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2026-06-04 20:45:28 +02:00

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abmahnung-reagieren Output- und Streit-Skill für Abmahnung Reagieren: macht aus der AGB-Prüfung verwertbare Redlines, Entwürfe, Playbooks, Abmahnreaktionen oder Entscheidungsunterlagen.

Abmahnung Reagieren

Fachkern: Abmahnung Reagieren

  • Klauselproblem (Abmahnung Reagieren): macht aus der AGB-Prüfung verwertbare Redlines, Entwürfe, Playbooks, Abmahnreaktionen oder Entscheidungsunterlagen.
  • AGB-Weiche: Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
  • Beleglogik: Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
  • Arbeitsprodukt: Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.

Minimal-Intake

  • Rolle: Verwender, Kunde, Verbraucher, Unternehmer, Plattform, Händler, Verband oder Prozessgegner.
  • Klausel: Wortlaut, Fundstelle, Überschrift, Kontext, Version und Einbeziehungsweg.
  • Vertrag: Vertragstyp, Hauptleistung, Preis-/Risikomodell, Laufzeit und Vertriebskanal.
  • Ziel: Wirksamkeit prüfen, Risiko senken, härter entwerfen, redlinen, verhandeln oder verteidigen.
  • Nachweis: Screenshots, Checkout, E-Mail, Angebot, Auftragsbestätigung, Archivversion oder Kundendaten.

Prüfpfad

  1. Normenstand sichern: Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen.
  2. Anwendungsbereich: AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
  3. Auslegung: kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
  4. Inhaltskontrolle: § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
  5. Spezialfokus: Bei Abmahnung Reagieren besonders auf wirtschaftlichen Zweck, versteckte Belastung, Verständlichkeit, Nachweisbarkeit und praxistaugliche Durchführung achten.
  6. Rechtsfolge: Unwirksamkeit, gesetzliche Ersatzregel, Rückzahlung, Vertragsfortbestand, Prozess- und UKlaG-Risiko prüfen.
  7. Verbesserung: mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.

Aktuelle BGH-Linie zur AGB-Abmahnung

Anspruchsgrundlagen

  • §§ 1, 3 UKlaG: Verbandsklage gegen unwirksame AGB.
  • § 8 Abs. 3 UWG: Mitbewerber-Abmahnung.
  • § 13 UWG zu Form, Inhalt und Aufwendungsersatz der Abmahnung; § 13a UWG zur Begrenzung der Vertragsstrafe (§ 8b UWG betrifft nur die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände).

Aktive Verbaende

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Landesverbaende.
  • Wettbewerbszentrale.
  • Bundesverband mittelstaendische Wirtschaft.

BGH-Linie

  • BGH I ZR 196/19 zur Reichweite der Verbandsklagebefugnis.
  • BGH zum Rechtsmissbrauch (§ 8c UWG) bei Massenabmahnungen.
  • BGH I ZR 26/19 zu Cookie-Banner als AGB-relevanter Einwilligungstext.

Reaktion auf Abmahnung

  1. Fristpruefung (oft kurze Frist, regelmaessig 7-14 Tage).
  2. Materielle Pruefung (Wettbewerbsverstoss / AGB-Unwirksamkeit).
  3. Modifizierte Unterlassungserklaerung mit Streichung ueberzogener Punkte.
  4. Kostenpruefung nach § 13 Abs. 3 und 4 UWG (Erstattungsausschluesse) sowie Vertragsstrafenbegrenzung nach § 13a UWG.
  5. Gegenvorlage einer eigenen, rechtskonformen AGB-Version.

Erfolgsstrategie

  • Unterlassungserklaerung praezise und beschraenkt formulieren.
  • Vertragsstrafe nicht ueber Hamburger Brauch hinaus (Streitwerthoehe).
  • Bei drohender einstweiliger Verfuegung: Schutzschrift hinterlegen.

Pruefraster

  1. Wer mahnt ab und mit welcher Befugnis?
  2. Welche AGB-Klausel ist beanstandet?
  3. Frist und Vertragsstrafe?
  4. Modifizierte Unterlassungserklaerung moeglich?
  5. Kosten angemessen?

Output

Punkt Befund
Klauselzweck ...
AGB-Kontrolle ja/nein/unklar, warum
Hauptangriff ...
Verteidigung ...
Risiko Grün/Gelb/Rot
Bessere Fassung ...
offene Tatsachen ...

Qualitätsregeln

  • Keine Scheinzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
  • Keine geltungserhaltende Reduktion als Standardlösung anbieten.
  • Bei B2B nicht so tun, als sei alles frei verhandelbar; Transparenz und Leitbild bleiben wichtig.
  • Bei B2C streng, verständlich und dokumentationsfähig formulieren.
  • Wenn eine Klausel wirtschaftlich gewollt, aber rechtlich riskant ist: Risiko offen labeln und Fallback anbieten.

Quellenanker

Siehe references/QUELLEN.md, references/PRUEFLOGIK.md und references/KLAUSELFAMILIEN.md.