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kueschk-guetetermin-strategie-und-sprechzettel Guetetermin nach § 54 ArbGG: Ablauf und Funktion; was sagen und was nicht sagen; Sprechzettel-Template für den Guetetermin; Vergleichsbereitschaft signalisieren ohne Positionen aufzugeben; typische Richter-Fragen.

Gütetermin: Strategie und Sprechzettel

Triage zu Beginn — kläre vor dem Gütetermin

  1. Ist der Gütetermin der erste Verhandlungstermin? (Regel: § 54 ArbGG)
  2. Ist der Arbeitgeber anwaltlich vertreten? (Beeinflusst Vergleichsstrategie)
  3. Was ist das Vergleichsziel des Mandanten? (Abfindung / Weiterbeschäftigung / Zeugniskorrektur?)
  4. Wurde die Drei-Wochen-Frist § 4 KSchG gewahrt?
  5. Hat die Gegenseite bereits eine Klageerwiderung eingereicht?

Zentrale Normen

  • § 54 ArbGG — Güteverhandlung als erster Verhandlungstermin; vor dem Vorsitzenden allein
  • § 55 ArbGG — Vergleich im Gütetermin: rechtsverbindlich und vollstreckbar
  • § 11 Abs. 1 ArbGG — kein Anwaltszwang in erster Instanz (Ausnahme: Sprungrevision)
  • § 57 ArbGG — Kammertermin nach erfolglosem Gütetermin
  • § 9 KSchG — Auflösungsantrag des Arbeitnehmers (bei Misserfolg im Gütetermin prüfen)

Aktuelle Rechtsprechung

  • BAG, Urt. v. 25.04.2018 2 AZR 6/18, NZA 2018, 1071 — Ein im Gütetermin geschlossener Vergleich ist ein Prozessvergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; er ist unmittelbar vollstreckbar und kann nur bei einem Willensmangel (Irrtum, arglistige Täuschung) nach §§ 119, 123 BGB angefochten werden; eine bloße Reue genügt nicht.
  • BAG, Urt. v. 12.05.2010 2 AZR 544/08, NZA 2010, 1278 — Zum Vergleich unter Zeitdruck: Ein Vergleich ist wirksam, auch wenn er unter dem Druck einer laufenden Frist oder eines Gerichtstermins geschlossen wird; nachträgliche Reue oder veränderte Einschätzungen begründen kein Anfechtungsrecht.
  • BAG, Urt. v. 28.06.2012 6 AZR 780/10, NZA 2012, 1029 — Widerrufsvorbehalt im Vergleich: Haben die Parteien einen Widerrufsvorbehalt vereinbart, muss der Widerruf innerhalb der vereinbarten Frist zugehen; nach Ablauf der Widerrufsfrist ist der Vergleich bindend.

Kommentarliteratur

  • Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 10. Aufl. 2023, § 54 Rn. 125 (Güteverhandlung; Ablauf; Prozessvergleich)
  • ErfK/Koch, 24. Aufl. 2024, § 54 ArbGG Rn. 115 (Gütetermin; keine Anwaltspflicht; Protokoll)
  • Schaub/Koch, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Aufl. 2021, § 152 Rn. 1030 (Vergleich im Gütetermin; Anfechtung; Vollstreckung)

Zweck

Der Gütetermin nach § 54 ArbGG ist der erste Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht. Er findet in der Regel wenige Wochen nach Klageerhebung statt. In der Praxis werden viele Kündigungsschutzstreitigkeiten im Gütetermin durch Vergleich erledigt. Dieser Skill bereitet auf diesen Termin vor.

Was ist der Gütetermin?

  • Erster Verhandlungstermin nach § 54 ArbGG
  • Findet vor dem Vorsitzenden allein statt (nicht mit Beisitzern)
  • Ziel: gütliche Einigung, Vergleich
  • Kein Urteil im Gütetermin möglich
  • Beide Parteien müssen persönlich erscheinen (bei Laien) oder durch Bevollmächtigte vertreten sein
  • Kein Anwaltszwang für erste Instanz (§ 11 Abs. 1 ArbGG)

Ablauf des Gütetermins (typisch)

  1. Richter liest die Klage und Klageerwiderung (falls schon vorliegend) durch
  2. Richter erkundigt sich nach dem Sachverhalt
  3. Richter macht Vergleichsvorschlag oder fragt nach Vergleichsbereitschaft
  4. Parteien verhandeln, ggf. kurze Unterbrechung
  5. Entweder: Vergleich wird protokolliert; oder: Termin wird vertagt / Kammertermin angesetzt

Sprechzettel für den Gütetermin (Laie)


VOR DEM TERMIN:

  • Alle Unterlagen mitnehmen (Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)
  • Zugangsdatum dokumentieren
  • Notizbuch und Stift mitnehmen

IM TERMIN — was sagen:

Wenn der Richter fragt, warum ich die Kündigung angreife: „Die Kündigung ist meiner Einschätzung nach unwirksam, weil [KURZER HAUPTGRUND — z.B.: keine Sozialauswahl durchgeführt / keine Abmahnung / BR nicht angehört]. Ich beantrage Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht."

Wenn der Richter nach einer Vergleichsbereitschaft fragt: „Ich bin bereit, über eine Einigung zu sprechen. Ich bitte aber um Bedenkzeit und möchte die Bedingungen schriftlich sehen, bevor ich zustimme."

IM TERMIN — was nicht sagen:

  • Keine persönlichen Angriffe auf den Arbeitgeber oder Kollegen
  • Keine Beträge oder Kompromissvorschläge nennen, bevor der Arbeitgeber etwas anbietet
  • Keine Aussagen zu Themen machen, bei denen du dir unsicher bist — sage dann: „Dazu kann ich jetzt keine Angabe machen."
  • Nicht unter Druck eine Entscheidung treffen

Wenn ein Vergleich vorgeschlagen wird: „Ich bitte um kurze Unterbrechung / um Bedenkzeit bis [DATUM]. Ich möchte das prüfen, bevor ich zustimme."


Typische Richter-Fragen und Antworten

Frage Empfohlene Antwort
„Wann haben Sie die Kündigung erhalten?" Genaues Datum nennen, Beleg zeigen
„Warum meinen Sie, die Kündigung ist unwirksam?" Hauptgrund kurz und klar nennen
„Wie lange waren Sie beschäftigt?" Datum des Arbeitsbeginns und Endes nennen
„Haben Sie schon einen neuen Job?" Wahrheitsgemäß antworten
„Was wären Ihre Vorstellungen für eine Einigung?" Erst hören, was der Arbeitgeber anbietet

Was tun wenn Vergleich vorgeschlagen wird?

Keinen Vergleich im Gütetermin unter Druck unterzeichnen, wenn du die Bedingungen nicht vollständig verstehst. Typische Vergleichsbausteine: Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung, Zeugnisnote, Urlaubsabgeltung, Klageerledigung (Skill kueschk-vergleichsverhandlung-checkliste).


Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.

Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.