anwaltliche Klageschrift mit Hilfsantraegen und Beweisangeboten.kueschk-klageschrift-laie-baustein— Klageschrift-Baustein fuer Laien mit Warnkopf.kueschk-output-warnschriftsatz-laie— Vollstaendige Laien-Klageschrift mit Pflicht-Disclaimer.kueschk-grundwarnung-falsche-wiese-und-haftung— Pflichtkopf mit Drei-Wochen-Frist-Hinweis fuer Laien-Output.kueschk-allgemeiner-und-besonderer-feststellungsantrag— Unterschied punktueller und allgemeiner Feststellungsantrag.kueschk-guetetermin-strategie-und-sprechzettel— Guetetermin nach § 54 ArbGG: Ablauf und Strategie.kueschk-kammertermin-sprechzettel— Sprechzettel fuer Hauptverhandlung im Kuendigungsschutzprozess.kueschk-muendliche-verhandlung-praxistipps-laie— Praxistipps fuer Laien in der muendlichen Verhandlung.kueschk-erwiderung-arbeitgeber-strategien-typisch— Typische Verteidigungsstrategien des Arbeitgebers.kueschk-replik-arbeitnehmer-baustein— Reaktion auf Klageerwiderung des Arbeitgebers.kueschk-annahmeverzug-loehne-anrechnung-zwischenverdienst— Annahmeverzugslohn § 615 BGB und Zwischenverdienst-Anrechnung.kueschk-weiterbeschaeftigungsantrag-grosser-senat— Weiterbeschaeftigungsantrag nach BAG Grosser Senat 1985.kueschk-aufloesungsantrag-arbeitnehmer-9-kschg— Aufloeungsantrag § 9 KSchG bei Unzumutbarkeit.kueschk-paragraph-12-kschg-neuer-job-einseitig— § 12 KSchG einseitige Loesung nach neuem Arbeitsverhaeltnis.kueschk-stricken-anwalt-risiko-und-vergleichsdruck— Warnung vor Stricken-Strategie des Arbeitgeberanwalts.kueschk-abfindung-faustformel-und-spannweite— Abfindungs-Faustformel und steuerliche Fuenftel-Regelung.kueschk-vergleichsverhandlung-checkliste— Vergleichs-Checkliste: Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Erledigungsklausel.kueschk-zeugnisanspruch-und-vergleich— Zeugnisanspruch § 109 GewO und Vergleichsformulierungen.kueschk-streitwert-kostenfolge-prozesskostenhilfe— Streitwert § 42 GKG, § 12a ArbGG, Prozesskostenhilfe.kueschk-berufung-und-revision-lag-bag— Berufung beim LAG und Revision beim BAG.
Entfristungsklage (entfristung-)
entfristung-triage-was-will-user— Einstieg: Befristungskontrollklage oder Entfristungsklage?entfristung-laie-oder-anwalt-frage— Statusabfrage Anwalt oder Laie fuer Entfristungsklage.entfristung-schriftform-14-abs-4-erkennen— KERNSKILL: Schriftformmangel nach § 14 Abs. 4 TzBfG als Unwirksamkeitsgrund.entfristung-elektronische-signatur-vorsicht— qES genuegt nicht fuer Befristungsabrede; Rechtsfolge Unbefristetheit.entfristung-grundwarnung-drei-wochen-frist— § 17 TzBfG absolute Ausschlussfrist drei Wochen.entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-1— Acht Sachgruende nach § 14 Abs. 1 TzBfG pruefen.entfristung-sachgrundlos-14-abs-2-vorbeschaeftigung— Sachgrundlose Befristung und Vorbeschaeftigungsverbot.entfristung-sachgrundlos-14-abs-2a-neugruendung— Neugründungsprivileg § 14 Abs. 2a TzBfG.entfristung-sachgrundlos-14-abs-3-aelter-52— Befristung aelterer Arbeitnehmer nach § 14 Abs. 3 TzBfG.entfristung-rechtsfolge-16-tzbfg-unbefristet— Rechtsfolge unwirksamer Befristung nach § 16 TzBfG.entfristung-klageschrift-anwalt-baustein— Anwaltliche Entfristungs-Klageschrift.entfristung-klageschrift-laie-baustein— Entfristungs-Klageschrift fuer Laien Schritt fuer Schritt.entfristung-output-warnschriftsatz-laie— Vollstaendige Laien-Entfristungs-Klageschrift mit Disclaimer.entfristung-guetetermin-und-kammertermin-sprechzettel— Sprechzettel fuer Guete- und Kammertermin in der Entfristungsklage.entfristung-vergleichsverhandlung-checkliste— Vergleichsbausteine in der Entfristungsklage.
