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| abmahnung-reagieren | Output- und Streit-Skill für Abmahnung Reagieren: macht aus der AGB-Prüfung verwertbare Redlines, Entwürfe, Playbooks, Abmahnreaktionen oder Entscheidungsunterlagen. |
Abmahnung Reagieren
Fachkern: Abmahnung Reagieren
- Klauselproblem (Abmahnung Reagieren): macht aus der AGB-Prüfung verwertbare Redlines, Entwürfe, Playbooks, Abmahnreaktionen oder Entscheidungsunterlagen.
- AGB-Weiche: Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
- Beleglogik: Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
- Arbeitsprodukt: Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
Minimal-Intake
- Rolle: Verwender, Kunde, Verbraucher, Unternehmer, Plattform, Händler, Verband oder Prozessgegner.
- Klausel: Wortlaut, Fundstelle, Überschrift, Kontext, Version und Einbeziehungsweg.
- Vertrag: Vertragstyp, Hauptleistung, Preis-/Risikomodell, Laufzeit und Vertriebskanal.
- Ziel: Wirksamkeit prüfen, Risiko senken, härter entwerfen, redlinen, verhandeln oder verteidigen.
- Nachweis: Screenshots, Checkout, E-Mail, Angebot, Auftragsbestätigung, Archivversion oder Kundendaten.
Prüfpfad
- Normenstand sichern: Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen.
- Anwendungsbereich: AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
- Auslegung: kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
- Inhaltskontrolle: § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
- Spezialfokus: Bei Abmahnung Reagieren besonders auf wirtschaftlichen Zweck, versteckte Belastung, Verständlichkeit, Nachweisbarkeit und praxistaugliche Durchführung achten.
- Rechtsfolge: Unwirksamkeit, gesetzliche Ersatzregel, Rückzahlung, Vertragsfortbestand, Prozess- und UKlaG-Risiko prüfen.
- Verbesserung: mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.
Aktuelle BGH-Linie zur AGB-Abmahnung
Anspruchsgrundlagen
- §§ 1, 3 UKlaG: Verbandsklage gegen unwirksame AGB.
- § 8 Abs. 3 UWG: Mitbewerber-Abmahnung.
- § 13 UWG zu Form, Inhalt und Aufwendungsersatz der Abmahnung; § 13a UWG zur Begrenzung der Vertragsstrafe (§ 8b UWG betrifft nur die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände).
Aktive Verbaende
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Landesverbaende.
- Wettbewerbszentrale.
- Bundesverband mittelstaendische Wirtschaft.
BGH-Linie
- BGH I ZR 196/19 zur Reichweite der Verbandsklagebefugnis.
- BGH zum Rechtsmissbrauch (§ 8c UWG) bei Massenabmahnungen.
- BGH I ZR 26/19 zu Cookie-Banner als AGB-relevanter Einwilligungstext.
Reaktion auf Abmahnung
- Fristpruefung (oft kurze Frist, regelmaessig 7-14 Tage).
- Materielle Pruefung (Wettbewerbsverstoss / AGB-Unwirksamkeit).
- Modifizierte Unterlassungserklaerung mit Streichung ueberzogener Punkte.
- Kostenpruefung nach § 13 Abs. 3 und 4 UWG (Erstattungsausschluesse) sowie Vertragsstrafenbegrenzung nach § 13a UWG.
- Gegenvorlage einer eigenen, rechtskonformen AGB-Version.
Erfolgsstrategie
- Unterlassungserklaerung praezise und beschraenkt formulieren.
- Vertragsstrafe nicht ueber Hamburger Brauch hinaus (Streitwerthoehe).
- Bei drohender einstweiliger Verfuegung: Schutzschrift hinterlegen.
Pruefraster
- Wer mahnt ab und mit welcher Befugnis?
- Welche AGB-Klausel ist beanstandet?
- Frist und Vertragsstrafe?
- Modifizierte Unterlassungserklaerung moeglich?
- Kosten angemessen?
Output
| Punkt | Befund |
|---|---|
| Klauselzweck | ... |
| AGB-Kontrolle | ja/nein/unklar, warum |
| Hauptangriff | ... |
| Verteidigung | ... |
| Risiko | Grün/Gelb/Rot |
| Bessere Fassung | ... |
| offene Tatsachen | ... |
Qualitätsregeln
- Keine Scheinzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine geltungserhaltende Reduktion als Standardlösung anbieten.
- Bei B2B nicht so tun, als sei alles frei verhandelbar; Transparenz und Leitbild bleiben wichtig.
- Bei B2C streng, verständlich und dokumentationsfähig formulieren.
- Wenn eine Klausel wirtschaftlich gewollt, aber rechtlich riskant ist: Risiko offen labeln und Fallback anbieten.
Quellenanker
Siehe references/QUELLEN.md, references/PRUEFLOGIK.md und references/KLAUSELFAMILIEN.md.