* feat(steuer): neues Plugin steuerrecht-anwalt-und-berater angelegt * feat(steuer): 18 Skills migriert mit Praefixschema (anw-/fa-/stb-) * refactor(steuer): alte Plugins entfernt + marketplace.json + Cross-Verweise updated * fix(steuer): Codex-Findings P2+P3 \u2014 Triage-Routing-Slugs + ASSET_INDEX-Dubletten * fix(steuer): Codex-P2 \u2014 stb-Sister-Skill-Verweise mit stb-Praefix versehen * fix(steuer): ELSTER/ERiC statt beA an Finanzamt (\u00a7 87a Abs. 1 S. 2 AO n.F., JStG 2024)
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| stb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate | Erstellt für eine GmbH/UG aus unstrukturierten Eingaben (Rechnungen, Bankauszüge, BWA, SuSa, Zahlungserwartungen, Daueraufträge) eine robuste rollierende Liquiditätsvorschau mit Wochenraster über 3 und 6 und 12 Monate. Prüft fortlaufend, ob Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO (10-%-Lücke / 3-Wochen-Horizont) droht oder bereits eingetreten ist, und liefert eine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose unter Beachtung der Abgrenzung zwischen handelsbilanzieller und insolvenzrechtlicher Überschuldung (§ 19 InsO). Methodik nach IDW S 6 (Sanierungskonzept) und IDW S 11 (Insolvenzeröffnungsgründe). Exportiert die Tabelle nach Excel. |
Rollierende Liquiditätsvorschau 3/6/12 Monate mit Fortführungsprognose (§§ 17, 19 InsO)
Powerplugin-Hinweis
Die vollständige, fachlich autarke Version dieses Skills lebt im Plugin Liquiditätsplanung (liquiditaetsplanung) (Power-Plugin Liquiditätsvorschau) — mit BGH-Schema Passiva II (BGHZ 217, 129), Volumeneffekt der Quote, Bugwellenrspr. (BGH II ZR 112/21), 10-%-Schwelle (BGH IX ZR 48/21), titulierten Forderungen mit Nennwert (BGH IX ZR 229/22), objektiver Beurteilung (BGH II ZR 139/23), Excel-Vorlage, optionalem HTML-Padlet oder Markdown-Artefakt, Banking-Wahl und Memo-nur-auf-Anfrage. Wenn liquiditaetsplanung installiert ist, dorthin übergeben.
Wenn nicht installiert, hier nach dem Steuerberater-spezifischen Schema arbeiten und am Ende die Hinweispflicht nach § 102 StaRUG dokumentieren.
Zweck
Dieser Skill erzeugt aus dem typischerweise vorhandenen, oft unstrukturierten Material einer kleinen Kapitalgesellschaft (offene Rechnungen, Bankauszüge, BWA, SuSa, Zahlungserwartungen, Kreditverträge, Daueraufträge, Sozialversicherungs- und Steuerbescheide) eine rollierende Liquiditätsvorschau mit folgenden Funktionen:
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Wochenraster (Mo–So) über drei Horizonte:
- Kurzfristhorizont 13 Wochen (3 Monate) – primär für § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit).
- Mittelfristhorizont 26 Wochen (6 Monate) – Brücke zwischen Zahlungsfähigkeit und Fortführungsprognose.
- Langfristhorizont 52 Wochen (12 Monate) – Grundlage Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO und Fortführungsprognose nach IDW S 6.
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Automatische Insolvenzreife-Ampel für jede Woche:
- Grün: Liquide Mittel > 110 % der in der Folgewoche fällig werdenden Verbindlichkeiten.
- Gelb (Zahlungsstockung): Lücke < 10 % oder Lücke ≥ 10 %, aber innerhalb von 3 Wochen schließbar.
- Rot (Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO): Lücke ≥ 10 % und nicht innerhalb von 3 Wochen schließbar (st. Rspr. BGH BGHZ 163, 134 Rn. 12 ff.).
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Fortführungsprognose: 12-Monats-Auswertung mit den Kernelementen des IDW S 6 (siehe unten), abgegrenzt von einer reinen handelsbilanziellen Überschuldungsprognose. Liefert ein Ergebnis „positive Fortführungsprognose" / „negative Fortführungsprognose" mit Begründung.
