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Klotzkette a4ff38f87d feat: Steuer-Plugins zu steuerrecht-anwalt-und-berater konsolidiert (#64)
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* feat(steuer): 18 Skills migriert mit Praefixschema (anw-/fa-/stb-)

* refactor(steuer): alte Plugins entfernt + marketplace.json + Cross-Verweise updated

* fix(steuer): Codex-Findings P2+P3 \u2014 Triage-Routing-Slugs + ASSET_INDEX-Dubletten

* fix(steuer): Codex-P2 \u2014 stb-Sister-Skill-Verweise mit stb-Praefix versehen

* fix(steuer): ELSTER/ERiC statt beA an Finanzamt (\u00a7 87a Abs. 1 S. 2 AO n.F., JStG 2024)
2026-05-24 11:32:17 -07:00

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anw-aussetzung-vollziehung Antrag auf Aussetzung der Vollziehung — zweistufiges Verfahren. Zunaechst an das Finanzamt nach § 361 Abs. 2 AO im Einspruchsverfahren bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmaessigkeit oder unbilliger Haerte. Bei Ablehnung Antrag an das Finanzgericht nach § 69 Abs. 3 FGO. Prueft Anordnungsanspruch (ernstliche Zweifel oder unbillige Haerte) und Anordnungsgrund (Vollziehung droht). Inkludiert eidesstattliche Versicherung. Erforderlich um Steuerschuld bis zur Streitentscheidung nicht zahlen zu muessen.

Aussetzung der Vollziehung (AdV)

Hintergrund

Einspruch und Klage gegen Steuerbescheide haben keine aufschiebende Wirkung (§ 361 Abs. 1 AO / § 69 Abs. 1 FGO). Die Steuer ist trotz Rechtsmittel zur Fälligkeit zu zahlen. Wer das nicht will: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Zweistufiges Verfahren

Stufe 1 — Antrag an das Finanzamt (§ 361 Abs. 2 AO)

  • Im laufenden Einspruchsverfahren stellt das FA die Vollziehung aus auf Antrag wenn:
    • ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen, oder
    • die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unbillige nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

Stufe 2 — Antrag an das Finanzgericht (§ 69 Abs. 3 FGO)

  • Antrag zulässig wenn das FA den AdV-Antrag ganz oder teilweise abgelehnt hat oder über den Antrag nicht in angemessener Frist entschieden hat (§ 69 Abs. 4 FGO).
  • Im Klageverfahren auch erstmals direkt an das FG möglich.

Antragsaufbau

1. Rubrum

  • Antragsteller (Steuerpflichtiger) mit Vertretung.
  • Antragsgegner (FA oder FG).
  • Az des angefochtenen Bescheids und ggf. des FA-Antrags.

2. Antrag

Bei Stufe 1 (FA):

"Hiermit beantrage ich Aussetzung der Vollziehung des Bescheids über (Steuerart) (Jahr) vom (Datum) Az (...) gemäß § 361 Abs. 2 AO bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung."

Bei Stufe 2 (FG):

"Hiermit beantrage ich Aussetzung der Vollziehung des Bescheids über (Steuerart) (Jahr) vom (Datum) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom (Datum) gemäß § 69 Abs. 3 FGO bis zum rechtskraeftigen Abschluss des Klageverfahrens. Hilfsweise wird die Aufhebung der Vollziehung beantragt."

3. Begründung

Ernstliche Zweifel

  • Substanzielle materielle Argumente — knapp die Hauptangriffspunkte aus dem Einspruch.
  • BFH-Rechtsprechung zur Rechtsfrage.
  • Ungeloeste Streitfragen rechtfertigen ernstliche Zweifel.

Unbillige Härte

  • Vermögens- und Liquiditätslage des Steuerpflichtigen.
  • Existenzbedrohung durch sofortige Vollziehung.
  • Belege Kontoauszüge Vermögensaufstellung.

Eidesstattliche Versicherung

Bei wirtschaftlicher Härte vom Mandanten zu unterschreiben — Glaubhaftmachung nach § 155 Satz 1 FGO iVm § 294 ZPO.

4. Sicherheitsleistung

Das FA / FG kann AdV gegen Sicherheitsleistung anordnen (§ 361 Abs. 2 Satz 3 AO / § 69 Abs. 2 Satz 3 FGO). Hilfsantrag formulieren: "ohne Sicherheitsleistung, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung".

Folge der AdV

  • Aussetzung Vollziehung bis Bekanntgabe Einspruchsentscheidung bzw bis Rechtskraft.
  • Aussetzungszinsen § 237 AO bei Verlust des Einspruchs / der Klage — derzeit 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr).
  • Aufhebung Vollziehung bei bereits gezahlter Steuer — Rückerstattung.

Frist

Keine gesetzliche Antragsfrist. Empfehlung: zusammen mit Einspruch oder Klage einreichen.

Ausgabe

  • adv-antrag-<az>-<datum>.docx.
  • eidesstattliche Versicherung als Anlage.
  • Eintrag im Fristenbuch (FA-Reaktionsfrist beobachten — bei Überschreitung Stufe 2 FG).

Versand

AdV-Antrag bei der Finanzbehoerde (§ 361 AO): über ELSTER/ERiC, Briefpost oder Telefax. beA an Finanzamt unzulaessig seit 6.12.2024 (§ 87a Abs. 1 S. 2 AO n.F.). AdV-Antrag beim Finanzgericht (§ 69 Abs. 3 FGO): über beA (§ 52d FGO). Vor Versand versand-vor-check aus kanzlei-cowork.