Block A (12) Aufnahme und Triage: Statusinformation, Erstgespraech, Schnelltriage, Sofortmassnahmen, Beweissicherung, forensische Erstsicherung, Kommunikationssperre, Stakeholder-Mapping, Zeitleiste, Verdacht-vs-festgestellt, Spezialfaelle, Eskalationsmatrix. Block B (8) Risikobewertung: EDSA-Leitlinie, ENISA-Schweregrad, Art. 9 besondere Kategorien, Kinderdaten, Paragraf 203 StGB Berufsgeheimnis, Sozialdaten SGB, kein-Risiko-Dokumentation, Schwellen Art. 33/34. Block C (25) Meldung Art. 33: Pflichtangaben, Nachmeldung Abs. 4, AVV-Meldekette, Lead-Authority, interne Dokumentation Abs. 5, Pressemitteilung, grenzueberschreitend, KRITIS-Sektoraufsicht plus 17 Behoerden-Skills (BfDI und alle 16 Landesbehoerden) mit Berliner BlnBDI-Meldeformular als Goldstandard-Struktur. Block D (6) Art. 34 Benachrichtigung: Pflichtinhalte, Schwelle hohes Risiko, Ausnahmen, Massenbenachrichtigung, Tonfall Krisenkommunikation, Sammelklagen-Praevention. Block E (6) Nachbereitung: VVT-Update, DSFA-Update, Bussgeldverteidigung Art. 83, Schadensersatz Art. 82, Rechtsprechung immaterieller Schaden BGH/OLG, Lessons Learned. 114 SKILL.md (57 Skills x 2 Plugins: datenschutzrecht und fachanwalt-it-recht). Validatoren gruen: plugin-structure OK; YAML 0 Fehler 0 Warnungen; Testakten OK.
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| dsv-kommunikationssperre | Etabliert eine interne und externe Kommunikationssperre nach einem Datenschutzvorfall, um voreilige Aussagen, Beweismittelvernichtung und Sammelklagenrisiken zu vermeiden. Behandelt: Single-Point-of-Contact-Regelung; interne Sprachregelung; Holdingstatement; Kunden-Hotline; Pressekontakte; Mitarbeiterinformation; Betriebsrat-Beteiligung; Sozialmedien. Output: Kommunikationssperre-Memo und Sprachregelung. Abgrenzung: keine Pressemitteilung; keine Krisen-PR. |
Kommunikationssperre nach Datenschutzvorfall
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Ist der Vorfall bereits öffentlich oder droht öffentliche Wahrnehmung in Stunden oder Tagen?
- Wer ist Single Point of Contact für Anfragen?
- Welche Betriebsratspflichten bestehen bei Mitarbeiterinformation?
- Welche Verträge verpflichten zu Vorabinformationen an Großkunden?
- Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig und welche eigene Pressepolitik hat sie?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Ordnung im Chaos; keine voreiligen Festlegungen)
Rechtsgrundlagen
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
- Art. 34 Abs. 2 DSGVO Inhalt der Benachrichtigung — kein Übermaß und keine voreiligen Festlegungen.
- § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Mitbestimmung Ordnung des Betriebs.
- § 80 Abs. 1 BetrVG Aufgaben des Betriebsrats.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; aktuelle Entscheidungen zu Auskunftsansprüchen Betroffener im laufenden Vorfall vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 5 Abs. 2; Art. 34 Abs. 2 DSGVO; § 80; § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. Rechtsprechung nicht aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe ueber offizielle oder frei zugaengliche Quelle (eur-lex.europa.eu, edpb.europa.eu, bfdi.bund.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. BeckRS-Fundstellen nur in Verbindung mit einer primaeren oder offenen Sekundaerquelle.
Praxisformulierung — Sprachregelung Holdingstatement
Wir prüfen derzeit einen Vorfall im Bereich [Bezeichnung]. Datenschutz und Sicherheit unserer Kunden haben für uns höchste Priorität. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, informieren wir die zuständige Aufsichtsbehörde und die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. Bis dahin bitten wir um Verständnis, dass wir keine Spekulationen kommentieren.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.