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Excel-Export: Die Tabelle wird über
werkzeuge/build_liquiditaetsplan.pyalsliquiditaetsplan.xlsxexportiert. Cloud-Bedienung über interaktive Tabelle möglich; Werte mit Excel-Formeln, nicht hartcodiert.
Anwendungsfälle: Krisen-GmbH/UG, Mittelstand mit Bugwellen-Liquidität, Vorbereitung Sanierungsgespräch mit Hausbank, Dokumentation Fortbestehensprognose für § 19 InsO, Vorbereitung StaRUG-Restrukturierungsverfahren, regelmäßige wöchentliche Geschäftsführer-Sitzung.
Eingaben
Strukturiert oder unstrukturiert; das Modell soll robust extrahieren:
- Stammdaten Gesellschaft: Rechtsform, Branche, Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz, Hausbank, Stichtag.
- Eröffnungsbestand liquider Mittel: Kontostände, Kasse, Tagesgeld, ungenutzte Kreditlinien (mit Laufzeit und Konditionen).
- Offene Verbindlichkeiten (Kreditorenliste): Lieferant, Fälligkeitsdatum, Betrag, Mahnstufe, Stundungen.
- Offene Forderungen (Debitorenliste): Kunde, Rechnungsdatum, Fälligkeit, voraussichtlicher Zahlungseingang, Ausfallrisiko.
- Dauerverpflichtungen: Miete, Pacht, Leasing, Personal (Lohn, Gehalt, AG-Anteil SV), Krankenkassenbeiträge (monatliche Drittellast), Lohnsteuer, Strom/Gas, Versicherungen.
- Steuern: Umsatzsteuer-Vorauszahlung/-Erstattung (mit Voranmeldungsturnus, ggf. Dauerfristverlängerung), Körperschaftsteuer-Vorauszahlung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung, Rückstände beim Finanzamt.
- Kreditverträge: Tilgung, Zins, Sondertilgung, Covenants (z.B. EK-Quote, Leverage), Avalrahmen.
- Geplante Investitionen/Desinvestitionen: CapEx, Maschinenverkauf, Sale-and-Lease-back.
- Auftragsbestand: zugesagte Aufträge mit Lieferzeitpunkt, voraussichtlichem Zahlungsziel, Abschlagszahlungen.
- Bankauszüge der letzten 3–6 Monate (für saisonale Muster und Plausibilität).
- BWA und SuSa (siehe Schwester-Skill
stb-bwa-sus-bilanz-pruefung).
Wenn Daten lückenhaft sind: Annahmen explizit dokumentieren, sensitivitätsanalysieren (Best/Base/Worst).
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen; in der Regel anzunehmen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat.
- § 18 InsO – Drohende Zahlungsunfähigkeit: Voraussichtliche Unfähigkeit zur Erfüllung im Zeitraum 24 Monate (Prognose).
- § 19 InsO – Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, es sei denn Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (positive Fortbestehensprognose; Prognosehorizont aktuell 12 Monate, ggf. nach SanInsKG geändert – Stichtag prüfen).
- § 15a InsO – Insolvenzantragspflicht: 3 Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen ab Eintritt der Überschuldung.
- § 15b InsO – Zahlungsverbote nach Insolvenzreife.
- § 1 StaRUG – Krisenfrüherkennung: Pflicht der Geschäftsleitung zur fortlaufenden Krisenüberwachung.
Leitentscheidungen
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BGH, Urt. v. 24.05.2005 – IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134 Rn. 12–19: Definition Zahlungsunfähigkeit; Liquiditätslücke ≥ 10 % und nicht binnen 3 Wochen schließbar; Abgrenzung zur Zahlungsstockung.
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BGH, Urt. v. 12.10.2006 – IX ZR 228/03, NJW 2007, 78 Rn. 16–22: Indizienkatalog der Zahlungsunfähigkeit; eingestellte SV-Beiträge, Stundungen, Mahnverfahren, Lastschriftrückläufer.
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BGH, Urt. v. 19.11.2019 – II ZR 233/18, NJW 2020, 1809 Rn. 17 ff.: Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO – tragfähiges Unternehmenskonzept und Finanzplan; Maßstab überwiegende Wahrscheinlichkeit.
