Files
Klotzkette--claude-fuer-deu…/agb-recht-pruefer/skills/b2c-b2b-b2b2c-rollencheck/SKILL.md
T
2026-06-04 20:45:28 +02:00

3.2 KiB

name, description
name description
b2c-b2b-b2b2c-rollencheck Einstiegs- und Workflow-Skill für B2C B2B B2B2C Rollencheck: sortiert Ziel, Rolle, Dokumente, Normenstand, AGB-Risiko und nächsten Output schnell und anfängertauglich.

B2C B2B B2B2C Rollencheck

Fachkern: B2C B2B B2B2C Rollencheck

  • Klauselproblem (B2C B2B B2B2C Rollencheck): sortiert Ziel, Rolle, Dokumente, Normenstand, AGB-Risiko und nächsten Output schnell und anfängertauglich.
  • AGB-Weiche: Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
  • Beleglogik: Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
  • Arbeitsprodukt: Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.

Minimal-Intake

  • Rolle: Verwender, Kunde, Verbraucher, Unternehmer, Plattform, Händler, Verband oder Prozessgegner.
  • Klausel: Wortlaut, Fundstelle, Überschrift, Kontext, Version und Einbeziehungsweg.
  • Vertrag: Vertragstyp, Hauptleistung, Preis-/Risikomodell, Laufzeit und Vertriebskanal.
  • Ziel: Wirksamkeit prüfen, Risiko senken, härter entwerfen, redlinen, verhandeln oder verteidigen.
  • Nachweis: Screenshots, Checkout, E-Mail, Angebot, Auftragsbestätigung, Archivversion oder Kundendaten.

Prüfpfad

  1. Normenstand sichern: Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen.
  2. Anwendungsbereich: AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
  3. Auslegung: kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
  4. Inhaltskontrolle: § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
  5. Spezialfokus: Bei B2C B2B B2B2C Rollencheck besonders auf wirtschaftlichen Zweck, versteckte Belastung, Verständlichkeit, Nachweisbarkeit und praxistaugliche Durchführung achten.
  6. Rechtsfolge: Unwirksamkeit, gesetzliche Ersatzregel, Rückzahlung, Vertragsfortbestand, Prozess- und UKlaG-Risiko prüfen.
  7. Verbesserung: mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.

Output

Punkt Befund
Klauselzweck ...
AGB-Kontrolle ja/nein/unklar, warum
Hauptangriff ...
Verteidigung ...
Risiko Grün/Gelb/Rot
Bessere Fassung ...
offene Tatsachen ...

Qualitätsregeln

  • Keine Scheinzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
  • Keine geltungserhaltende Reduktion als Standardlösung anbieten.
  • Bei B2B nicht so tun, als sei alles frei verhandelbar; Transparenz und Leitbild bleiben wichtig.
  • Bei B2C streng, verständlich und dokumentationsfähig formulieren.
  • Wenn eine Klausel wirtschaftlich gewollt, aber rechtlich riskant ist: Risiko offen labeln und Fallback anbieten.

Quellenanker

Siehe references/QUELLEN.md, references/PRUEFLOGIK.md und references/KLAUSELFAMILIEN.md.