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name, description
| name | description |
|---|---|
| verfahrensidentifikation | Extrahiert strukturiert alle Verfahrensstammdaten: Gericht Kammer Aktenzeichen Streitwert Parteien (Klaeger Beklagte Streithelfer mit Anschrift gesetzlicher Vertretung Prozessbevollmaechtigten) Instanz und Verfahrensart (Klage Eilverfahren Berufung Revision Beschwerde). Normen §§ 253 261 ZPO Klageerhebung. |
Verfahrensidentifikation
Zweck
Dieser Skill extrahiert alle Stammdaten eines Gerichtsverfahrens aus der vorgelegten Akte und stellt sie in einem standardisierten Block dar. Der Block dient als Kopfzeile jedes Aktenauszugs.
Triage — kläre vor Erstellung
- Liegt die Klageschrift oder der Eröffnungsbeschluss vor? (Aktenzeichen, Parteien)
- Sind die Prozessbevollmächtigten beider Seiten aus der Akte ersichtlich?
- Wurde der Streitwert festgesetzt (Streitwertbeschluss) oder nur vorläufig angegeben?
- Gibt es Streithelfer oder Nebenintervenienten?
Zentrale Normen
- § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO — Klageschrift muss Gericht, Parteien und Streitgegenstand bezeichnen
- § 261 Abs. 1 ZPO — Anhängigkeit mit Einreichung der Klage; Rechtshängigkeit mit Zustellung
- §§ 3-9 ZPO — Streitwert (Bewertung Klageantrag, Früchte, Zinsen, Kosten)
- § 63 GKG — Streitwertfestsetzung durch das Gericht; § 68 GKG — Streitwertbeschwerde
- §§ 66-74 ZPO — Streithelfer / Nebenintervention (Voraussetzungen, Rechte)
Rechtsprechung zur Verfahrensidentifikation
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zu extrahierende Felder
Gericht und Spruchkörper
- Gericht (vollständige Bezeichnung, z. B. Landgericht Frankfurt am Main)
- Kammer oder Senat (z. B. 3. Zivilkammer, 14. Senat)
- Aktenzeichen (z. B. 3 O 123/23)
- Instanz (Erste Instanz / Berufung / Revision / Beschwerde / Rechtsbeschwerde)
Verfahrensart
- Ordentliches Klageverfahren (ZPO)
- Eilverfahren (einstweilige Verfügung § 935 ff. ZPO / einstweilige Anordnung)
- Berufungsverfahren (§ 511 ff. ZPO)
- Revisionsverfahren (§ 542 ff. ZPO)
- Strafverfahren (StPO)
- Verwaltungsverfahren (VwGO)
- Arbeitsgerichtsverfahren (ArbGG)
- Sozialgerichtsverfahren (SGG)
- Sonstiges (Beschwerde, PKH, Streitwertbeschwerde)
Streitwert
- Festgesetzter Streitwert (soweit bekannt)
- Vorläufiger Streitwert (soweit Antrag gestellt)
- Gebührenstreitwert (sofern abweichend)
Parteien
Für jede Partei:
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung | Kläger / Beklagter / Berufungskläger / Streithelfer etc. |
| Name / Firma | Vollständige Bezeichnung |
| Anschrift | Straße PLZ Ort |
| Gesetzliche Vertretung | (bei juristischen Personen) |
| Prozessbevollmächtigter | Kanzlei und Rechtsanwalt |
| Anschrift Bevollmächtigter | Straße PLZ Ort |
Streithelfer / Nebenintervenienten
- Benennung der Partei, auf deren Seite der Streithelfer steht
- Eigene Bevollmächtigung wenn vorhanden
Output-Vorlage
## Verfahrensidentifikation
**Gericht:** Landgericht [Stadt]
**Kammer:** [X]. Zivilkammer
**Aktenzeichen:** [AZ]
**Instanz:** Erste Instanz
**Verfahrensart:** Ordentliches Klageverfahren (ZPO)
**Streitwert:** [EUR oder "nicht festgesetzt"]
### Parteien
| Rolle | Partei | Anschrift | Prozessbevollmächtigter |
|---|---|---|---|
| Kläger | [Name] | [Adresse] | [Kanzlei / RA] |
| Beklagter | [Name] | [Adresse] | [Kanzlei / RA] |
Hinweise
- Fehlende Felder werden als "nicht aus Akte ersichtlich" gekennzeichnet, nicht geschätzt.
- Bei mehreren Klägern oder Beklagten wird jede Person separat aufgeführt.
- Streithelfer werden gesondert unter der Hauptparteitabelle gelistet.
- Keine Bewertung der Parteibezeichnung (z. B. ob Kläger wirklich klagebefugt ist).
Audit-Hinweis (27.05.2026): Halluziniertes Zitat gelöscht. BGH VIII ZB 66/17 (behauptet: 20.02.2018, NJW 2018, 1698, Streitwertfestsetzung §§ 3 ff. ZPO) war auf dejure.org nicht auffindbar (Status: NOT_FOUND). Kein verifiziertes BGH VIII ZB 66/17 an irgendeinem Datum gefunden. Eintrag ersatzlos entfernt.