7.2 KiB
name, description
| name | description |
|---|---|
| entfristung-guetetermin-und-kammertermin-sprechzettel | Sprechzettel für Guetetermin und Kammertermin in der Entfristungsklage: Antragsstellung; Kernargumente Schriftformmangel und Sachgrundmangel; Vergleichsstrategie; Vorbereitung Zeugenvernehmung; Verhandlungsposition; Normen § 54 und § 57 ArbGG. |
Gütetermin und Kammertermin: Sprechzettel Entfristungsklage
Triage zu Beginn — kläre vor der Verhandlungsvorbereitung
- Gütetermin (§ 54 ArbGG) oder Kammertermin (§ 57 ArbGG)?
- Welcher Unwirksamkeitsgrund wird verfolgt? (Schriftformmangel / kein Sachgrund / Vorbeschäftigungsverbot)
- Ist ein Weiterbeschäftigungsantrag gestellt?
- Vergleichsbereitschaft des Mandanten — welche Untergrenze bei Abfindung?
- Liegt ein Vergleichsangebot der Gegenseite vor?
Zentrale Normen
- § 54 ArbGG — Gütetermin (Vorsitzender allein, kein Urteil möglich)
- § 57 ArbGG — Kammertermin (Vollbesetzung, Urteil möglich)
- § 17 TzBfG — Klagefrist als formale Zulässigkeitsvoraussetzung
- §§ 14 Abs. 4, 16 TzBfG — Schriftformmangel und Rechtsfolge
- § 14 Abs. 1 TzBfG — Sachgrundprüfung
- §§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG — Auflösungsantrag auf Abfindung
- § 12a ArbGG — Kein Kostenerstattungsanspruch für Rechtsanwalt in erster Instanz
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Gütetermin (§ 54 ArbGG)
Was passiert: Erster Termin vor dem Vorsitzenden allein. Ziel: gütliche Einigung. Kein Urteil möglich.
Einstieg (wenn Richter nach dem Sachverhalt fragt)
"Ich begehre die Feststellung, dass mein Arbeitsverhältnis nicht durch die Befristung im Vertrag vom [DATUM] zum [VEREINBARTES ENDE] beendet wurde. Die Befristung ist unwirksam, weil [HAUPTGRUND: z.B.: der Vertrag wurde über DocuSign digital unterzeichnet — die Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG ist damit nicht gewahrt]."
Bei Rückfragen zur Vertragsunterzeichnung
"Ich erhielt den Vertrag per E-Mail / über das Online-Portal [NAME]. Ich habe ihn dort elektronisch unterschrieben. Eine Originalurkunde mit eigenhändiger Unterschrift habe ich nie erhalten."
Wenn Richter auf Vergleich drängt
Strategie:
- Nicht sofort ablehnen — Erstvorschlag der Gegenseite erfragen
- Zahlen nicht spontan nennen — "Ich benötige kurz Bedenkzeit, bevor ich ein konkretes Angebot mache"
- Orientierung: 0.5 bis 1 Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr (analog KüSchK-Faustformel) + evtl. Aufschlag für starken Schriftformmangel-Fall
- Vergleich niemals unter Druck im Gütetermin unterschreiben — Checkliste
entfristung-vergleichsverhandlung-checklistedurchgehen - Befristungs-Prüfung: Vergleich enthält Beendigungsdatum? Dann Sperrzeit-Risiko bei der Arbeitsagentur prüfen (§ 159 SGB III)
Kammertermin (§ 57 ArbGG)
Antragstellung (wenn Richter nach Anträgen fragt)
"Ich halte meine Klageanträge vollumfänglich aufrecht. Ich beantrage:
- Festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den [DATUM] hinaus als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortbesteht.
- Die Beklagte zu verurteilen, mich als [BERUFSBEZEICHNUNG] zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen."
Wenn Gegenseite behauptet, Vertrag sei ordnungsgemäß unterschrieben
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Wenn Sachgrund behauptet wird
"Die Beklagte hat keinen konkreten Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG dargelegt. Der behauptete [SACHGRUND] lag bei Vertragsschluss nicht vor / trägt die Befristungsdauer nicht. Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des Sachgrunds."
Wenn Gericht den Fall für schwach hält
"Selbst wenn dem Gericht der Hauptantrag zweifelhaft erscheint, weise ich auf folgende alternative Angriffspunkte hin: [HILFSANTRAG — z.B. Vorbeschäftigungsverbot / fehlende Sachgrunddarlegung / Kettenbefristung]."
Kernargumente — Schriftformmangel (§ 14 Abs. 4 TzBfG)
- Norm: § 14 Abs. 4 TzBfG: Schriftform ist konstitutive Wirksamkeitsvoraussetzung der Befristungsabrede
- Inhalt: § 126 BGB: eigenhändige Unterschrift auf Urkunde; elektronische Form nur bei echter QES nach § 126a BGB
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsfolge: § 16 Satz 1 TzBfG: Vertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen — automatisch, ohne gerichtliche Gestaltung
Kernargumente — Fehlender Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG)
- Sachgrund muss bei Vertragsschluss vorgelegen haben — keine Rückwirkung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Behaupteter Sachgrund muss konkrete Befristungsdauer tragen
- Dauerbeschäftigung auf der Stelle nach Vertragsende widerlegt vorübergehenden Bedarf (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG)
Praxistipps
- Alle Unterlagen mitbringen: Arbeitsvertrag (auch wenn nur als PDF), E-Mails über Vertragsschluss, Screenshots des Signier-Portals
- Bei Unklarheiten: Um Schriftsatzfrist bitten statt spontan Stellung zu nehmen (§ 56 ArbGG)
- Kein Vergleich unter Druck unterschreiben — Bedenk- und Prüfzeit erbitten
- § 12a ArbGG: In erster Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst — kein Kostenerstattungsrisiko für Anwalt des Gegners
Entscheidungsbaum Verhandlungsstrategie
Gütetermin:
├── Klarer Schriftformmangel (DocuSign/E-Mail) → Starke Position → Vergleich nur mit gutem Angebot
├── Sachgrundmangel, wenig Beweise → Mittlere Position → Vergleichsbereitschaft signalisieren
└── Fristversäumnis wurde nicht geheilt → Klage unzulässig → sofort prüfen ob Zulassungsantrag möglich
Kammertermin:
├── Beweise für elektronische Unterzeichnung vorgelegt → Schriftformmangel nachgewiesen → Urteil möglich
├── Arbeitgeber legt Originaldokument vor → Hauptangriff entfällt → Hilfsantrag Sachgrund
└── Sachgrunddarlegung lückenhaft → Beweisangebot Zeuge/Urkunde → Beweis durch Gericht
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.