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Beispielakte Berger / LG Tübingen
Eckdaten
- Gericht: Landgericht Tübingen
- Aktenzeichen: 7 O 118/23
- Verfahren: Hartmann als Insolvenzverwalter gegen Vogt
- Zeugin: Sophia Berger
- Wohnort: Barcelona, Spanien
- Termin zunächst: 19.02.2026; später im anwaltlichen Schriftsatz als vertagt auf 24.03.2026 beschrieben
Beantragte Positionen
- Entfernung einfache Strecke: ca. 1.250 km
- Hin- und Rückfahrt: ca. 2.500 km
- Kfz-Pauschale Zeugin: 0,35 EUR/km
- Fahrtkosten: 875,00 EUR
- Übernachtungen: zwei Nächte, von der Zeugin ca. 200,00 EUR geschätzt
- gerichtlicher Hinweis: Obergrenze 80,00 EUR pro Nacht, Hotelrechnung erforderlich
- Verdienstausfall: 22,00 EUR je Stunde, 24 Stunden, insgesamt 528,00 EUR, Belege erforderlich
Prüfhinweise
- Vorschussfähigkeit von Fahrtkosten und notwendigen Übernachtungskosten gesondert von Verdienstausfall prüfen.
- Gerichtliche Ablehnung mit Bedürftigkeitsargument gegen § 3 JVEG halten: Tatbestandsmerkmal sind erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen, nicht nur Bedürftigkeit.
- Verdienstausfall ist stärker belegabhängig; bei Selbständigkeit können Gewerbeanmeldung, BWA, Umsatz-/Auftragsunterlagen, Steuerunterlagen oder Bescheinigungen erforderlich sein.
- Videovernehmung oder schriftliche Aussage sind prozessual eigene Fragen und ersetzen die JVEG-Prüfung nicht automatisch.