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| workflow-redteam-qualitygate | Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt. |
Red-Team Qualitygate
Arbeitsbereich
Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton. Die Prüfung konzentriert sich auf diese Prüfungslinie und trennt Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren, § 199 Schlussvermerk, § 201 Erklärung 2 Wochen, § 273 Protokollierung sofort.
- Tragende Normen verifizieren: StPO §§ 147, 199, 200, 273 (Protokoll), 261, 264, 265, 267 (Beweiswürdigung/Urteil), 273 (HV-Protokoll), AktO, RiStBV Nr. 1, Akteneinsichtsrichtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verteidiger, Mandant, Staatsanwaltschaft, Vorsitzender, Geschäftsstelle, Sachverständiger, Polizei.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Aktenspiegel (chronologisch und thematisch), Beweismittelübersicht, Vernehmungsprotokoll, Spurenakte, Beiakte, Telefonüberwachungsprotokoll, Gutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Aufgabe
Dieses Modul bearbeitet: Red-Team Qualitygate im Plugin aktenaufbereiter-strafrecht: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton..
Einstieg
Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Strafakte-Red-Team-Checks
- Halluzinations-Check: Keine erfundenen BGH-/BVerfG-Az; Fundstellen mit Datum, Gericht und Az pruefen oder als "staendige Rspr."/"BGH-Linie" markieren.
- Frist-Re-Check: Berufung § 314 StPO (1 Woche), Revision §§ 341, 345 StPO (1 Woche / 1 Monat), Strafbefehl-Einspruch § 410 StPO (2 Wochen), Wiedereinsetzung § 44 StPO (1 Woche ab Wegfall); Postzustellungsdatum verifizieren.
- Zuständigkeits-Re-Check: GVG - Strafrichter § 25 (bis 2 Jahre Freiheitsstrafe), Schoeffengericht § 28 (bis 4 Jahre), Schwurgericht § 74 GVG (Toetungsdelikte), grosse Strafkammer § 76 GVG (ueber 4 Jahre, schwere Wirtschaftskriminalitaet). Verfahrenshandlung Falschadressiert?
- Belehrungs-Check § 136 StPO (Beschuldigtenrechte), § 52 StPO (Zeugnisverweigerung Angehoeriger), § 55 StPO (Auskunftsverweigerung wegen Selbstbelastung): in der Akte protokolliert?
- Beweisverwertungs-Check: § 136a StPO (verbotene Vernehmungsmethoden), § 252 StPO (Aussageverweigerung Hauptverhandlung), § 261 StPO Beweiswuerdigungslueckchen, Belehrungsfehler in Beschuldigtenvernehmung.
- Ton-/Stil-Check: keine wertende Vorverurteilung; klare Trennung Fakten / Bewertung; Mandantengeheimnis § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB.
- Vollstaendigkeits-Check Anklageschrift § 200 StPO: Beschuldigter, Tat (Zeit, Ort, gesetzliche Merkmale), Beweismittel, anzuwendende Strafvorschriften.