Block A (12) Aufnahme und Triage: Statusinformation, Erstgespraech, Schnelltriage, Sofortmassnahmen, Beweissicherung, forensische Erstsicherung, Kommunikationssperre, Stakeholder-Mapping, Zeitleiste, Verdacht-vs-festgestellt, Spezialfaelle, Eskalationsmatrix. Block B (8) Risikobewertung: EDSA-Leitlinie, ENISA-Schweregrad, Art. 9 besondere Kategorien, Kinderdaten, Paragraf 203 StGB Berufsgeheimnis, Sozialdaten SGB, kein-Risiko-Dokumentation, Schwellen Art. 33/34. Block C (25) Meldung Art. 33: Pflichtangaben, Nachmeldung Abs. 4, AVV-Meldekette, Lead-Authority, interne Dokumentation Abs. 5, Pressemitteilung, grenzueberschreitend, KRITIS-Sektoraufsicht plus 17 Behoerden-Skills (BfDI und alle 16 Landesbehoerden) mit Berliner BlnBDI-Meldeformular als Goldstandard-Struktur. Block D (6) Art. 34 Benachrichtigung: Pflichtinhalte, Schwelle hohes Risiko, Ausnahmen, Massenbenachrichtigung, Tonfall Krisenkommunikation, Sammelklagen-Praevention. Block E (6) Nachbereitung: VVT-Update, DSFA-Update, Bussgeldverteidigung Art. 83, Schadensersatz Art. 82, Rechtsprechung immaterieller Schaden BGH/OLG, Lessons Learned. 114 SKILL.md (57 Skills x 2 Plugins: datenschutzrecht und fachanwalt-it-recht). Validatoren gruen: plugin-structure OK; YAML 0 Fehler 0 Warnungen; Testakten OK.
6.7 KiB
name, description
| name | description |
|---|---|
| dsv-meldung-lfdi-mv | Reicht eine Meldung nach Art. 33 DSGVO bei der Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) ein. Behandelt: Zuständigkeit für Verantwortliche mit Hauptniederlassung in Mecklenburg-Vorpommern und für nicht-öffentliche Stellen; Online-Formular und Postweg; Pflichtangaben in der Reihenfolge der Berliner Goldstandard-Struktur I bis VI; Sonderregelungen aus DSG M-V Datenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern; Eingangsbestätigung; Aktenzeichen; Nachmeldung. Output: einreichungsfertige Meldung als Fließtext mit Erläuterung der Eingabewege. Abgrenzung: keine Risikobewertung; keine Benachrichtigung Art. 34 DSGVO. |
Meldung Art. 33 DSGVO an die LfDI MV
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Ist die LfDI MV tatsächlich zuständig (Sitzland, Lead Authority Art. 56 DSGVO)?
- Liegt ein nicht-öffentlicher oder öffentlicher Verantwortlicher vor?
- Welcher Eingabeweg ist vorgegeben (Online-Formular versus Post versus E-Mail)?
- Welche Sonderregelung aus DSG M-V Datenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist zu beachten?
- Ist eine vorläufige Meldung sinnvoll und wann erfolgt die Nachmeldung?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (akzeptierte Erstmeldung in 72 h; keine Rückfragen)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 DSGVO Meldepflicht.
- Art. 55 DSGVO Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde.
- DSG M-V Datenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern landesrechtliche Sondervorschriften für öffentliche Stellen.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; aktuelle Bußgeldpraxis der LfDI MV vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 33; Art. 55; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; DSG M-V Datenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. Rechtsprechung nicht aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe ueber offizielle oder frei zugaengliche Quelle (eur-lex.europa.eu, edpb.europa.eu, bfdi.bund.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. BeckRS-Fundstellen nur in Verbindung mit einer primaeren oder offenen Sekundaerquelle.
Behördenstammdaten LfDI MV
- Name: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Anschrift: Werderstraße 74a; 19055 Schwerin
- Kontakt: info@datenschutz-mv.de; Telefon 0385 59494-0
- Online-Meldeformular: datenschutz-mv.de — Meldeformular Datenpanne
- Sondernorm: DSG M-V Datenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Hinweis: Adressen und URLs werden vor Versendung über die offizielle Behördenseite verifiziert; sie können sich ändern.
