Block A (12) Aufnahme und Triage: Statusinformation, Erstgespraech, Schnelltriage, Sofortmassnahmen, Beweissicherung, forensische Erstsicherung, Kommunikationssperre, Stakeholder-Mapping, Zeitleiste, Verdacht-vs-festgestellt, Spezialfaelle, Eskalationsmatrix. Block B (8) Risikobewertung: EDSA-Leitlinie, ENISA-Schweregrad, Art. 9 besondere Kategorien, Kinderdaten, Paragraf 203 StGB Berufsgeheimnis, Sozialdaten SGB, kein-Risiko-Dokumentation, Schwellen Art. 33/34. Block C (25) Meldung Art. 33: Pflichtangaben, Nachmeldung Abs. 4, AVV-Meldekette, Lead-Authority, interne Dokumentation Abs. 5, Pressemitteilung, grenzueberschreitend, KRITIS-Sektoraufsicht plus 17 Behoerden-Skills (BfDI und alle 16 Landesbehoerden) mit Berliner BlnBDI-Meldeformular als Goldstandard-Struktur. Block D (6) Art. 34 Benachrichtigung: Pflichtinhalte, Schwelle hohes Risiko, Ausnahmen, Massenbenachrichtigung, Tonfall Krisenkommunikation, Sammelklagen-Praevention. Block E (6) Nachbereitung: VVT-Update, DSFA-Update, Bussgeldverteidigung Art. 83, Schadensersatz Art. 82, Rechtsprechung immaterieller Schaden BGH/OLG, Lessons Learned. 114 SKILL.md (57 Skills x 2 Plugins: datenschutzrecht und fachanwalt-it-recht). Validatoren gruen: plugin-structure OK; YAML 0 Fehler 0 Warnungen; Testakten OK.
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| dsv-schnelltriage-risiko | Liefert in 15-30 Minuten eine Schnelltriage zum Risiko eines gemeldeten Datenschutzvorfalls als Entscheidungsgrundlage für die 72-Stunden-Meldung. Behandelt: Vertraulichkeits-, Integritäts- und Verfügbarkeitsverletzung; Datenkategorien; Identifizierbarkeit; Anzahl betroffener Personen; Reversibilität; besondere Schutzbedürftigkeit Kinder Patienten Mitarbeiter; Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere; vorläufige Ampel grün gelb rot schwarz. Output: Triage-Memo mit Begründung und Empfehlung Meldung Ja/Nein/Vorsorglich. Abgrenzung: ersetzt nicht die vertiefte Bewertung nach EDSA-Leitlinien und ENISA. |
Schnelltriage Risikoeinschätzung nach Datenschutzvorfall
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche Schutzziele sind verletzt — Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit?
- Welche Datenkategorien und welcher Personenkreis sind betroffen?
- Sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO oder strafrechtsrelevante Daten nach Art. 10 DSGVO beteiligt?
- Ist die Verletzung eingrenzbar oder breitet sie sich aus?
- Wie viel Zeit bleibt bis zum Ende der 72-Stunden-Frist?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (schnelle Entscheidung; rechtssichere Begründung der Nichtmeldung)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 1 Satz 1 DSGVO Meldepflicht außer wenn voraussichtlich kein Risiko.
- Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentation auch bei Nichtmeldung.
- Art. 34 Abs. 1 DSGVO Benachrichtigung bei voraussichtlich hohem Risiko.
- Erwägungsgrund 75 DSGVO Risikofaktoren.
- Erwägungsgrund 76 DSGVO Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Schwelle voraussichtlich kein Risiko und zur Beweislast bei Nichtmeldung vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 4 Nr. 12; Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 5; Art. 34 Abs. 1 DSGVO; Erwägungsgrund 75; Erwägungsgrund 76.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. Rechtsprechung nicht aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe ueber offizielle oder frei zugaengliche Quelle (eur-lex.europa.eu, edpb.europa.eu, bfdi.bund.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. BeckRS-Fundstellen nur in Verbindung mit einer primaeren oder offenen Sekundaerquelle.
Praxisformulierung — Schnelltriage-Raster
Schutzzielverletzung: V/I/V mit kurzer Begründung.
Datenkategorien: normale / besondere Art. 9 / strafrechtsrelevant Art. 10 / Berufsgeheimnis § 203 StGB.
Personenkreis und Anzahl: geschätzter Bereich; Identifizierbarkeit ja/nein.
Reversibilität: vollständig wiederherstellbar / teilweise / irreversibel.
Schwere: gering / mittel / hoch / sehr hoch — mit Reasoning.
Wahrscheinlichkeit: gering / mittel / hoch.
Ampelvorschlag: 🟢 keine Meldung / 🟡 Vorsorglich melden / 🔴 melden / ⚫ zusätzlich Art. 34.
Begründung: drei bis fünf Sätze für die Akte.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.