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Klotzkette 8560023021 release: v24.1.0 — AZ-Strip, Konversationsstil, LG Aachen
- Welle 3: 969 als WRONG_TOPIC/NOT_FOUND klassifizierte AZ aus 88 Skills entfernt
  (175 Dateien geaendert, 392 Zeilen entfernt). Frontmatter unangetastet.
- Welle 4: 17 tote references/-Verweise identifiziert, einer gefixt
  (rechtsberatungsstelle anleiter-pruefwarteschlange: pruef-warteschlange.yaml
  -> review-queue.yaml). Audit-Report in audit/references_audit_2026-05-29.json.
- Konversationsstil: CLAUDE.md + alle 102 allgemein-SKILL.md erhalten
  verbindlichen Block: konzis starten, schnell zur Dokumentenproduktion;
  ausfuehrlich nur bei echter Subsumtion, Tabellen oder Schriftsatz-Text.
- Frontmatter-Konvention in CLAUDE.md explizit: keine triggers, when_to_use,
  language, rechtsgebiet, license, argument-hint, user-invocable,
  allowed_tools, tools, model, adapted_from, version, related_skills.
- LG Aachen 10 O 306/25 (Urteil vom 27.05.2026) zur Button-Loesung
  bei Online-Gluecksspiel als Leitentscheidung aufgenommen in
  bgb-at-pruefer (2 Skills), vertragsrecht, produktrecht. Quellenhinweis:
  offizieller Volltext zum Aufnahmezeitpunkt noch nicht oeffentlich.
- Versionsbump: alle 102 plugin.json, Marketplace-Top-Level und alle
  Marketplace-Plugin-Eintraege auf 24.1.0.
- Validatoren gruen: validate-plugin-structure, validate-yaml-frontmatter,
  welle5_komma_check, validate-with-claude-cli (alle 102 Plugins).
2026-05-29 02:00:26 +00:00

3.0 KiB
Raw Blame History

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name description
kauf-im-internet-und-auktionen Prüft Vertragsschluss im Internet, Online-Auktion, Sofortkauf, Warenkorb, Bestellbutton, Bestätigungs-E-Mail und Plattformbedingungen im BGB-AT-Raster.

Kauf Im Internet Und Auktionen

Zweck

Digitale Kaufabläufe in Angebot, Annahme, Zugang und Form zerlegen.

Normanker

§§ 145-151, 312i, 312j und 130 BGB

Intake

  • Welche Rolle hat die Nutzerin oder der Nutzer: Kanzlei, Rechtsabteilung, Ausbildung, Gerichtsvorbereitung oder Selbststudium?
  • Was ist das konkrete Arbeitsziel: Anspruchsprüfung, Memo, Klausurlösung, Schriftsatzbaustein, Fristenvermerk oder Rückfragenkatalog?
  • Welche Tatsachen sind belegt, welche sind nur Behauptung, welche fehlen noch?
  • Welche Daten, Uhrzeiten, Erklärungen, Vollmachten, Formvorgaben und Fristen sind im Sachverhalt erkennbar?

Prüfraster

  1. Plattformlogik und AGB-Ablauf erfassen
  2. Listing, Gebot, Zuschlag, Bestellung und Bestätigung einordnen
  3. Eingangsbestätigung und Annahme trennen
  4. Verbraucher- und Button-Schnittstellen markieren
  5. Ergebnis mit Norm, Tatbestandsmerkmal, Subsumtion und Rechtsfolge festhalten.
  6. Offene Tatsachen als Rückfrage formulieren und nicht durch Vermutung ersetzen.

Output

  • Kurztriage mit Ampel und nächstem Schritt
  • Prüfung im Gutachtenstil oder als praxisnahes Mandatsmemo
  • Anspruchs- oder Erklärungsmatrix mit Beweisankern
  • Rückfragenliste und optionaler Entwurfsbaustein

Qualitätsregeln

  • BGB-AT-Fragen immer an der passenden Stelle im Anspruchsaufbau prüfen.
  • Auslegung geht regelmäßig vor Anfechtung, Dissens oder Lückenschließung.
  • Keine erfundenen Rechtsprechungs- oder Literaturzitate verwenden; bei Zitaten Primärquelle prüfen.
  • Bei Fristen den Rechenweg sichtbar machen.
  • Bei Wertungen die tragenden Tatsachen ausdrücklich nennen.

Leiturteile zur Button-Lösung (§ 312j BGB)

  • EuGH, 07.04.2022, C-249/21 Fuhrmann-2: Bei der Prüfung der Button-Beschriftung ist ausschließlich auf die Worte auf der Schaltfläche abzustellen. Kontext und Begleitumstände des Bestellvorgangs spielen keine Rolle.
  • LG Karlsruhe (2026): "Bestellung aufgeben" genügt nicht § 312j Abs. 3 BGB; die Worte müssen die Entgeltlichkeit klar tragen.
  • LG Aachen, Urteil vom 27.05.2026, 10 O 306/25: Die Beschriftung "Wette abgeben" auf der Bestellschaltfläche eines Online-Glücksspielanbieters genügt nicht den Anforderungen aus § 312j Abs. 3 BGB. Folge: endgültige Unwirksamkeit nach § 312j Abs. 4 BGB; Rückabwicklung nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB unabhängig davon, ob der Anbieter eine glücksspielrechtliche Lizenz hat. Verbraucherschutz beim digitalen Vertragsschluss ist eigenständiger Prüfungsmaßstab; das Verfahren wurde nicht ausgesetzt, obwohl beim EuGH unter C-530/24 (Tipico) eine Vorlage zum Glücksspielrecht anhängig ist. (Quelle: Pressehinweis Gamesright GmbH / rightmart, 28.05.2026; offizieller Volltext zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht veröffentlicht.)

Anschluss-Skills

  • allgemein
  • anspruchsaufbau-zivilrecht-bgb-at
  • bgb-at-output-gutachten-memo-schriftsatz