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Klotzkette a4ff38f87d feat: Steuer-Plugins zu steuerrecht-anwalt-und-berater konsolidiert (#64)
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* feat(steuer): 18 Skills migriert mit Praefixschema (anw-/fa-/stb-)

* refactor(steuer): alte Plugins entfernt + marketplace.json + Cross-Verweise updated

* fix(steuer): Codex-Findings P2+P3 \u2014 Triage-Routing-Slugs + ASSET_INDEX-Dubletten

* fix(steuer): Codex-P2 \u2014 stb-Sister-Skill-Verweise mit stb-Praefix versehen

* fix(steuer): ELSTER/ERiC statt beA an Finanzamt (\u00a7 87a Abs. 1 S. 2 AO n.F., JStG 2024)
2026-05-24 11:32:17 -07:00

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Raw Blame History

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stb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate Erstellt für eine GmbH/UG aus unstrukturierten Eingaben (Rechnungen, Bankauszüge, BWA, SuSa, Zahlungserwartungen, Daueraufträge) eine robuste rollierende Liquiditätsvorschau mit Wochenraster über 3 und 6 und 12 Monate. Prüft fortlaufend, ob Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO (10-%-Lücke / 3-Wochen-Horizont) droht oder bereits eingetreten ist, und liefert eine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose unter Beachtung der Abgrenzung zwischen handelsbilanzieller und insolvenzrechtlicher Überschuldung (§ 19 InsO). Methodik nach IDW S 6 (Sanierungskonzept) und IDW S 11 (Insolvenzeröffnungsgründe). Exportiert die Tabelle nach Excel.

Rollierende Liquiditätsvorschau 3/6/12 Monate mit Fortführungsprognose (§§ 17, 19 InsO)

Powerplugin-Hinweis

Die vollständige, fachlich autarke Version dieses Skills lebt im Plugin Liquiditätsplanung (liquiditaetsplanung) (Power-Plugin Liquiditätsvorschau) — mit BGH-Schema Passiva II (BGHZ 217, 129), Volumeneffekt der Quote, Bugwellenrspr. (BGH II ZR 112/21), 10-%-Schwelle (BGH IX ZR 48/21), titulierten Forderungen mit Nennwert (BGH IX ZR 229/22), objektiver Beurteilung (BGH II ZR 139/23), Excel-Vorlage, optionalem HTML-Padlet oder Markdown-Artefakt, Banking-Wahl und Memo-nur-auf-Anfrage. Wenn liquiditaetsplanung installiert ist, dorthin übergeben.

Wenn nicht installiert, hier nach dem Steuerberater-spezifischen Schema arbeiten und am Ende die Hinweispflicht nach § 102 StaRUG dokumentieren.

Zweck

Dieser Skill erzeugt aus dem typischerweise vorhandenen, oft unstrukturierten Material einer kleinen Kapitalgesellschaft (offene Rechnungen, Bankauszüge, BWA, SuSa, Zahlungserwartungen, Kreditverträge, Daueraufträge, Sozialversicherungs- und Steuerbescheide) eine rollierende Liquiditätsvorschau mit folgenden Funktionen:

  1. Wochenraster (MoSo) über drei Horizonte:

    • Kurzfristhorizont 13 Wochen (3 Monate) primär für § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit).
    • Mittelfristhorizont 26 Wochen (6 Monate) Brücke zwischen Zahlungsfähigkeit und Fortführungsprognose.
    • Langfristhorizont 52 Wochen (12 Monate) Grundlage Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO und Fortführungsprognose nach IDW S 6.
  2. Automatische Insolvenzreife-Ampel für jede Woche:

    • Grün: Liquide Mittel > 110 % der in der Folgewoche fällig werdenden Verbindlichkeiten.
    • Gelb (Zahlungsstockung): Lücke < 10 % oder Lücke ≥ 10 %, aber innerhalb von 3 Wochen schließbar.
    • Rot (Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO): Lücke ≥ 10 % und nicht innerhalb von 3 Wochen schließbar (st. Rspr. BGH BGHZ 163, 134 Rn. 12 ff.).
  3. Fortführungsprognose: 12-Monats-Auswertung mit den Kernelementen des IDW S 6 (siehe unten), abgegrenzt von einer reinen handelsbilanziellen Überschuldungsprognose. Liefert ein Ergebnis „positive Fortführungsprognose" / „negative Fortführungsprognose" mit Begründung.

