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| entfristung-klageschrift-anwalt-baustein | Anwaltliche Klageschrift Entfristungsklage mit Hauptantrag und Hilfsanträgen; Weiterbeschaeftigungsantrag; strukturierte Begründung nach § 14 Abs. 4 TzBfG und Sachgrundprüfung; Beweisangebote im BAG-Zitierstil. |
Klageschrift Entfristungsklage — Anwaltliche Version
Triage zu Beginn — kläre vor Erstellung der Klageschrift
- Fristlage: Wann endet der Vertrag? § 17 TzBfG-Frist noch offen?
- Welcher Unwirksamkeitsgrund? (Schriftformmangel § 14 Abs. 4 / kein Sachgrund § 14 Abs. 1 / Vorbeschäftigungsverbot § 14 Abs. 2 Satz 2)
- Weiterbeschäftigungsantrag (GS BAG 27.02.1985) gewünscht?
- Hilfsweise Auflösungsantrag (§§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG)?
- Streitwert vorläufig 3 Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG)
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Zentrale Normen
- § 17 TzBfG — Klagefrist 3 Wochen ab vereinbartem Vertragsende
- § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 BGB — Schriftformerfordernis
- § 16 Satz 1 TzBfG — Rechtsfolge unwirksamer Befristung (gilt als unbefristet)
- § 14 Abs. 1 TzBfG — Sachgrundprüfung (8 Sachgründe)
- §§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG — Auflösungsantrag auf Abfindung
- § 42 Abs. 2 GKG — Streitwert Befristungsklage (3 Monatsverdienste)
- § 12a ArbGG — kein Kostenerstattungsanspruch in erster Instanz
Aktuelle Rechtsprechung
- BAG, Urt. v. 16.04.2008 – 7 AZR 1048/06, NZA 2008, 999 — Die Befristungsabrede bedarf der eigenhändigen Unterschrift beider Parteien auf einer Urkunde vor Arbeitsaufnahme; elektronische Signaturen (DocuSign, qualifizierte eSignatur) sind nach § 14 Abs. 4 Satz 2 TzBfG ausdrücklich ausgeschlossen.
- BAG, Urt. v. 01.12.2004 – 7 AZR 198/04, NZA 2005, 337 — Die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG erfordert Einheitlichkeit der Urkunde; beide Parteien müssen dieselbe körperliche Urkunde unterschreiben. Eine getrennte Unterzeichnung zweier gleichlautender Dokumente wahrt die Schriftform nur, wenn der Wille zur Verbindung erkennbar ist.
- BAG, Urt. v. 23.01.2019 – 7 AZR 733/16, NZA 2019, 1042 — Das Vorbeschäftigungsverbot (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG) gilt zeitlich unbegrenzt; eine frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber — auch wenn sie viele Jahre zurückliegt — schließt die sachgrundlose Befristung grundsätzlich aus.
- BAG, Urt. v. 14.04.2010 – 7 AZR 121/09, NZA 2010, 1152 — Beim Sachgrund Vertretung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG) muss der Arbeitgeber darlegen, dass ein Vertretungsbedarf bei Vertragsschluss objektiv vorhanden war; pauschale Behauptungen genügen nicht.
