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| investigation-open | Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die Sachverhaltserfassung durch, generiert die Quellencheckliste und legt das persistente Untersuchungsprotokoll an. Lädt, wenn eine Beschwerde oder ein Hinweis eingeht und ein vertraulicher Untersuchungsarbeitsbereich eingerichtet werden soll. | de |
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Untersuchungseröffnung (Arbeitsrecht)
Zweck
Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die strukturierte Sachverhaltserfassung durch, generiert die auf den Untersuchungstyp zugeschnittene Quellencheckliste und legt das persistente Untersuchungsprotokoll an.
Lädt, wenn eine Beschwerde oder ein Hinweis vorliegt und ein strukturierter, vertraulicher Untersuchungsarbeitsbereich eingerichtet werden soll.
Eingaben
- Kurzbeschreibung des Vorwurfs oder der Besorgnis (kann nach Sachverhaltserfassung verfeinert werden)
- Ist die Untersuchung anwaltsgeleitet? (Beeinflusst Schutzstatus der Unterlagen)
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften:
- § 26 BDSG: Verarbeitung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen — Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit als Voraussetzung; Protokolldaten sind Beschäftigtendaten
- §§ 34, 36, 37 HinSchG: Hinweisgeberschutzgesetz — Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person; Verbot von Repressalien; interne Meldestelle; Dokumentationspflichten
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen — vor Kommunikationsauswertungen klären
- § 82 Abs. 2 BetrVG: Recht des Arbeitnehmers, ein Betriebsratsmitglied zu Besprechungen über Beschwerden hinzuzuziehen
- §§ 84, 85 BetrVG: Beschwerderecht des Arbeitnehmers; Behandlung durch den Betriebsrat
- § 626 Abs. 2 BGB: Zwei-Wochen-Frist — Dokumentation des ersten Kenntniszeitpunkts ab Eröffnung kritisch
- §§ 3 ff. AGG: Diskriminierungsverbote — bei AGG-relevantem Sachverhalt strukturierte Untersuchung als Enthaftungsvoraussetzung
Leitentscheidungen:
- BAG, Urt. v. 20.06.2013 – 2 AZR 546/12, NZA 2014, 143 Rn. 14 ff.: Verdachtskündigung — umfassende Sachaufklärung vor Kündigung zwingend; Untersuchungspflicht des Arbeitgebers; Dokumentationsanforderungen
- BAG, Urt. v. 29.06.2017 – 2 AZR 597/16, NZA 2017, 1179 Rn. 22 ff.: Beginn der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB — Fristbeginn erst nach ausreichender Sachaufklärung; Pflicht, Ermittlungen zügig zu führen; mutwillige Verzögerung kann Verwirkung begründen
- BAG, Urt. v. 23.08.2018 – 2 AZR 133/18, NZA 2018, 1329 Rn. 29 ff.: Inhaltliche Anforderungen an die Anhörung der beschuldigten Person vor Verdachtskündigung; Frage und Antwortrecht; Protokollierungspflicht
Kommentarliteratur:
- Gola/Heckmann/Schomerus, BDSG, 13. Aufl. 2022, § 26 Rn. 100 ff.: Grundvoraussetzungen der Datenzulässigkeit bei interner Untersuchung; Dokumentationspflichten; Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage
- Erfurter Kommentar/Müller-Glöge, 24. Aufl. 2024, § 626 BGB Rn. 230 ff.: Zwei-Wochen-Frist; Fristbeginn; Aufklärungsobliegenheit des Arbeitgebers
- Bauer/Krieger/Günther, AGG, 5. Aufl. 2022, § 12 Rn. 30 ff.: Untersuchungspflicht des Arbeitgebers bei Diskriminierungsbeschwerde; Enthaftung bei ordnungsgemäßer Untersuchung
Ablauf
Schritt 1 — Kontext laden
Lese CLAUDE.md im Plugin-Verzeichnis → jurisdiktioneller Fußabdruck,
Eskalationstabelle, etwaige Untersuchungsprotokolle.
Schritt 2 — Bestehende Sache prüfen
Falls bereits ein Untersuchungsordner mit demselben Slug existiert: Warnung ausgeben, bevor überschrieben wird.
Schritt 3 — Referenz-Skill laden
Lade die Referenz-Skill internal-investigation und führe Modus 1
(Neue Untersuchung eröffnen) aus.
Vertraulichkeits-Vorabprüfung:
Vor der Eröffnung: Ist diese Untersuchung anwaltsgeleitet? Wenn ja — erhöhter Schutz der Arbeitsergebnisse. Wenn nein — Schutzstatus und Weitergabe der Unterlagen vorab klären. Unterlagen mit fehlerhaftem Schutzstatus können in einem etwaigen Verfahren problematisch werden.