  4. Excel-Export: Die Tabelle wird über werkzeuge/build_liquiditaetsplan.py als liquiditaetsplan.xlsx exportiert. Cloud-Bedienung über interaktive Tabelle möglich; Werte mit Excel-Formeln, nicht hartcodiert.

Anwendungsfälle: Krisen-GmbH/UG, Mittelstand mit Bugwellen-Liquidität, Vorbereitung Sanierungsgespräch mit Hausbank, Dokumentation Fortbestehensprognose für § 19 InsO, Vorbereitung StaRUG-Restrukturierungsverfahren, regelmäßige wöchentliche Geschäftsführer-Sitzung.

Eingaben

Strukturiert oder unstrukturiert; das Modell soll robust extrahieren:

  • Stammdaten Gesellschaft: Rechtsform, Branche, Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz, Hausbank, Stichtag.
  • Eröffnungsbestand liquider Mittel: Kontostände, Kasse, Tagesgeld, ungenutzte Kreditlinien (mit Laufzeit und Konditionen).
  • Offene Verbindlichkeiten (Kreditorenliste): Lieferant, Fälligkeitsdatum, Betrag, Mahnstufe, Stundungen.
  • Offene Forderungen (Debitorenliste): Kunde, Rechnungsdatum, Fälligkeit, voraussichtlicher Zahlungseingang, Ausfallrisiko.
  • Dauerverpflichtungen: Miete, Pacht, Leasing, Personal (Lohn, Gehalt, AG-Anteil SV), Krankenkassenbeiträge (monatliche Drittellast), Lohnsteuer, Strom/Gas, Versicherungen.
  • Steuern: Umsatzsteuer-Vorauszahlung/-Erstattung (mit Voranmeldungsturnus, ggf. Dauerfristverlängerung), Körperschaftsteuer-Vorauszahlung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung, Rückstände beim Finanzamt.
  • Kreditverträge: Tilgung, Zins, Sondertilgung, Covenants (z.B. EK-Quote, Leverage), Avalrahmen.
  • Geplante Investitionen/Desinvestitionen: CapEx, Maschinenverkauf, Sale-and-Lease-back.
  • Auftragsbestand: zugesagte Aufträge mit Lieferzeitpunkt, voraussichtlichem Zahlungsziel, Abschlagszahlungen.
  • Bankauszüge der letzten 36 Monate (für saisonale Muster und Plausibilität).
  • BWA und SuSa (siehe Schwester-Skill stb-bwa-sus-bilanz-pruefung).

Wenn Daten lückenhaft sind: Annahmen explizit dokumentieren, sensitivitätsanalysieren (Best/Base/Worst).

Rechtlicher Rahmen

Primärnormen

  • § 17 InsO Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen; in der Regel anzunehmen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat.
  • § 18 InsO Drohende Zahlungsunfähigkeit: Voraussichtliche Unfähigkeit zur Erfüllung im Zeitraum 24 Monate (Prognose).
  • § 19 InsO Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, es sei denn Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (positive Fortbestehensprognose; Prognosehorizont aktuell 12 Monate, ggf. nach SanInsKG geändert Stichtag prüfen).
  • § 15a InsO Insolvenzantragspflicht: 3 Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen ab Eintritt der Überschuldung.
  • § 15b InsO Zahlungsverbote nach Insolvenzreife.
  • § 1 StaRUG Krisenfrüherkennung: Pflicht der Geschäftsleitung zur fortlaufenden Krisenüberwachung.

Leitentscheidungen

  1. BGH, Urt. v. 24.05.2005 IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134 Rn. 1219: Definition Zahlungsunfähigkeit; Liquiditätslücke ≥ 10 % und nicht binnen 3 Wochen schließbar; Abgrenzung zur Zahlungsstockung.

  2. BGH, Urt. v. 12.10.2006 IX ZR 228/03, NJW 2007, 78 Rn. 1622: Indizienkatalog der Zahlungsunfähigkeit; eingestellte SV-Beiträge, Stundungen, Mahnverfahren, Lastschriftrückläufer.

  3. BGH, Urt. v. 19.11.2019 II ZR 233/18, NJW 2020, 1809 Rn. 17 ff.: Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO tragfähiges Unternehmenskonzept und Finanzplan; Maßstab überwiegende Wahrscheinlichkeit.