Berliner Struktur als Goldstandard
Die Meldeformular-Vorlage der Berliner Beauftragten fuer Datenschutz und Informationsfreiheit deckt strukturell alle Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO ab und wird als inhaltliche Pruefliste verwendet. Die Meldung gliedert sich in sechs Bloecke:
I. Wo ist die Datenpanne passiert?
- Verantwortliche Stelle (Unternehmen, Verein, Praxis, Behoerde) — Name, Anschrift, Webseite, Branche.
- Angaben zur meldenden Person — Name, Funktion, dienstliche E-Mail, Telefon.
II. Was ist passiert?
- Art der Datenpanne (Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit; konkrete Kategorie).
- Beschreibung — was ist passiert; welche Fehler oder Sicherheitsluecken; welche technischen Systeme und Dienste.
- Auftragsverarbeiter beteiligt — falls ja Name und Anschrift.
- Beginn und Dauer der Datenpanne; ggf. fruehestmoeglichen Zeitpunkt.
- Datum der Kenntnisnahme (loest 72-Stunden-Frist aus).
- Betroffene Datenarten — Namen; Adressen; E-Mail-Adressen; Standort; Geburtsdatum; Passwoerter; Personalausweisnummer; Pass; Steuernummer; Bankdaten; wirtschaftliche Verhaeltnisse; Straftaten; politische Meinungen; religioese Ueberzeugungen; Gewerkschaftszugehoerigkeit; Gesundheit; Sexualitaet; ethnische Herkunft; Biometrie; Identifikationsnummern; Fotos/Videos; unbekannt.
- Art. 9 DSGVO-Daten ja/nein/nicht bekannt.
- Kategorien betroffener Personen — Mitarbeitende; Nutzer; Kunden; Patienten; Politiker; Kinder/Minderjaehrige; Personen oeffentlichen Lebens; andere.
- Anzahl betroffener Personen (Obergrenze).
- Anzahl betroffener Datensaetze.
- Wahrscheinliche Folgen fuer Betroffene — Geheimnisoffenbarung; wirtschaftliche Nachteile; finanzieller Schaden; Blossstellung; Rufschaedigung; Verlust des Arbeitsplatzes; Existenzgefaehrdung; Lebensgefaehrdung; Diskriminierung; gesellschaftliche Nachteile; Identitaetsdiebstahl; Aufhebung Pseudonymisierung; andere.
III. Welche Gegenmassnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen?
- Bereits eingeleitete und geplante Gegenmassnahmen zur Schadensminderung und zur kuenftigen Verhinderung.
- Vorbestehende technische und organisatorische Massnahmen sowie Begruendung, weswegen sie nicht ausgereicht haben.
- Information der Betroffenen ja/nein; wie und wann; welche Empfehlungen; bei nein Begruendung zu Art. 34 DSGVO.
IV. Sonstige Mitteilungen an die Aufsichtsbehoerde
- Andere Behoerden eingeschaltet (mit Aktenzeichen).
- Strafanzeige (Dienststelle, Aktenzeichen).
- Sonstige Hinweise.
V. Dokumente
- Forensischer Untersuchungsbericht.
- Auflistung der technischen und organisatorischen Massnahmen.
- Muster Benachrichtigungsschreiben Art. 34 DSGVO.
- Schluesselmaterial (PGP).
VI. Abschluss
- Vorlaeufige Meldung ja/nein; bei vorlaeufiger Meldung Ergaenzung binnen 14 Tagen.
Diese sechs Bloecke werden in jeder Behoerden-spezifischen Meldung adressiert; die Reihenfolge kann je nach Formular variieren.
Praxisformulierung — Einreichungsablauf
- Erstmeldung über das Online-Formular oder per E-Mail an die unten genannte Adresse.
- Pflichtangaben in der Reihenfolge der Berliner Goldstandard-Struktur (Block I bis VI).
- Anlagen als PDF (forensischer Bericht; TOM-Liste; Muster Benachrichtigung).
- Bei Bedarf vorläufige Meldung mit Hinweis auf Nachreichung binnen 14 Tagen.
- Eingangsbestätigung archivieren; Aktenzeichen in das interne Vorfallregister übernehmen.
Abgrenzung zu anderen Skills
-
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. -
dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. -
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab. -
dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. -
dsv-meldung-art-33-pflichtangabenliefert die generische Pflichtinhalte-Vorlage. -
dsv-nachmeldung-aktualisierung-art-33-abs-4deckt die Nachmeldung ab.