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BGH, Urt. v. 09.10.2012 – II ZR 298/11, BGHZ 195, 42 Rn. 12–18: Maßgeblich ist nicht die handelsbilanzielle Überschuldung, sondern die insolvenzrechtliche Überschuldung; Fortführungs- vs. Liquidationswerte je nach Prognose.
Kommentarliteratur und berufsständische Verlautbarungen
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K. Schmidt/Herchen, in: K. Schmidt, Insolvenzordnung, 20. Aufl. 2023, § 17 InsO Rn. 5–35: Liquiditätsbilanz nach BGH-Konzept; 10-%-Grenze; 3-Wochen-Horizont; Behandlung von Stundungen und Kreditlinien.
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Uhlenbruck/Mock, Insolvenzordnung, 16. Aufl. 2024, § 19 InsO Rn. 47–95: Zweistufige Überschuldungsprüfung; Fortbestehensprognose als Kernsanierungselement; Anforderung integrierte Planung (Ertrag/Bilanz/Liquidität).
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IDW S 6 (i.d.F. 2018): Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten – Kernelemente: (i) Auftrag und Auftragsdurchführung, (ii) Basisinformationen, (iii) Analyse Krisenstadium und Ursachen, (iv) Leitbild des sanierten Unternehmens, (v) Maßnahmen zur Krisenbewältigung, (vi) integrierter Unternehmensplan und Fortführungsprognose.
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IDW S 11 (Stand 22.08.2016 + Updates): Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen – Liquiditätsstatus, 3-Wochen-Finanzplan, Fortbestehensprognose, Abgrenzung handelsbilanzielle vs. insolvenzrechtliche Überschuldung.
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Pape/Schaltke, in: Pape/Uhländer, StaRUG, 1. Aufl. 2021, § 1 StaRUG Rn. 10–30: Geschäftsleiterpflichten zur Krisenfrüherkennung; integrierte Planung als Pflichtprogramm.
Ablauf
Schritt 1 – Datenaufnahme
- Nutzer-Input parsen: PDFs (Bankauszüge, Rechnungen), CSV (Buchhaltungsexport), freier Text.
- Strukturieren in: (a) Anfangsbestand, (b) Einzahlungs-Buckets (Kundenforderungen, USt-Erstattungen, sonstige), (c) Auszahlungs-Buckets (Personal, SV, Lohnsteuer, USt-Zahlung, KSt/GewSt, Lieferanten, Miete, Leasing, Zins+Tilgung, sonstiges).
- Ausfallrisiko-Score für Debitoren (Top-Kunden, Mahnstand, Branche).
Schritt 2 – Wochenraster bauen
- Spalten: KW (Mo–So) ab KW Stichtag, Anfangsbestand Bank, + Einzahlungen je Bucket, − Auszahlungen je Bucket, Endbestand, fällige Verbindlichkeiten in Folgewoche, 3-Wochen-Lücke (kumuliert), Lücken-Quote in %, Ampel.
- Drei Sheets:
13-Wochen,26-Wochen,52-Wochen. Letzteres monatlich aggregiert ab Monat 4.
Schritt 3 – 3-Wochen-Test (§ 17 InsO)
- Pro Woche: berechne
Lücke = max(0, fällige Verbindlichkeiten − verfügbare Mittel). - Berechne
Lücke_3W = Summe der ungedeckten fälligen Verbindlichkeiten in t, t+1, t+2 minus erwartete Zugänge in t+1, t+2. - Berechne
Quote = Lücke_3W / fällige Verbindlichkeiten in t. Ampel = rotwenn Quote ≥ 10 % und Lücke_3W am Ende der Periode nicht null;gelbwenn Quote ≥ 10 %, aber binnen 3 Wochen schließbar; sonstgrün.
Schritt 4 – Sensitivität (Best/Base/Worst)
- Drei Spalten parallel: Zahlungseingang 100 %, 80 %, 60 % der Forderungen.
- Drei Spalten parallel: Auftragsausführung wie geplant, −10 %, −25 %.
- Ergebnis: Ampel je Szenario.
Schritt 5 – Fortführungsprognose (12 Monate)
- Aggregation auf Monatsebene; Übergang zu Ertrags- und Bilanzplanung (verzahnt).