  4. BGH, Urt. v. 09.10.2012 II ZR 298/11, BGHZ 195, 42 Rn. 1218: Maßgeblich ist nicht die handelsbilanzielle Überschuldung, sondern die insolvenzrechtliche Überschuldung; Fortführungs- vs. Liquidationswerte je nach Prognose.

Kommentarliteratur und berufsständische Verlautbarungen

  1. K. Schmidt/Herchen, in: K. Schmidt, Insolvenzordnung, 20. Aufl. 2023, § 17 InsO Rn. 535: Liquiditätsbilanz nach BGH-Konzept; 10-%-Grenze; 3-Wochen-Horizont; Behandlung von Stundungen und Kreditlinien.

  2. Uhlenbruck/Mock, Insolvenzordnung, 16. Aufl. 2024, § 19 InsO Rn. 4795: Zweistufige Überschuldungsprüfung; Fortbestehensprognose als Kernsanierungselement; Anforderung integrierte Planung (Ertrag/Bilanz/Liquidität).

  3. IDW S 6 (i.d.F. 2018): Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten Kernelemente: (i) Auftrag und Auftragsdurchführung, (ii) Basisinformationen, (iii) Analyse Krisenstadium und Ursachen, (iv) Leitbild des sanierten Unternehmens, (v) Maßnahmen zur Krisenbewältigung, (vi) integrierter Unternehmensplan und Fortführungsprognose.

  4. IDW S 11 (Stand 22.08.2016 + Updates): Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen Liquiditätsstatus, 3-Wochen-Finanzplan, Fortbestehensprognose, Abgrenzung handelsbilanzielle vs. insolvenzrechtliche Überschuldung.

  5. Pape/Schaltke, in: Pape/Uhländer, StaRUG, 1. Aufl. 2021, § 1 StaRUG Rn. 1030: Geschäftsleiterpflichten zur Krisenfrüherkennung; integrierte Planung als Pflichtprogramm.

Ablauf

Schritt 1 Datenaufnahme

  • Nutzer-Input parsen: PDFs (Bankauszüge, Rechnungen), CSV (Buchhaltungsexport), freier Text.
  • Strukturieren in: (a) Anfangsbestand, (b) Einzahlungs-Buckets (Kundenforderungen, USt-Erstattungen, sonstige), (c) Auszahlungs-Buckets (Personal, SV, Lohnsteuer, USt-Zahlung, KSt/GewSt, Lieferanten, Miete, Leasing, Zins+Tilgung, sonstiges).
  • Ausfallrisiko-Score für Debitoren (Top-Kunden, Mahnstand, Branche).

Schritt 2 Wochenraster bauen

  • Spalten: KW (MoSo) ab KW Stichtag, Anfangsbestand Bank, + Einzahlungen je Bucket, Auszahlungen je Bucket, Endbestand, fällige Verbindlichkeiten in Folgewoche, 3-Wochen-Lücke (kumuliert), Lücken-Quote in %, Ampel.
  • Drei Sheets: 13-Wochen, 26-Wochen, 52-Wochen. Letzteres monatlich aggregiert ab Monat 4.

Schritt 3 3-Wochen-Test (§ 17 InsO)

  • Pro Woche: berechne Lücke = max(0, fällige Verbindlichkeiten verfügbare Mittel).
  • Berechne Lücke_3W = Summe der ungedeckten fälligen Verbindlichkeiten in t, t+1, t+2 minus erwartete Zugänge in t+1, t+2.
  • Berechne Quote = Lücke_3W / fällige Verbindlichkeiten in t.
  • Ampel = rot wenn Quote ≥ 10 % und Lücke_3W am Ende der Periode nicht null; gelb wenn Quote ≥ 10 %, aber binnen 3 Wochen schließbar; sonst grün.

Schritt 4 Sensitivität (Best/Base/Worst)

  • Drei Spalten parallel: Zahlungseingang 100 %, 80 %, 60 % der Forderungen.
  • Drei Spalten parallel: Auftragsausführung wie geplant, 10 %, 25 %.
  • Ergebnis: Ampel je Szenario.

