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2026-05-21 18:24:52 +02:00

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Beispielakte Berger / LG Tübingen

Eckdaten

  • Gericht: Landgericht Tübingen
  • Aktenzeichen: 7 O 118/23
  • Verfahren: Hartmann als Insolvenzverwalter gegen Vogt
  • Zeugin: Sophia Berger
  • Wohnort: Barcelona, Spanien
  • Termin zunächst: 19.02.2026; später im anwaltlichen Schriftsatz als vertagt auf 24.03.2026 beschrieben

Beantragte Positionen

  • Entfernung einfache Strecke: ca. 1.250 km
  • Hin- und Rückfahrt: ca. 2.500 km
  • Kfz-Pauschale Zeugin: 0,35 EUR/km
  • Fahrtkosten: 875,00 EUR
  • Übernachtungen: zwei Nächte, von der Zeugin ca. 200,00 EUR geschätzt
  • gerichtlicher Hinweis: Obergrenze 80,00 EUR pro Nacht, Hotelrechnung erforderlich
  • Verdienstausfall: 22,00 EUR je Stunde, 24 Stunden, insgesamt 528,00 EUR, Belege erforderlich

Prüfhinweise

  • Vorschussfähigkeit von Fahrtkosten und notwendigen Übernachtungskosten gesondert von Verdienstausfall prüfen.
  • Gerichtliche Ablehnung mit Bedürftigkeitsargument gegen § 3 JVEG halten: Tatbestandsmerkmal sind erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen, nicht nur Bedürftigkeit.
  • Verdienstausfall ist stärker belegabhängig; bei Selbständigkeit können Gewerbeanmeldung, BWA, Umsatz-/Auftragsunterlagen, Steuerunterlagen oder Bescheinigungen erforderlich sein.
  • Videovernehmung oder schriftliche Aussage sind prozessual eigene Fragen und ersetzen die JVEG-Prüfung nicht automatisch.