Files
2026-06-07 03:06:05 +02:00

4.8 KiB

name, description
name description
workflow-redteam-qualitygate Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Red-Team Qualitygate

Arbeitsbereich

Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren, § 199 Schlussvermerk, § 201 Erklärung 2 Wochen, § 273 Protokollierung sofort.
  • Tragende Normen verifizieren: StPO §§ 147, 199, 200, 273 (Protokoll), 261, 264, 265, 267 (Beweiswürdigung/Urteil), 273 (HV-Protokoll), AktO, RiStBV Nr. 1, Akteneinsichtsrichtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verteidiger, Mandant, Staatsanwaltschaft, Vorsitzender, Geschäftsstelle, Sachverständiger, Polizei.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Aktenspiegel (chronologisch und thematisch), Beweismittelübersicht, Vernehmungsprotokoll, Spurenakte, Beiakte, Telefonüberwachungsprotokoll, Gutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Aufgabe

Dieses Modul bearbeitet: Red-Team Qualitygate im Plugin aktenaufbereiter-strafrecht: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton..

Einstieg

Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:

  1. Wer fragt in welcher Rolle?
  2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
  3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
  4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?

Arbeitsworkflow

  1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
  2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
  3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
  4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.

Output-Standard

  • Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
  • Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
  • Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
  • Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.

Quellenregel

  • Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
  • Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
  • Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.

Strafakte-Red-Team-Checks

  • Halluzinations-Check: Keine erfundenen BGH-/BVerfG-Az; Fundstellen mit Datum, Gericht und Az pruefen oder als "staendige Rspr."/"BGH-Linie" markieren.
  • Frist-Re-Check: Berufung § 314 StPO (1 Woche), Revision §§ 341, 345 StPO (1 Woche / 1 Monat), Strafbefehl-Einspruch § 410 StPO (2 Wochen), Wiedereinsetzung § 44 StPO (1 Woche ab Wegfall); Postzustellungsdatum verifizieren.
  • Zuständigkeits-Re-Check: GVG - Strafrichter § 25 (bis 2 Jahre Freiheitsstrafe), Schoeffengericht § 28 (bis 4 Jahre), Schwurgericht § 74 GVG (Toetungsdelikte), grosse Strafkammer § 76 GVG (ueber 4 Jahre, schwere Wirtschaftskriminalitaet). Verfahrenshandlung Falschadressiert?
  • Belehrungs-Check § 136 StPO (Beschuldigtenrechte), § 52 StPO (Zeugnisverweigerung Angehoeriger), § 55 StPO (Auskunftsverweigerung wegen Selbstbelastung): in der Akte protokolliert?
  • Beweisverwertungs-Check: § 136a StPO (verbotene Vernehmungsmethoden), § 252 StPO (Aussageverweigerung Hauptverhandlung), § 261 StPO Beweiswuerdigungslueckchen, Belehrungsfehler in Beschuldigtenvernehmung.
  • Ton-/Stil-Check: keine wertende Vorverurteilung; klare Trennung Fakten / Bewertung; Mandantengeheimnis § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB.
  • Vollstaendigkeits-Check Anklageschrift § 200 StPO: Beschuldigter, Tat (Zeit, Ort, gesetzliche Merkmale), Beweismittel, anzuwendende Strafvorschriften.