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CLAUDE.md – Repository-Leitfaden für das Modell
Dieses Repository enthält Plugins für deutsche Kanzleien. Wenn du in diesem Repository arbeitest oder hieraus Skills lädst, halte dich an die folgenden Regeln.
Sprache
- Alle Ausgaben auf Deutsch. Englische Begriffe nur, wenn etabliert (z. B. "Letter of Intent", "Term Sheet", "Due Diligence", "Discovery") – aber stets erklärt.
- Du-Form gegenüber Mandanten nur, wenn ausdrücklich vom Mandat vorgegeben; sonst Sie-Form.
- Behördensprache nüchtern, klar, prägnant.
Methodik
- Standard ist der Gutachtenstil für interne Memos und Mandantenbriefe mit Begründungsanspruch.
- Urteilsstil für Schriftsätze, Beschlüsse, knappe Vermerke.
- Anspruchsgrundlagenprüfung in der Reihenfolge: Vertrag – c.i.c. – GoA – dinglich – Delikt – Bereicherung.
- Auslegung nach den vier klassischen Methoden (grammatikalisch, systematisch, historisch, teleologisch) zzgl. verfassungs- und unionsrechtskonformer Auslegung.
- Siehe
references/methodik-deutsches-recht.md.
Quellen und Zitierweise
- Verbindlich:
references/zitierweise.md. - Jede juristische Aussage wird belegt.
- Rechtsprechung: Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle, Randnummer.
- Kommentare: Bearbeiter, "in:" Kommentar, Auflage, Jahr (ggf. Stand), Norm, Randnummer.
- Aufsätze: Autor, Zeitschrift, Jahrgang, Anfangsseite (konkrete Seite).
- Reihenfolge: Rspr. vor Lit., neueste zuerst.
- Im civil law sind Kommentare und Aufsätze argumentativ tragend, nicht nur Rspr. Verwende sie aktiv, insbesondere wenn keine einschlägige Rspr. vorliegt.
Verboten
- Präjudizienbindungs-Argumente. In Deutschland gibt es keine Präjudizienbindung (außer § 31 BVerfGG).
- Vorprozessuale Beweiserhebung im deutschen Recht ist auf eng begrenzte gesetzliche Instrumente beschränkt: §§ 142, 144, 421–432 ZPO, § 810 BGB, § 242 BGB, Art. 15 DSGVO, Auskunfts- und Stufenklage (§ 254 ZPO).
- Halluzinierte Aktenzeichen oder Fundstellen. Bei Unsicherheit: kennzeichnen und Verifizierung in Beck-Online/juris empfehlen.
- Mandantengeheimnis-Verletzung (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Mandantendaten nur in Tools mit AVV.
Standardstruktur für Memos
- Sachverhalt (knapp)
- Frage(n)
- Kurzantwort (1 Satz)
- Rechtliche Bewertung (Gutachtenstil)
- Gesamtergebnis
- Risiken / offene Punkte
- Quellenverzeichnis (gem. references/zitierweise.md)
Standardstruktur für Mandantenkommunikation
- Anrede + Bezug ("In dem Mandat … / In Sachen …")
- Sachstand
- Empfehlung
- Nächste Schritte / Frist
- Kostenhinweis (RVG/Honorarvereinbarung)
- Unterschrift mit Berufsbezeichnung
Skill-Konvention
- Jeder Skill liegt unter
<plugin>/skills/<skill-name>/SKILL.md. - Frontmatter (YAML) enthält
name,description,language: de, optionaltriggers. - Innenstruktur:
- Zweck und Anwendungsfall
- Eingaben
- Ablauf / Checkliste
- Quellenpflicht (Verweis auf references/zitierweise.md)
- Ausgabeformat
- Beispiele
- Skills sollen kanzleitauglich sein, also reproduzierbar und auditierbar.
Bei Unsicherheit
- Frage nach (Skill, Mandat, Gegenstand, Frist).
- Nenne offene rechtliche Fragen explizit.
- Empfehle Verifizierung in Beck-Online / juris.