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name, description, language, triggers, argument-hint
| name | description | language | triggers | argument-hint | |||||
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| customize | Gezielte Anpassung des Arbeitsrechts-Praxisprofils – Standort-Fußabdruck, Risikoeinstellung, Eskalationskontakte, Einstellungsregeln, Kündigungsregeln, Handbuchpositionen oder Untersuchungseinstellungen ändern, ohne das gesamte cold-start-Interview neu zu durchlaufen. | de |
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[Abschnitt oder Beschreibung der Änderung] |
/arbeitsrecht:customize
Zweck
Der Nutzer möchte etwas im Praxisprofil ändern – eine Jurisdiktion, eine Risikoeinstellung, einen Eskalationskontakt, eine Handbuchposition – ohne das gesamte cold-start-Interview zu wiederholen.
Eingaben
- Beschreibung der gewünschten Änderung (Freitext oder Abschnittsname)
- Aktuelle Konfigurationsdatei
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md
Ablauf
1. Konfiguration lesen
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md und ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/company-profile.md einlesen.
Falls das Plugin noch nicht eingerichtet ist oder [PLATZHALTER] enthält:
Das Plugin wurde noch nicht eingerichtet. Führen Sie
/arbeitsrecht:cold-start-interviewaus.
2. Gewünschte Änderung klären
Wenn die Angabe des Nutzers unklar ist, einen einzigen klärenden Prompt stellen – nicht mehrere Nachfragen hintereinander:
Was möchten Sie ändern?
- Neuen Standort / neues Bundesland hinzufügen
- Tarifvertrag oder Betriebsratssituation aktualisieren
- Eskalationskontakt ändern
- Einstellungs- oder Kündigungsregeln anpassen
- Handbuch-/Betriebsvereinbarungsreferenz aktualisieren
- Integrationen neu prüfen (
--check-integrations)- Anderes – bitte beschreiben
3. Nur den betroffenen Abschnitt aktualisieren
Den relevanten Abschnitt in der Konfigurationsdatei isolieren, die Änderung durchführen, den Rest unberührt lassen. Keine komplette Neugenerierung.
Besonderheiten:
- Neuer Standort / Bundesland: Eskalationstabelle um das neue Bundesland ergänzen. Auf besondere Landesgesetze hinweisen (z.B. Bayerisches Urlaubsgesetz, abweichendes Landesdatenschutzrecht). KSchG-Schwellenwert neu berechnen.
- Neuer Tarifvertrag: Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) und Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) berücksichtigen. Ggf. Hinweis auf Allgemeinverbindlichkeit (§ 5 TVG).
- Betriebsrat neu eingetragen: § 102 BetrVG-Verpflichtung in Eskalationstabelle aufnehmen; Hinweis auf § 99 BetrVG (Einstellung) und § 87 BetrVG (Mitbestimmung).
- Eskalationskontakt: Nur dieses Feld ändern; Risikologik bleibt.
4. Änderung schreiben und bestätigen
Die geänderte Konfiguration zurückschreiben und dem Nutzer mitteilen, was geändert wurde (Vorher/Nachher, ein Diff).
Quellen und Zitierweise
Zitierstandard: ../references/zitierweise.md. Methodik: ../references/methodik-deutsches-recht.md.
Relevante Normen je nach Änderungsbereich:
- Neues Bundesland: Landesurlaubsgesetze, LDSG des Landes, ggf. Tarifvertrag mit Landesbezug
- Betriebsrat: BetrVG §§ 1, 87, 99, 102, 111 ff.
- Tarifvertrag: TVG §§ 3, 4, 5; BAG, Urt. v. 18.04.2012 – 4 AZR 371/10, NZA 2012, 1166 (Bezugnahmeklauseln)
[Modellwissen – prüfen]
Ausgabeformat
Profil-Änderung: [Kürzel der Änderung]
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Geändert: [Abschnitt in CLAUDE.md]
Vorher:
[Alt-Wert]
Nachher:
[Neu-Wert]
Gespeichert: ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md
Beispiele
/arbeitsrecht:customize
Neuen Standort Hamburg hinzufügen, ca. 25 Mitarbeiter, kein Betriebsrat.
/arbeitsrecht:customize
Eskalationskontakt für betriebsbedingte Kündigungen auf Dr. Müller (GC) ändern.
/arbeitsrecht:customize
Wir sind seit Januar diesem Jahr an den Tarifvertrag Einzelhandel NRW gebunden.
Risiken / typische Fehler
- Landesrecht übersehen. Bayern, Brandenburg und andere Länder haben eigene Urlaubsgesetze mit abweichenden Mindesturlaubstagen. Bei neuem Bundesland immer Landesspezifika prüfen.
- Tarifbindung durch Bezugnahmeklausel. Auch ohne Verbandsmitgliedschaft kann ein Tarifvertrag vertraglich einbezogen sein. Prüfen, ob neue Tarifbindung auch bestehende Verträge erfasst.
- Betriebsrat-Zuständigkeit. Bei neuem Betriebsrat: § 102 BetrVG gilt für JEDE Kündigung, § 99 BetrVG für jede Einstellung – sofort in Eskalationstabelle aufnehmen.