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|---|---|
| ampelsystem-tabellenausgabe | Erstellt die standardisierte Ampel-Ausgabetabelle für analysierte Arbeitszeugnisse. Anwendungsfall Zeugnisanalyse ist abgeschlossen und Ergebnis soll in einheitlicher Tabelle mit Satz Ampel Bewertung Notentendenz und Begründung dargestellt werden. Vereinheitlicht Output aller Analyse-Skills für Mandantenbericht und Klagebegründung. Output strukturierte Ampeltabelle als Grundlage für mandantenbericht-zeugnisanalyse und klage-strategie-zeugnisberichtigung. |
Ampelsystem-Tabellenausgabe
Dieser Skill definiert das Standardausgabeformat für die vollständige Zeugnis-Analyse. Er sammelt die Ergebnisse der einzelnen Analyse-Skills und bringt sie in eine einheitliche, gut lesbare Tabellenstruktur. Das Ampelsystem (Rot/Orange/Grün) macht den Befund auf einen Blick sichtbar und erlaubt eine schnelle Orientierung über die Qualität des Zeugnisses.
Die Haupttabelle enthält für jeden notenrelevanten Satz fünf Spalten: den Satz (als Zitat oder Kurzform), die Ampelfarbe (Grün/Orange/Rot), die Bewertung (Note 1 bis Note 5), die Notentendenz (aufwärts/stabil/abwärts im Gesamtkontext), und eine kurze Begründung (welches Schlüsselwort oder welche Auslassung das Signal ausgelöst hat). Nicht-notenrelevante Sätze wie die Aufgabenbeschreibung erscheinen in einer separaten Übersichtstabelle als „neutral".
Die Farbcodierung folgt festen Regeln: Grün steht für Note 1 und Note 2, Orange für Note 3, Rot für Note 4 und Note 5. Bei gemischten Signalen (z. B. ein Satz mit grüner Leistungsaussage und orangem Abschluss) wird der Satz als Orange gewertet — schwächstes Element bestimmt die Farbe.
Die Gesamtbewertung am Ende der Tabelle fasst die Ampelverteilung zusammen: Anzahl grüner, oranger und roter Sätze, gewichteter Durchschnitt (Leistung mit höherem Gewicht als Verhaltensdetails), und die sich ergebende Gesamtnote als Spanne (z. B. „Note 2 bis Note 3"). Die Spanne ist wichtiger als eine einzelne Zahl, weil Zeugnisse selten exakt eine Note entsprechen.
Geheimcode-Regeln
| Element | Ampel-Zuordnung |
|---|---|
| Note 1-Formel vorhanden | Grün |
| Note 2-Formel vorhanden | Grün |
| Note 3-Formel vorhanden | Orange |
| Note 4-Formel vorhanden | Rot |
| Note 5-Formel vorhanden | Rot |
| Gemischter Satz (grün + orange) | Orange gesamt |
| Gemischter Satz (grün + rot) | Rot gesamt |
| Fehlende Pflichtaussage | Rot |
Beispiele
Beispiel 1 – Ausgabe für Note-1-Zeugnis:
| Satz | Ampel | Bewertung | Notentendenz | Begründung |
|---|---|---|---|---|
| „stets zur vollsten Zufriedenheit" | Grün | Note 1 | Stabil | Vollständige Maximalformel |
| „stets einwandfrei" (Verhalten) | Grün | Note 1 | Stabil | Maximale Verhaltensformel |
| Vollständige Schlussformel | Grün | Note 1-2 | Stabil | Alle drei Elemente vorhanden |
Beispiel 2 – Ausgabe für gemischtes Zeugnis:
| Satz | Ampel | Bewertung | Notentendenz | Begründung |
|---|---|---|---|---|
| „zur vollen Zufriedenheit" | Orange | Note 3 | Abschwächend | Fehlendes „stets" |
| „bemüht" (Leistungsaussage) | Rot | Note 4 | Abwärts | Rotes Signal durch „bemüht" |
| Schlussformel ohne Bedauern | Orange | Note 3 | Abschwächend | Fehlendes Bedauern |
Beispiel 3 – Gesamtzusammenfassung: Grüne Sätze: 4 / Orange Sätze: 2 / Rote Sätze: 1 → Gewichtete Gesamtnote: Note 2 bis 3. Empfehlung: Nachverhandlung des roten Satzes und eines orangen Satzes sinnvoll.
Ausgabeformat
Die Ausgabe umfasst: (1) Übersichtstabelle aller Sätze mit Ampelzuordnung, (2) separate Tabelle der Auslassungen, (3) Ampel-Zusammenfassung (Anzahl je Farbe), (4) Gesamtnoten-Spanne, (5) Handlungsempfehlung (Zeugnis akzeptieren / Nachverhandlung empfehlen / Klage prüfen).
Rechtliche Einordnung und Normen
- § 109 GewO — Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis; Wohlwollensgebot und Wahrheitspflicht
- § 109 Abs. 2 GewO — Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein; Codierungen, die Fortkommen erschweren, verstoßen gegen Wohlwollensgebot
Aktuelle Rechtsprechung
- BAG, Urt. v. 18.11.2014 — 9 AZR 584/13, NZA 2015, 345 — Beweislastverteilung: Bei Streit über eine Note schlechter als befriedigend (Note 3) trägt der Arbeitgeber die Beweislast; bei Begehren einer besseren Note liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer; das Ampelsystem dient als Entscheidungsmatrix für die Klage-Erfolgsprognose.
- BAG, Urt. v. 12.08.2008 — 9 AZR 632/07, BAGE 127, 232 — Wohlwollensgebot: Arbeitgeber muss Zeugnis ausstellen, das Fortkommen nicht unnötig erschwert; auch wahre Aussagen können gegen Wohlwollensgebot verstoßen, wenn sie kodiert Negatives signalisieren.
- LAG Hamm, Urt. v. 13.03.2009 — 10 Sa 1782/08 — Streitwert der Zeugnisberichtigungsklage entspricht einem Monatsbruttogehalt; Ampel-Gesamtbewertung ist Ausgangspunkt für die Klageantrag-Konkretisierung.
- BAG, Urt. v. 06.06.2000 — 9 AZR 246/99, BAGE 95, 48 — Vollständigkeit der Schlussformel (Bedauern, Dank, Wunsch) ist kein eigenständiger Anspruch auf die Note 1; aber das vollständige Fehlen belegt eine schlechtere Gesamtnote.
Kommentarliteratur
- ErfK/Müller-Glöge, 25. Aufl. 2025, § 109 GewO Rn. 1 ff. (Anspruch, Wohlwollensgebot, Wahrheitspflicht)
- Schaub Arbeitsrechts-Handbuch/Koch, 20. Aufl. 2023, § 147 (Zeugnisrecht, Berichtigungsanspruch)
Triage — vor der Tabellenausgabe klären
- Welche Analyse-Skills wurden bereits ausgeführt? (Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung, Schlussformel)
- Liegt ein vollständiges Zeugnisdokument vor oder nur Auszüge?
- Ist das Ziel: Mandantenbericht, Klageantrag-Vorbereitung oder interne Einschätzung?