Schritt 5 Fortführungsprognose (12 Monate)

  • Aggregation auf Monatsebene; Übergang zu Ertrags- und Bilanzplanung (verzahnt).
  • Prüfe die IDW-S-6-Kernelemente:
    1. Krisenstadium (Stakeholder-/Strategie-/Produkt-/Absatz-/Erfolgs-/Liquiditäts-/Insolvenzkrise nach Hauschka-Schema).
    2. Krisenursachen (intern/extern).
    3. Leitbild des sanierten Unternehmens (Geschäftsmodell, Markt, Positionierung).
    4. Maßnahmen (Innenfinanzierung, Außenfinanzierung, leistungswirtschaftlich, finanzwirtschaftlich).
    5. Integrierte Planung (Ertrag/Bilanz/Liquidität) 24+ Monate.
    6. Ergebnis: positive vs. negative Fortführungsprognose mit Begründung.
  • Maßstab nach BGH NJW 2020, 1809 Rn. 18: überwiegende Wahrscheinlichkeit.

Schritt 6 Abgrenzung handelsbilanzielle vs. insolvenzrechtliche Überschuldung

  • Handelsbilanzielles negatives EK ist kein Insolvenzgrund. Maßgeblich ist der Überschuldungsstatus mit Fortführungswerten bei positiver Prognose, mit Liquidationswerten bei negativer Prognose (BGH BGHZ 195, 42 Rn. 12 ff.).
  • Qualifizierter Rangrücktritt (§ 39 Abs. 2 InsO) eliminiert Verbindlichkeit aus dem Status.
  • Stille Reserven (insb. Sachanlagen, selbst erstellte immaterielle WG) sind zu aktivieren.
  • Stille Lasten (Rückstellungsbedarf, Prozessrisiken, Bürgschaften) sind anzusetzen.
  • Ergebnis: Insolvenzfähige Überschuldung nur, wenn rechnerische Unterdeckung und negative Fortführungsprognose.

Schritt 7 Excel-Export

  • Aufruf python werkzeuge/build_liquiditaetsplan.py --eingabe <mandant>.yaml --ausgabe liquiditaetsplan.xlsx.
  • Drei Sheets (13W/26W/52W), Ampel via bedingter Formatierung, Lückenquote in Prozentformat, Formeln (=SUMME(...), =B5-C5, kein Hartcoding).
  • Ergänzungssheet Fortfuehrungsprognose mit IDW-S-6-Matrix.
  • Ergänzungssheet Annahmen (alle Inputs nachvollziehbar).

Ausgabeformat

  1. Liquiditätsplan Excel (liquiditaetsplan.xlsx) mit Sheets:
    • 13-Wochen (Wochenraster, Ampel, 3-Wochen-Test)
    • 26-Wochen
    • 52-Wochen (ab Monat 4 monatlich aggregiert)
    • Fortfuehrungsprognose (IDW-S-6-Matrix)
    • Annahmen (Inputs und Sensitivitäten)
  2. Lage-Memo im Gutachtenstil mit
    • Ergebnis § 17 InsO (zahlungsunfähig / drohend / zahlungsfähig) mit Wochenangabe des frühesten Roteintritts.
    • Ergebnis § 19 InsO (positive/negative Fortführungsprognose, insolvenzrechtliche Überschuldung indiziert ja/nein).
    • Handlungsempfehlungen: Antragspflicht §§ 15a, 15b InsO oder StaRUG-Restrukturierungsrahmen (§§ 29 ff. StaRUG).
  3. Hinweis auf Hinweispflicht (§ 102 StaRUG) wenn nicht-Geschäftsleiter beauftragt (z.B. Steuerberater nutzt Skill für Mandanten).

Beispiel

Sachverhalt: Edelholz Manufaktur Berlin GmbH, 20 Mitarbeiter, Jahresumsatz 2,1 Mio. EUR, Stichtag 18.05.2026, Kontostand 18.500 EUR, Kontokorrent 150.000 EUR zu 92 % ausgeschöpft, offene LuL 187.000 EUR (davon 64.000 EUR überfällig), SV-Rückstand 38.000 EUR, USt-Vorauszahlung 14.200 EUR fällig 10.06.2026, Großauftrag 145.000 EUR mit Lieferung KW 28 und Zahlungsziel 30 Tage netto.