Aufhebungsvertrag und Abmahnung
aufhebungsvertrag— Entwurf, Pruefung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags.aufhebungsvertrag-sperrzeit-prognose— Sperrzeit-Risiko beim Aufhebungsvertrag nach § 159 SGB III.abmahnung-arbeitsrecht— Abmahnungsschreiben oder Gegendarstellung und Widerspruchsschreiben.
Betriebsrat und kollektives Arbeitsrecht
betriebsrat-anhoerung— Betriebsratsanhoerung nach § 102 BetrVG: Inhalt, Fristen, Reaktion.betriebsrat-beschluss-heilung-nachtraeglich— Heilung unwirksamer Betriebsratsbeschluesse; BAG 25.09.2024.betriebsrat-ladung-und-ersatzmitglieder-pruefen— Ordnungsgemaesse Ladung und Nachrückreihenfolge pruefen.massenentlassung-17-kschg— Massenentlassungsanzeige und Konsultation Betriebsrat nach § 17 KSchG.
Status, Expansion und Einstellungspruefung
arbeitnehmer-status— Statusfeststellung Arbeitnehmer vs. Selbstaendiger, § 611a BGB, Clearingverfahren.einstellungspruefung— Arbeitsvertrag, Befristung, AGG und Nachweisgesetz bei Neueinstellungen.expansion-auftakt— Planung einer Neueinstellung in neuem Bundesland oder Zielland.expansion-aktualisierung— Status eines laufenden Expansionsprojekts aktualisieren.internationale-expansion— Framework fuer internationale Einstellungen (AUeG-Modell/EOR/Gesellschaft).
Lohn, Arbeitszeit und sonstige Themen
lohn-arbeitszeit-fragen— ArbZG, MiLoG, EFZG, Tarifvertraege: standortbezogene Lohn- und Arbeitszeitfragen.mindestlohn-arbeitszeit-erfassung— Mindestlohn und Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (EuGH C-55/18, BAG 1 ABR 22/21).lohnsteuer-sozialversicherung— Sozialversicherungsrechtlicher Status und lohnsteuerliche Fragen.fehlzeit-erfassen— Neue Abwesenheit im Register anlegen: BUrlG, EFZG, MuSchG, BEEG.fehlzeiten-register— Offene Abwesenheiten und Fristen ueberpruefen.agg-pruefung-bewerber-und-beschaeftigte— AGG: Diskriminierungsmerkmale, Benachteiligungsverbot, Geltendmachungsfrist.betriebsuebergang-613a-pruefen— Betriebsuebergang: Identitaetswahrung, Widerspruchsrecht, Kuendigungsverbot.hinschg-whistleblower-antwort— HinSchG: interner Meldekanal, Repressalienverbot, Bussgelder.
Handbuch, Richtlinien und Untersuchungen
richtlinien-entwurf— Betriebliche Richtlinie mit standortspezifischen Ergaenzungen entwerfen.handbuch-aktualisierung— Personalhandbuch auf Folgewirkungen und Mitbestimmungsrechte pruefen.untersuchung-eroeffnen— Neue interne Untersuchungssache eroeffnen und Protokoll anlegen.untersuchung-ergaenzen— Laufende Untersuchung mit neuen Daten und Dokumenten erganzen.untersuchung-abfrage— Fragen gegen das laufende Untersuchungsprotokoll stellen.untersuchungs-memo— Vertraulichen Untersuchungsvermerk entwerfen.untersuchungs-zusammenfassung— Zielgruppengerechte Zusammenfassung des Untersuchungsvermerks.interne-untersuchung— Referenz-Skill fuer das gesamte Untersuchungs-Framework (nicht direkt aufzurufen).
