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* feat(steuer): neues Plugin steuerrecht-anwalt-und-berater angelegt * feat(steuer): 18 Skills migriert mit Praefixschema (anw-/fa-/stb-) * refactor(steuer): alte Plugins entfernt + marketplace.json + Cross-Verweise updated * fix(steuer): Codex-Findings P2+P3 \u2014 Triage-Routing-Slugs + ASSET_INDEX-Dubletten * fix(steuer): Codex-P2 \u2014 stb-Sister-Skill-Verweise mit stb-Praefix versehen * fix(steuer): ELSTER/ERiC statt beA an Finanzamt (\u00a7 87a Abs. 1 S. 2 AO n.F., JStG 2024)
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name, description
| name | description |
|---|---|
| anw-klage-finanzgericht | Entwurf einer Klage zum Finanzgericht nach §§ 40 ff. FGO. Klagefrist ein Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 Abs. 1 FGO); ein Jahr bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung (§ 55 FGO). Untaetigkeitsklage nach sechs Monaten ohne Einspruchsentscheidung (§ 46 FGO). Sachliche Zustaendigkeit Finanzgericht (§ 33 FGO) oertlich Beklagtensitz Finanzamt (§ 38 FGO). beA-Pflicht. Erzeugt Klageschrift Anlagen Beweisangebote nach FGO-Standards. |
Klage zum Finanzgericht
Voraussetzungen
- Vorverfahren durchgeführt — Einspruchsentscheidung liegt vor (§ 44 FGO).
- Untätigkeitsklage alternativ nach sechs Monaten ohne Einspruchsentscheidung (§ 46 FGO).
- Klagefrist ein Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 Abs. 1 FGO); ein Jahr bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung (§ 55 FGO).
Zuständigkeit
- Sachlich Finanzgericht (§ 33 FGO) für Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten.
- Örtlich das FG in dessen Bezirk die beklagte Behörde ihren Sitz hat (§ 38 FGO).
- Eingang über beA (Pflicht für RA) oder EGVP.
Klagearten
- Anfechtungsklage § 40 Abs. 1 Var. 1 FGO — Aufhebung des Steuerbescheids.
- Verpflichtungsklage § 40 Abs. 1 Var. 2 FGO — Erlass des begehrten Bescheids (z. B. Erstattung).
- Allgemeine Leistungsklage § 40 Abs. 1 Var. 3 FGO.
- Feststellungsklage § 41 FGO — Bestehen / Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses.
- Untätigkeitsklage § 46 FGO.
Klageaufbau
1. Rubrum
- Klagepartei mit Vertretung (RA mit beA-Adresse).
- Beklagte: Finanzamt vertreten durch den Vorsteher.
- Az der Einspruchsentscheidung und des urspruenglichen Bescheids.
2. Anträge
- Den Bescheid über (Steuerart) (Jahr) vom (Datum) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom (Datum) aufzuheben;
- die Steuer wie folgt festzusetzen: ... EUR;
- Kostenantrag (§ 135 FGO);
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO (falls erforderlich);
- ggf. PKH-Antrag.
3. Sachverhalt
Knapp und chronologisch — Veranlagung Bescheid Einspruch Einspruchsentscheidung.
4. Rechtliche Würdigung
- Anspruchs- und Pflichtgrundlagen.
- Substantiierte Auseinandersetzung mit der Einspruchsentscheidung.
- BFH-Rechtsprechung mit Pinpoint (BFH BStBl. II Az Rn).
- BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen.
5. Beweisangebote
Beweismittel im FG-Verfahren (§ 76 FGO Untersuchungsgrundsatz):
- Urkunden (Steuerakten beizuziehen § 71 Abs. 2 FGO).
- Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift.
- Sachverständige (häufig Bewertungs- und Buchhaltungsfragen).
- Augenschein.
6. Anlagenverzeichnis
Mit Sigel K1 K2 K3.
Sonderregeln FGO
- Kein Anwaltszwang vor dem FG (§ 62 FGO) — aber faktisch Pflicht bei komplexen Mandaten; Vertretung durch StB/WP zulässig.
- beA-Pflicht für Rechtsanwälte (§ 52d FGO).
- Streitwert und Gerichtskosten nach GKG (§§ 52 ff. GKG).
- Untersuchungsgrundsatz (§ 76 FGO) — Gericht ermittelt von Amts wegen.
- Präklusion § 79b Abs. 3 FGO bei Versäumung der Tatsachenpraeklusionsfrist.
Aussetzung der Vollziehung
Wenn das FA die AdV abgelehnt hat: Antrag an FG nach § 69 Abs. 3 FGO mit Eilbedürftigkeit. Skill anw-aussetzung-vollziehung.
PKH
- § 142 FGO iVm §§ 114 ff. ZPO. Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht.
- Skill
prozesskostenhilfe-antragaus dem Sozialrecht-Plugin sinngemäß.
Revision
Nach Urteil des FG: Revision an BFH (§ 115 FGO) wenn zugelassen oder Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 FGO).
Ausgabe
klage-<fg>-<az>-<datum>.docxund Markdown-Spiegel.- Anlagenkonvolut.
- Fristen im Fristenbuch.
Versand
Über beA — vor Versand versand-vor-check aus kanzlei-cowork.