Gutachtenstil:

§ 17 InsO: 13-Wochen-Test zeigt in KW 22 eine Lücke von 41.000 EUR (Quote 22 %); selbst inkl. erwarteter Eingänge aus dem Großauftrag wäre die Lücke erst in KW 32 vollständig schließbar damit nicht innerhalb von 3 Wochen ab KW 22. Zahlungsunfähigkeit liegt voraussichtlich ab KW 22 vor (BGH BGHZ 163, 134 Rn. 14). Ampel rot.

§ 19 InsO: Handelsbilanzielles EK negativ. Überschuldungsstatus mit Fortführungswerten unter Berücksichtigung stiller Reserven der CNC-Anlage (Verkehrswert 180.000 EUR, Buchwert 95.000 EUR) ergibt rechnerische Unterdeckung von ca. 60.000 EUR. Fortführungsprognose negativ, weil integrierte 12-Monats-Planung keinen positiven operativen Cashflow bei realistischen Annahmen erbringt (IDW S 6, Tz. 5 ff.; BGH NJW 2020, 1809 Rn. 18). Insolvenzrechtliche Überschuldung indiziert.

Handlungsempfehlung: Antragspflicht 3 Wochen ab Eintritt § 17 InsO (KW 22) bzw. 6 Wochen ab § 19 InsO. Parallel Prüfung StaRUG-Restrukturierungsrahmen nur möglich bei rein drohender Zahlungsunfähigkeit nicht mehr eröffnet, wenn § 17 InsO bereits eingetreten ist. Hinweis nach § 102 StaRUG durch beauftragten Steuerberater zu erteilen.

Risiken und typische Fehler

  • Handelsbilanzielle vs. insolvenzrechtliche Überschuldung verwechseln: Negatives EK in HGB-Bilanz allein begründet keinen Antragsgrund (BGH BGHZ 195, 42 Rn. 12); maßgeblich ist Überschuldungsstatus.
  • 3-Wochen-Frist statisch rechnen: Die Frist läuft ab dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, nicht ab Erstellung des Liquiditätsplans.
  • Stundungen als Liquidität werten: Stundungen verschieben die Fälligkeit, sind aber Indiz für Zahlungsunfähigkeit (BGH NJW 2007, 78 Rn. 18) nicht beruhigen lassen.
  • Kreditlinien unkritisch ansetzen: Nur zugesagte und ziehungsfähige Linien zählen; gekündigte oder ausgeschöpfte Linien nicht.
  • Großaufträge ohne Zahlungseingangsrisiko ansetzen: Realistische Annahmen mit Ausfall- und Skonto-Quoten; immer Sensitivität (Worst Case).
  • Fortführungsprognose ohne IDW-S-6-Struktur: Eine nicht strukturierte „Prognose" trägt vor Gericht nicht; BGH NJW 2020, 1809 verlangt tragfähiges Konzept.
  • USt- und LSt-Rückstände kleinreden: Diese sind starke Insolvenzindizien und führen oft zur Anzeige durch Finanzamt/Krankenkasse (§ 15a Abs. 4 InsO).
  • Personalkosten unterschätzen: Lohn + AG-Anteil SV + KK-Beiträge = ca. 1,28× Bruttolohn; monatliche Drittellast SV-Beiträge.
  • SanInsKG-Stand übersehen: Prognosehorizont § 19 InsO wurde temporär verkürzt; aktuelle Fassung am Bewertungsstichtag prüfen.

Quellenpflicht

Alle Aussagen sind nach references/zitierweise.md zu belegen. Mindestens zwei Rspr.-Belege im BGH-Stil (BGHZ 163, 134; BGH NJW 2007, 78; BGH NJW 2020, 1809; BGHZ 195, 42) und zwei Kommentarbelege im Bearbeiter-Stil (K. Schmidt/Herchen; Uhlenbruck/Mock; Pape/Schaltke). Berufsständische Verlautbarungen (IDW S 6, IDW S 11) sind gesondert zu zitieren und nicht als „Rechtsprechung" zu kennzeichnen.

Siehe ergänzend:

  • references/idw-s6-kernelemente.md Strukturmatrix Sanierungskonzept
  • references/wochenraster-anleitung.md Aufbau und Buckets der Wochenplanung
  • werkzeuge/build_liquiditaetsplan.py Excel-Generator (mit Beispiel-YAML)