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Klotzkette 89bd2128cd feat(datenschutz): 57 dsv-Skills fuer Datenschutzvorfall-Workflow (Art. 33 / 34 DSGVO) (#189)
Block A (12) Aufnahme und Triage: Statusinformation, Erstgespraech, Schnelltriage,
Sofortmassnahmen, Beweissicherung, forensische Erstsicherung, Kommunikationssperre,
Stakeholder-Mapping, Zeitleiste, Verdacht-vs-festgestellt, Spezialfaelle, Eskalationsmatrix.

Block B (8) Risikobewertung: EDSA-Leitlinie, ENISA-Schweregrad, Art. 9 besondere
Kategorien, Kinderdaten, Paragraf 203 StGB Berufsgeheimnis, Sozialdaten SGB,
kein-Risiko-Dokumentation, Schwellen Art. 33/34.

Block C (25) Meldung Art. 33: Pflichtangaben, Nachmeldung Abs. 4, AVV-Meldekette,
Lead-Authority, interne Dokumentation Abs. 5, Pressemitteilung, grenzueberschreitend,
KRITIS-Sektoraufsicht plus 17 Behoerden-Skills (BfDI und alle 16 Landesbehoerden)
mit Berliner BlnBDI-Meldeformular als Goldstandard-Struktur.

Block D (6) Art. 34 Benachrichtigung: Pflichtinhalte, Schwelle hohes Risiko,
Ausnahmen, Massenbenachrichtigung, Tonfall Krisenkommunikation, Sammelklagen-Praevention.

Block E (6) Nachbereitung: VVT-Update, DSFA-Update, Bussgeldverteidigung Art. 83,
Schadensersatz Art. 82, Rechtsprechung immaterieller Schaden BGH/OLG, Lessons Learned.

114 SKILL.md (57 Skills x 2 Plugins: datenschutzrecht und fachanwalt-it-recht).
Validatoren gruen: plugin-structure OK; YAML 0 Fehler 0 Warnungen; Testakten OK.
2026-06-02 11:49:43 +02:00

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Raw Blame History

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dsv-meldung-lfdi-bw Reicht eine Meldung nach Art. 33 DSGVO bei der Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) ein. Behandelt: Zuständigkeit für Verantwortliche mit Hauptniederlassung in Baden-Württemberg und für nicht-öffentliche Stellen; Online-Formular und Postweg; Pflichtangaben in der Reihenfolge der Berliner Goldstandard-Struktur I bis VI; Sonderregelungen aus LDSG Baden-Württemberg; Eingangsbestätigung; Aktenzeichen; Nachmeldung. Output: einreichungsfertige Meldung als Fließtext mit Erläuterung der Eingabewege. Abgrenzung: keine Risikobewertung; keine Benachrichtigung Art. 34 DSGVO.

Meldung Art. 33 DSGVO an die LfDI BW

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Ist die LfDI BW tatsächlich zuständig (Sitzland, Lead Authority Art. 56 DSGVO)?
  2. Liegt ein nicht-öffentlicher oder öffentlicher Verantwortlicher vor?
  3. Welcher Eingabeweg ist vorgegeben (Online-Formular versus Post versus E-Mail)?
  4. Welche Sonderregelung aus LDSG Baden-Württemberg ist zu beachten?
  5. Ist eine vorläufige Meldung sinnvoll und wann erfolgt die Nachmeldung?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (akzeptierte Erstmeldung in 72 h; keine Rückfragen)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 33 DSGVO Meldepflicht.
  • Art. 55 DSGVO Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde.
  • LDSG Baden-Württemberg landesrechtliche Sondervorschriften für öffentliche Stellen.
  • Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; aktuelle Bußgeldpraxis der LfDI BW vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

Art. 33; Art. 55; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; LDSG Baden-Württemberg.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. Rechtsprechung nicht aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe ueber offizielle oder frei zugaengliche Quelle (eur-lex.europa.eu, edpb.europa.eu, bfdi.bund.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. BeckRS-Fundstellen nur in Verbindung mit einer primaeren oder offenen Sekundaerquelle.

Behördenstammdaten LfDI BW

  • Name: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
  • Anschrift: Lautenschlagerstraße 20; 70173 Stuttgart
  • Kontakt: poststelle@lfdi.bwl.de; Telefon 0711 615541-0
  • Online-Meldeformular: baden-wuerttemberg.datenschutz.de — Online-Meldeformular
  • Sondernorm: LDSG Baden-Württemberg
  • Bundesland: Baden-Württemberg

Hinweis: Adressen und URLs werden vor Versendung über die offizielle Behördenseite verifiziert; sie können sich ändern.