Kommentarliteratur
- ErfK/Müller-Glöge, 25. Aufl. 2025, § 14 TzBfG Rn. 80 ff. (Schriftformerfordernis)
- Schaub Arbeitsrechts-Handbuch, 20. Aufl. 2023, § 40 Rn. 55 ff. (Klageschrift Entfristung)
- HWK/Schmalenberg, 11. Aufl. 2024, § 17 TzBfG Rn. 1 ff. (Frist und Klageziel)
Vorprüfung (Checkliste)
- Dreiwochenfrist § 17 TzBfG gewahrt
- Schriftform § 14 Abs. 4 TzBfG geprüft
- Sachgrund geprüft (§ 14 Abs. 1 TzBfG)
- Vorbeschäftigungsverbot geprüft (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG)
- Mandant über Kostenrisiko belehrt (§ 12a ArbGG)
- Vollmacht liegt vor
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Entfristungsklage nach § 17 TzBfG | Klageschrift-Muster unten; Drei-Wochen-Frist beachten |
| Variante A — Mandant will keine Klage aber Abfindung | Aussergerichtliche Einigung als Alternative vor Klageerhebung |
| Variante B — Befristung offensichtlich unwirksam | Starkes Druckmittel; Vergleichsverhandlung vor Einreichung erwaegen |
| Variante C — Kettenbefristung mit mehreren Vertraegen | Gesamte Kette pruefen; ggf. mehrere Klagebaustein-Varianten |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Klageschrift-Muster
An das
Arbeitsgericht [ORT]
Klageschrift
in dem Rechtsstreit
[NAME], [ANSCHRIFT]
— Kläger —
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt [NAME], [KANZLEI], Az.: [AZ]
gegen
[ARBEITGEBERIN], vertreten durch [VERTRETUNGSBERECHTIGTE], [ANSCHRIFT]
— Beklagte —
Streitwert: Vorläufig [3 × BMONAT] EUR (§ 42 Abs. 2 GKG)
KLAGEANTRÄGE
Der Kläger beantragt:
-
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die in dem Arbeitsvertrag vom [DATUM] enthaltene Befristung zum [VEREINBARTES ENDE] beendet worden ist, sondern als unbefristetes Arbeitsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus zu den bisherigen Bedingungen fortbesteht (§§ 17, 16 Satz 1 TzBfG).
-
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über Klageantrag zu 1) zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als [BERUFSBEZEICHNUNG] tatsächlich weiterzubeschäftigen.
[Hilfsweise:] 3. Das Arbeitsverhältnis der Parteien wird gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG zum [DATUM] aufgelöst.
BEGRÜNDUNG
A. Sachverhalt
Der Kläger ist seit dem [DATUM] bei der Beklagten beschäftigt (Anlage K 1). Das monatliche Bruttogehalt beläuft sich auf [BETRAG] EUR. Der Arbeitsvertrag vom [DATUM] (Anlage K 2) enthält in § [X] eine Befristungsabrede bis zum [VEREINBARTES ENDE].
B. Unwirksamkeit der Befristung
I. Schriftformmangel (§ 14 Abs. 4 TzBfG)
Die Befristungsabrede genügt nicht der nach § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 Abs. 1 BGB erforderlichen Schriftform. Beide Parteien müssen die Befristungsabrede eigenhändig auf einer Urkunde unterschreiben (BAG, Urt. v. 01.12.2004 – 7 AZR 198/04, NZA 2005, 337 Rn. 18 ff.). Vorliegend wurde der Vertrag [SACHVERHALT — z.B. über die Plattform DocuSign unterzeichnet / per E-Mail ausgetauscht]. Eine eigenhändig unterzeichnete Originalurkunde existiert nicht. Die elektronische Form ist nach § 14 Abs. 4 Satz 2 TzBfG ausdrücklich ausgeschlossen.
Rechtsfolge: Gemäß § 16 Satz 1 TzBfG gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
II. Fehlender Sachgrund (hilfsweise) (§ 14 Abs. 1 TzBfG)
[HILFSWEISE — SACHGRUNDPRÜFUNG:]
Selbst wenn die Schriftform gewahrt wäre, fehlt es an einem Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG. [BEGRÜNDUNG NACH TATSACHEN].
C. Frist (§ 17 TzBfG)
Die Klage wird innerhalb der Dreiwochenfrist des § 17 Satz 1 TzBfG erhoben. Das vereinbarte Vertragsende ist der [DATUM]. Die Klage geht dem Gericht am [DATUM] zu.
D. Beweisangebote
- Anlage K 1: Arbeitsvertrag inkl. Befristungsabrede
- Anlage K 2: [E-Mail / Screenshot des Signier-Portals / sonstiger Nachweis der elektronischen Unterzeichnung]
- Zeugnis: [NAME] zum Beweis der Art der Vertragsunterzeichnung
[ORT], den [DATUM]
[ANWALTSUNTERSCHRIFT]
--- vor Versand klaeren ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.