- Prüfe die IDW-S-6-Kernelemente:
- Krisenstadium (Stakeholder-/Strategie-/Produkt-/Absatz-/Erfolgs-/Liquiditäts-/Insolvenzkrise nach Hauschka-Schema).
- Krisenursachen (intern/extern).
- Leitbild des sanierten Unternehmens (Geschäftsmodell, Markt, Positionierung).
- Maßnahmen (Innenfinanzierung, Außenfinanzierung, leistungswirtschaftlich, finanzwirtschaftlich).
- Integrierte Planung (Ertrag/Bilanz/Liquidität) 24+ Monate.
- Ergebnis: positive vs. negative Fortführungsprognose mit Begründung.
- Maßstab nach BGH NJW 2020, 1809 Rn. 18: überwiegende Wahrscheinlichkeit.
Schritt 6 – Abgrenzung handelsbilanzielle vs. insolvenzrechtliche Überschuldung
- Handelsbilanzielles negatives EK ist kein Insolvenzgrund. Maßgeblich ist der Überschuldungsstatus mit Fortführungswerten bei positiver Prognose, mit Liquidationswerten bei negativer Prognose (BGH BGHZ 195, 42 Rn. 12 ff.).
- Qualifizierter Rangrücktritt (§ 39 Abs. 2 InsO) eliminiert Verbindlichkeit aus dem Status.
- Stille Reserven (insb. Sachanlagen, selbst erstellte immaterielle WG) sind zu aktivieren.
- Stille Lasten (Rückstellungsbedarf, Prozessrisiken, Bürgschaften) sind anzusetzen.
- Ergebnis: Insolvenzfähige Überschuldung nur, wenn rechnerische Unterdeckung und negative Fortführungsprognose.
Schritt 7 – Excel-Export
- Aufruf
python werkzeuge/build_liquiditaetsplan.py --eingabe <mandant>.yaml --ausgabe liquiditaetsplan.xlsx. - Drei Sheets (13W/26W/52W), Ampel via bedingter Formatierung, Lückenquote in Prozentformat, Formeln (
=SUMME(...),=B5-C5, kein Hartcoding). - Ergänzungssheet
Fortfuehrungsprognosemit IDW-S-6-Matrix. - Ergänzungssheet
Annahmen(alle Inputs nachvollziehbar).
Ausgabeformat
- Liquiditätsplan Excel (
liquiditaetsplan.xlsx) mit Sheets:13-Wochen(Wochenraster, Ampel, 3-Wochen-Test)26-Wochen52-Wochen(ab Monat 4 monatlich aggregiert)Fortfuehrungsprognose(IDW-S-6-Matrix)Annahmen(Inputs und Sensitivitäten)
- Lage-Memo im Gutachtenstil mit
- Ergebnis § 17 InsO (zahlungsunfähig / drohend / zahlungsfähig) mit Wochenangabe des frühesten Roteintritts.
- Ergebnis § 19 InsO (positive/negative Fortführungsprognose, insolvenzrechtliche Überschuldung indiziert ja/nein).
- Handlungsempfehlungen: Antragspflicht §§ 15a, 15b InsO oder StaRUG-Restrukturierungsrahmen (§§ 29 ff. StaRUG).
- Hinweis auf Hinweispflicht (§ 102 StaRUG) wenn nicht-Geschäftsleiter beauftragt (z.B. Steuerberater nutzt Skill für Mandanten).
Beispiel
Sachverhalt: Edelholz Manufaktur Berlin GmbH, 20 Mitarbeiter, Jahresumsatz 2,1 Mio. EUR, Stichtag 18.05.2026, Kontostand 18.500 EUR, Kontokorrent 150.000 EUR zu 92 % ausgeschöpft, offene LuL 187.000 EUR (davon 64.000 EUR überfällig), SV-Rückstand 38.000 EUR, USt-Vorauszahlung 14.200 EUR fällig 10.06.2026, Großauftrag 145.000 EUR mit Lieferung KW 28 und Zahlungsziel 30 Tage netto.
