Files
Klotzkette--claude-fuer-deu…/prozessrecht

Prozessrecht-Plugin

Unterstützung für Prozessanwälte und Syndikusrechtsanwälte bei der Führung eines Mandatsportfolios im deutschen Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht. Der Kaltstart-Interview erfasst Risikobereitschaft, Mandatslandschaft und Kanzleistil der Rahmen, gegen den jedes neue Mandat eingeordnet wird. Einheitliche Aufnahme (Intake) überführt neue Mandate in strukturierte Logeinträge und mandatsbezogene Historiendateien. Statusübersichten und Tiefenbriefings lesen aus dem Log.

Konzipiert für Anwälte, die viele Mandate gleichzeitig betreuen, von denen die meisten durch externe Kanzleien oder Korrespondenzanwälte bearbeitet werden. Dieses Plugin ist ein Denkpartner, kein Mandatsverwaltungssystem. Wenn Sie LawVu, SimpleLegal oder eine vergleichbare Software einsetzen, ersetzt dieses Plugin diese nicht es ergänzt sie als strukturierte Argumentations- und Analyseschicht.

Jede Ausgabe ist ein Entwurf zur anwaltlichen Prüfung zitiert, markiert und abgesichert , keine rechtliche Schlussfolgerung. Das Plugin erledigt die Arbeit: liest die Dokumente, wendet Ihr Playbook an, findet die Probleme, entwirft das Memo. Ein Anwalt prüft, verifiziert und entscheidet. Zitate sind nach Quelle gekennzeichnet, damit klar ist, welche aus einem Recherchetool stammen und welche noch zu überprüfen sind. Mandatsgeheimnismarker werden konservativ angewendet, damit keine unbeabsichtigte Offenbarung erfolgt (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Folgenreiche Handlungen Einreichen, Versenden, Vollstrecken sind durch ausdrückliche Bestätigung abgesichert.

⬇️ Direkt-Download (einzelnes ZIP)

Plugin Direkt-Download
Prozessrecht (prozessrecht, dieses Plugin) prozessrecht.zip

Die URL ist stabil und zeigt immer auf die neueste Version. Alle weiteren Plugins sind unter Releases · latest genauso einzeln verfügbar.

Installation in Claude Code

  1. ZIP herunterladen (Link oben).
  2. Claude Code → Customize PluginsInstall from .zip → Datei wählen.
  3. Fertig. Skills sind sofort verfügbar.

Hinweis: Für den ZIP-Upload muss das Archiv direkt .claude-plugin/plugin.json, skills/, assets/ und references/ im ZIP-Root enthalten. Nicht das komplette Repository-ZIP aus „Code → Download ZIP“ verwenden.

Voraussetzungen

Einige Funktionen verweisen auf Outlook- und Kalender-Integrationen. Diese erfordern MCP-Server in Ihrer Umgebung sie sind nicht im Plugin enthalten. Ohne sie werden Ausgaben als Dateien gespeichert:

  • Outlook MCP /gegenseite-status erstellt Outlook-Entwürfe, sofern authentifiziert; andernfalls Markdown-Entwürfe in gegenseite-status/[JJJJ-MM-TT]/[slug].md.
  • Kalender-MCP keine automatische Terminplanung enthalten. Richten Sie eine Wiederholungserinnerung ein, um wöchentliche Befehle aufzurufen.

Das Plugin funktioniert vollständig ohne beide Integrationen; diese sind additiv.

Für wen ist das?

Rolle Hauptverwendung
Prozessanwalt (Kanzlei oder Syndikus) Alles Intake, Triage, Status, Historie, Briefings
Stellvertretender Justiziar / leitender Syndikus Portfolio-Übersicht, Vorstandsberichterstattung
Hauptjustiziar / Leiter Rechtsabteilung Schneller Portfoliostatus, Tiefeneinblick in einzelne Mandate
Außenanwalt Per-Mandat-Verlaufsdokumentation, Schriftsatzentwürfe, Fristen

Anwendungsbereich

Das Plugin deckt das deutsche Zivilprozessrecht (ZPO) als Kernbereich ab und enthält spezialisierte Skills für:

  • Strafrecht / Strafverteidigung StPO, Pflichtverteidigung, Akteneinsicht
  • Verwaltungsrecht VwGO, Widerspruchsverfahren
  • Arbeitsrecht ArbGG, einstweiliger Rechtsschutz
  • Familienrecht FamFG
  • Steuerrecht FGO, BFH
  • Sozialrecht SGG, BSG
  • Zwangsvollstreckung §§ 704 ff. ZPO
  • Einstweilige Verfügung §§ 935, 940 ZPO
  • Mahnverfahren §§ 688 ff. ZPO
  • Verkehrsunfallrecht StVG, § 115 VVG

Vorprozessuale Beweiserhebung im deutschen Recht

Informationsbeschaffung erfolgt durch:

  • §§ 142, 144 ZPO (gerichtliche Urkundenvorlegung und Augenschein)
  • § 810 BGB (Einsichtnahme in Urkunden)
  • §§ 242, 259, 260, 666 BGB (Auskunftsansprüche)
  • Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht)
  • § 254 ZPO (Stufenklage)
  • §§ 485 ff. ZPO (Selbständiges Beweisverfahren)

Zum Schutz anwaltlicher Unterlagen: § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB; Zeugnisverweigerungsrecht § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; Beschlagnahmefreiheit §§ 97, 53 StPO; Editionsverweigerung §§ 142, 383 ZPO.

Urteile sind nicht bindend (außer § 31 BVerfGG). Literatur und Kommentare sind tragende Argumentationsquellen.

Rechtsgebiete und Verfahrensordnungen

Verfahren Rechtsgrundlage
Zivilprozess ZPO, GVG, RVG, GKG
Strafprozess StPO, GVG, RVG
Verwaltungsstreit VwGO, VwVfG
Finanzgerichtsbarkeit FGO, AO
Sozialgerichtsbarkeit SGG, SGB
Arbeitsgerichtsbarkeit ArbGG, KSchG
Familiensachen FamFG, BGB
Zwangsvollstreckung §§ 704915h ZPO

Dateistruktur

prozessrecht/
├── CLAUDE.md              # Praxisprofil (vom Kaltstart geschrieben)
├── README.md              # Diese Datei
├── mandate/               # Pro-Mandat-Ordner: mandat.md + verlauf.md
│   └── _log.yaml          # Portfolio-Log aller Mandate
├── demand-letters/        # Ausgehende Schreiben und Entwürfe
├── inbound/               # Eingegangene Schreiben, Mahnungen, Beschlüsse
├── gegenseite-status/             # Korrespondenz mit Gegenseite / Außenanwälten
└── skills/                # Plugin-Skills (automatisch geladen)

Nutzungshinweis

Alle Ausgaben des Plugins sind Entwürfe zur anwaltlichen Prüfung. Das Plugin ersetzt keine Rechtsberatung und trifft keine Entscheidungen. Berufsrechtliche Pflichten nach BRAO, BORA, RVG und die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO bleiben unberührt. Für die Überprüfung und Freigabe jedes Dokuments ist stets der verantwortliche Anwalt zuständig.