Berliner Struktur als Goldstandard

Die Meldeformular-Vorlage der Berliner Beauftragten fuer Datenschutz und Informationsfreiheit deckt strukturell alle Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO ab und wird als inhaltliche Pruefliste verwendet. Die Meldung gliedert sich in sechs Bloecke:

I. Wo ist die Datenpanne passiert?

  • Verantwortliche Stelle (Unternehmen, Verein, Praxis, Behoerde) — Name, Anschrift, Webseite, Branche.
  • Angaben zur meldenden Person — Name, Funktion, dienstliche E-Mail, Telefon.

II. Was ist passiert?

  • Art der Datenpanne (Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit; konkrete Kategorie).
  • Beschreibung — was ist passiert; welche Fehler oder Sicherheitsluecken; welche technischen Systeme und Dienste.
  • Auftragsverarbeiter beteiligt — falls ja Name und Anschrift.
  • Beginn und Dauer der Datenpanne; ggf. fruehestmoeglichen Zeitpunkt.
  • Datum der Kenntnisnahme (loest 72-Stunden-Frist aus).
  • Betroffene Datenarten — Namen; Adressen; E-Mail-Adressen; Standort; Geburtsdatum; Passwoerter; Personalausweisnummer; Pass; Steuernummer; Bankdaten; wirtschaftliche Verhaeltnisse; Straftaten; politische Meinungen; religioese Ueberzeugungen; Gewerkschaftszugehoerigkeit; Gesundheit; Sexualitaet; ethnische Herkunft; Biometrie; Identifikationsnummern; Fotos/Videos; unbekannt.
  • Art. 9 DSGVO-Daten ja/nein/nicht bekannt.
  • Kategorien betroffener Personen — Mitarbeitende; Nutzer; Kunden; Patienten; Politiker; Kinder/Minderjaehrige; Personen oeffentlichen Lebens; andere.
  • Anzahl betroffener Personen (Obergrenze).
  • Anzahl betroffener Datensaetze.
  • Wahrscheinliche Folgen fuer Betroffene — Geheimnisoffenbarung; wirtschaftliche Nachteile; finanzieller Schaden; Bloss­stellung; Rufschaedigung; Verlust des Arbeitsplatzes; Existenzgefaehrdung; Lebensgefaehrdung; Diskriminierung; gesellschaftliche Nachteile; Identitaetsdiebstahl; Aufhebung Pseudonymisierung; andere.

III. Welche Gegenmassnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen?

  • Bereits eingeleitete und geplante Gegenmassnahmen zur Schadensminderung und zur kuenftigen Verhinderung.
  • Vorbestehende technische und organisatorische Massnahmen sowie Begruendung, weswegen sie nicht ausgereicht haben.
  • Information der Betroffenen ja/nein; wie und wann; welche Empfehlungen; bei nein Begruendung zu Art. 34 DSGVO.

IV. Sonstige Mitteilungen an die Aufsichtsbehoerde

  • Andere Behoerden eingeschaltet (mit Aktenzeichen).
  • Strafanzeige (Dienststelle, Aktenzeichen).
  • Sonstige Hinweise.

V. Dokumente

  • Forensischer Untersuchungsbericht.
  • Auflistung der technischen und organisatorischen Massnahmen.
  • Muster Benachrichtigungsschreiben Art. 34 DSGVO.
  • Schluesselmaterial (PGP).

VI. Abschluss

  • Vorlaeufige Meldung ja/nein; bei vorlaeufiger Meldung Ergaenzung binnen 14 Tagen.

Diese sechs Bloecke werden in jeder Behoerden-spezifischen Meldung adressiert; die Reihenfolge kann je nach Formular variieren.

Praxisformulierung — Einreichungsablauf

  1. Erstmeldung über das Online-Formular oder per E-Mail an die unten genannte Adresse.
  2. Pflichtangaben in der Reihenfolge der Berliner Goldstandard-Struktur (Block I bis VI).
  3. Anlagen als PDF (forensischer Bericht; TOM-Liste; Muster Benachrichtigung).
  4. Bei Bedarf vorläufige Meldung mit Hinweis auf Nachreichung binnen 14 Tagen.
  5. Eingangsbestätigung archivieren; Aktenzeichen in das interne Vorfallregister übernehmen.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.

  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.

  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.

  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben liefert die generische Pflichtinhalte-Vorlage.

  • dsv-nachmeldung-aktualisierung-art-33-abs-4 deckt die Nachmeldung ab.