Gutachtenstil:
§ 17 InsO: 13-Wochen-Test zeigt in KW 22 eine Lücke von 41.000 EUR (Quote 22 %); selbst inkl. erwarteter Eingänge aus dem Großauftrag wäre die Lücke erst in KW 32 vollständig schließbar – damit nicht innerhalb von 3 Wochen ab KW 22. Zahlungsunfähigkeit liegt voraussichtlich ab KW 22 vor (BGH BGHZ 163, 134 Rn. 14). Ampel rot.
§ 19 InsO: Handelsbilanzielles EK negativ. Überschuldungsstatus mit Fortführungswerten unter Berücksichtigung stiller Reserven der CNC-Anlage (Verkehrswert 180.000 EUR, Buchwert 95.000 EUR) ergibt rechnerische Unterdeckung von ca. 60.000 EUR. Fortführungsprognose negativ, weil integrierte 12-Monats-Planung keinen positiven operativen Cashflow bei realistischen Annahmen erbringt (IDW S 6, Tz. 5 ff.; BGH NJW 2020, 1809 Rn. 18). Insolvenzrechtliche Überschuldung indiziert.
Handlungsempfehlung: Antragspflicht 3 Wochen ab Eintritt § 17 InsO (KW 22) bzw. 6 Wochen ab § 19 InsO. Parallel Prüfung StaRUG-Restrukturierungsrahmen nur möglich bei rein drohender Zahlungsunfähigkeit – nicht mehr eröffnet, wenn § 17 InsO bereits eingetreten ist. Hinweis nach § 102 StaRUG durch beauftragten Steuerberater zu erteilen.
Risiken und typische Fehler
- Handelsbilanzielle vs. insolvenzrechtliche Überschuldung verwechseln: Negatives EK in HGB-Bilanz allein begründet keinen Antragsgrund (BGH BGHZ 195, 42 Rn. 12); maßgeblich ist Überschuldungsstatus.
- 3-Wochen-Frist statisch rechnen: Die Frist läuft ab dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, nicht ab Erstellung des Liquiditätsplans.
- Stundungen als Liquidität werten: Stundungen verschieben die Fälligkeit, sind aber Indiz für Zahlungsunfähigkeit (BGH NJW 2007, 78 Rn. 18) – nicht beruhigen lassen.
- Kreditlinien unkritisch ansetzen: Nur zugesagte und ziehungsfähige Linien zählen; gekündigte oder ausgeschöpfte Linien nicht.
- Großaufträge ohne Zahlungseingangsrisiko ansetzen: Realistische Annahmen mit Ausfall- und Skonto-Quoten; immer Sensitivität (Worst Case).
- Fortführungsprognose ohne IDW-S-6-Struktur: Eine nicht strukturierte „Prognose" trägt vor Gericht nicht; BGH NJW 2020, 1809 verlangt tragfähiges Konzept.
- USt- und LSt-Rückstände kleinreden: Diese sind starke Insolvenzindizien und führen oft zur Anzeige durch Finanzamt/Krankenkasse (§ 15a Abs. 4 InsO).
- Personalkosten unterschätzen: Lohn + AG-Anteil SV + KK-Beiträge = ca. 1,28× Bruttolohn; monatliche Drittellast SV-Beiträge.
- SanInsKG-Stand übersehen: Prognosehorizont § 19 InsO wurde temporär verkürzt; aktuelle Fassung am Bewertungsstichtag prüfen.
Quellenpflicht
Alle Aussagen sind nach references/zitierweise.md zu belegen. Mindestens zwei Rspr.-Belege im BGH-Stil (BGHZ 163, 134; BGH NJW 2007, 78; BGH NJW 2020, 1809; BGHZ 195, 42) und zwei Kommentarbelege im Bearbeiter-Stil (K. Schmidt/Herchen; Uhlenbruck/Mock; Pape/Schaltke). Berufsständische Verlautbarungen (IDW S 6, IDW S 11) sind gesondert zu zitieren und nicht als „Rechtsprechung" zu kennzeichnen.
Siehe ergänzend:
references/idw-s6-kernelemente.md– Strukturmatrix Sanierungskonzeptreferences/wochenraster-anleitung.md– Aufbau und Buckets der Wochenplanungwerkzeuge/build_liquiditaetsplan.py– Excel-Generator (mit Beispiel-YAML)