Aktuelle BAG-Rechtsprechung 2025/2026
bag-equal-pay-paarvergleich-8azr30024— BAG 23.10.2025: Equal Pay durch Paarvergleich; ein maennlicher Kollege genuegt.bag-freistellungsklausel-unwirksam-5azr10825— BAG 25.03.2026: pauschale Freistellungsklausel nach Kuendigung unwirksam.bag-mindesturlaub-kein-verzicht-9azr10424— BAG 03.06.2025: kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub.
Worauf besonders achten
- Drei-Wochen-Fristen sind absolute Ausschlussfristen: § 4 KSchG und § 17 TzBfG dulden keine Versaeumnisse; nachtraegliche Klagezulassung nach § 5 KSchG nur bei unverschuldeter Fristversaeumung.
- Schriftformzwang bei Kuendigung und Befristung: § 623 BGB (Kuendigung/Aufhebungsvertrag) und § 14 Abs. 4 TzBfG (Befristungsabrede) verlangen Papier-Schriftform; qES genuegt fuer Befristungsabrede nicht.
- Betriebsratsanhoerung vor der Kuendigung: Eine inhaltlich unvollstaendige Anhoerung macht die Kuendigung unwirksam; BAG-Anforderungen an Mitteilung von Kuendigungsgrund und Sozialdaten.
- Equal Pay Paarvergleich (BAG 23.10.2025): Ein einziger besser bezahlter maennlicher Kollege bei gleicher Arbeit begründet bereits die Vermutung des § 22 AGG; Median-Argumente sind nicht mehr ausreichend.
- Sperrzeit-Risiko beim Aufhebungsvertrag: Ohne ausdruecklichen wichtigen Grund im Sinne von § 159 SGB III droht eine 12-woechige Sperrzeit; Abfindungs-Faustformel (0.25 bis 0.5 Bruttogehalt pro Jahr) als Schutz.
Typische Fehler
- Klagefrist § 4 KSchG als Drei-Wochen-Bitte missverstanden: Die Frist laeuft ab Zugang der Kuendigung, nicht ab Erhalt eines Briefes, und ist strikt.
- Betriebsratsanhoerung nach Ausspruch der Kuendigung nachgeholt: Die Anhoerung muss vor der Kuendigung abgeschlossen sein; nachtraegliche Heilung ist ausgeschlossen.
- Aufhebungsvertrag ohne Schriftformkontrolle: § 623 BGB verlangt Papier-Schriftform; muendlich oder per E-Mail geschlossene Aufhebungsvertraege sind nichtig.
- AGG-Fristen versaeumt: Entschaedigungsanspruch nach § 15 Abs. 4 AGG verfaellt in zwei Monaten ab Benachteiligung; Frist wird selten beachtet.
- Massenentlassungsanzeige nach der Kuendigung gestellt: EuGH Junk C-188/03 verlangt die Anzeige vor Ausspruch der Kuendigung; Verstoss macht alle Kuendigungen unwirksam.
Querverweise
arbeitszeugnis-analyse— Wenn im Rahmen von Kuendigungsschutz oder Aufhebungsvertrag auch ein Zeugnis vereinbart wird.prozessrecht— Fuer allgemeine prozessrechtliche Fragen, die sich im Arbeitsgerichtsprozess ergeben.krisenfrueherkennung-starug— Wenn Massenentlassungen im Kontext einer Unternehmensrestrukturierung stattfinden.schriftform-und-textform-bgb— Fuer Schriftform-Details bei Kuendigung, Befristungsabrede und Aufhebungsvertrag.
Quellen und Aktualitaet
- Stand: 05/2026
- KSchG, TzBfG, BetrVG, BUrlG, EFZG, MuSchG, BEEG, SGB III, AGG, HinSchG in geltender Fassung
- BAG 23.10.2025 — 8 AZR 300/24 (Equal Pay Paarvergleich)
- BAG 25.03.2026 — 5 AZR 108/25 (Freistellungsklausel unwirksam)
- BAG 03.06.2025 — 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf Mindesturlaub)
- Mindestlohn: 12.82 EUR ab 01.01.2025; 13.90 EUR ab 01.01.2026