Schritt 4 — Sachverhaltserfassung, Quellencheckliste, Protokoll
Alle Schritte aus Modus 1 der Referenz-Skill vollständig ausführen: Sachverhaltserfassung in einem Block, Quellencheckliste je nach Untersuchungstyp generieren und dem Anwalt vorlegen, Protokolldateien anlegen.
§ 82 Abs. 2 BetrVG-Hinweis: Wenn ein Arbeitnehmer zu Gesprächen geladen wird, die seine Beschwerde oder seine Stellung im Untersuchungsverfahren berühren: Hinweisen, dass er nach § 82 Abs. 2 BetrVG das Recht hat, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen. Dies protokollieren.
Schritt 5 — Erstes Protokolldatum sichern
Datum und Uhrzeit der Eröffnung im Protokoll festhalten. Dies ist bei einer eventuellen Verdachtskündigung der Ausgangszeitpunkt für die Fristberechnung nach § 626 Abs. 2 BGB (Frist beginnt mit sicherer Kenntnis, nicht mit bloßem Verdacht — aber Aufklärung ist zügig zu führen, BAG, Urt. v. 29.06.2017 – 2 AZR 597/16).
Ausgabeformat
Vertraulichkeitsprüfung, dann strukturierte Sachverhaltserfassungs-Abfrage in einem Block, dann Quellencheckliste zur Bestätigung durch den Anwalt, dann Bestätigung der angelegten Protokolldateien:
Untersuchung eröffnet — [Sachebezeichnung] — [ISO-Datum]
Protokolldatei: investigation-[slug]/log.yaml
Quellencheckliste: investigation-[slug]/quellen-checkliste.yaml
Dokumentenprotokoll: investigation-[slug]/dokumente-geprueft.yaml
Nächste Schritte:
/arbeitsrecht:investigation-add [slug] — Daten hinzufügen
/arbeitsrecht:investigation-query [slug] — Protokoll abfragen
/arbeitsrecht:investigation-memo [slug] — Vermerk entwerfen
Beispiel
/arbeitsrecht:investigation-open
Belästigungsbeschwerde gegen Abteilungsleiter in der Hamburger Niederlassung.
/arbeitsrecht:investigation-open
(Skill fragt nach Details)
Beispiel-Ausgabe nach Sachverhaltserfassung (Betriebsrat-Flag):
Hinweis: Die beschuldigte Person ist Betriebsratsmitglied. Kündigung erfordert Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 BetrVG) oder gerichtliche Ersetzung. Dies ändert den weiteren Verfahrensablauf wesentlich — Protokoll anpassen und externen Arbeitsrechtler einbinden.
Risiken und typische Fehler
- Anwaltsleitung unklar: Ohne klare Anwaltsleitung ist der Schutzstatus der Untersuchungsunterlagen fraglich. Vor Anlegen der ersten Datei klären.
- § 626 Abs. 2 BGB-Uhr läuft: Die Frist beginnt bei sicherer Kenntnis. Mutwillige Verzögerung der Untersuchung kann dazu führen, dass die außerordentliche Kündigung verfristet ist (BAG, Urt. v. 29.06.2017 – 2 AZR 597/16). Zügiges Vorgehen dokumentieren.
- § 82 Abs. 2 BetrVG versäumt: Wenn dem Arbeitnehmer das Recht auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds nicht mitgeteilt wird, kann dies das Verfahren belasten.
- HinSchG-Vertraulichkeit: Bei Hinweisgebersachen ist die Identität der hinweisgebenden Person streng vertraulich zu halten (§ 8 Abs. 1 HinSchG). Protokolleinträge so gestalten, dass die Identität nicht für Unbefugte erkennbar ist.
- Betriebsrat-Sonderstatus: Beschuldigte Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Schutz (§ 103 BetrVG). Früh klären.
Quellenpflicht
Bei jeder Eröffnung zitieren:
- § 26 BDSG (Datenschutz, Verhältnismäßigkeit)
- §§ 34, 36, 37 HinSchG (bei Hinweisgebersachen)
- § 82 Abs. 2, §§ 84, 85 BetrVG (Betriebsratsrechte)
- § 626 Abs. 2 BGB (Fristbeginn-Dokumentation)
- BAG, Urt. v. 20.06.2013 – 2 AZR 546/12, NZA 2014, 143 (Sachaufklärungspflicht)
- BAG, Urt. v. 29.06.2017 – 2 AZR 597/16, NZA 2017, 1179 (Fristbeginn)
- Gola/Heckmann/Schomerus, BDSG, 13. Aufl. 2022, § 26 Rn. 100 ff.
Detaillierte Sachverhaltserfassung, Quellenchecklisten-Vorlagen und
Protokolldateiformate befinden sich in der Referenz-Skill
internal-investigation — diese vor inhaltlicher Arbeit laden.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.