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investigation-query Beantwortet Fragen gegen ein laufendes Untersuchungsprotokoll — was Zeugen gesagt haben, wo Schilderungen im Widerspruch stehen, welche Lücken bestehen, was die stärksten Belege zu jeder Frage sind. Lädt, wenn der Anwalt das Untersuchungsprotokoll abfragen möchte, ohne jeden Eintrag einzeln durchlesen zu müssen. de
Untersuchung abfragen
was hat Zeuge gesagt
Widersprüche in Untersuchung
Beweislage prüfen
was fehlt noch
stärkste Belege
Protokoll auswerten

Untersuchungsprotokoll-Abfrage (Arbeitsrecht)

Zweck

Beantwortet Fragen gegen das Untersuchungsprotokoll — was Zeugen gesagt haben, wo Schilderungen im Widerspruch stehen, welche Lücken bestehen, was die stärksten Belege zu jeder Untersuchungsfrage sind.

Lädt, wenn der Anwalt das Erkenntnisbild der Untersuchung abfragen möchte, ohne alle Protokolleinträge einzeln lesen zu müssen.

Eingaben

  • Bezeichnung der Untersuchungssache
  • Konkrete Frage gegen das Protokoll

Rechtlicher Rahmen

Kernvorschriften:

  • § 626 BGB: Wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung — Abfragen des Protokolls helfen, den Tatverdacht zu verdichten oder zu widerlegen
  • § 22 AGG: Beweislastverteilung bei Diskriminierungsvorwürfen — bei AGG-Sachverhalt strukturierte Protokollauswertung als Basis für Enthaftungsnachweis des Arbeitgebers
  • § 1 Abs. 2 KSchG: Soziale Rechtfertigung der Kündigung — Abfragen der Stärke der Beweislage je Untersuchungsfrage hilft, Wirksamkeitsrisiken einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung zu bewerten
  • § 26 BDSG: Verarbeitungszweck — Protokollabfragen dienen ausschließlich dem Untersuchungszweck; kein Zweckwechsel ohne neue Rechtsgrundlage

Leitentscheidungen:

  • BAG, Urt. v. 20.06.2013 2 AZR 546/12, NZA 2014, 143 Rn. 14 ff.: Verdachtskündigung — dringender Tatverdacht erfordert objektive Schwere auf Basis des tatsächlich Ermittelten; Protokollauswertung bestimmt, ob Schwelle erreicht ist
  • BAG, Urt. v. 27.11.2008 2 AZR 675/07, NZA 2009, 842 Rn. 20: Tatkündigung — Überzeugungsmaßstab des Arbeitgebers; Protokollauswertung zur Überprüfung, ob der volle Nachweis einer Pflichtverletzung vorliegt
  • BAG, Urt. v. 22.11.2012 2 AZR 732/11, NZA 2013, 665 Rn. 30 ff.: Widersprüchliche Zeugenaussagen im Kündigungsschutzprozess — der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Kündigungsgrund; nur was bei der Kündigung bekannt war, zählt (Nachschieben von Gründen nur eingeschränkt möglich)

Kommentarliteratur:

  • Erfurter Kommentar/Müller-Glöge, 24. Aufl. 2024, § 626 BGB Rn. 165 ff.: Verdachtsgrad; objektive Indizien; Abgrenzung Tatverdacht von bloßem Verdacht
  • HWK/Thüsing, 11. Aufl. 2024, § 1 KSchG Rn. 220 ff.: Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers; Nachschieben von Kündigungsgründen
  • Bauer/Krieger/Günther, AGG, 5. Aufl. 2022, § 22 Rn. 15 ff.: Beweislastverteilung; Indizien für Benachteiligung; Enthaftungsnachweis des Arbeitgebers durch ordnungsgemäße Untersuchung

Ablauf

Schritt 1 — Referenz-Skill laden

Lade die Referenz-Skill internal-investigation und führe Modus 3 (Protokoll abfragen) aus.

Schritt 2 — Gesamtes Protokoll lesen

Immer das vollständige Protokoll lesen, bevor eine Frage beantwortet wird.

Schritt 3 — Eintrags-IDs zitieren

In jeder Antwort Protokoll-Eintrags-IDs in Klammern angeben. Dies ermöglicht Rückverfolgung zur Primärquelle und belegt die Erkenntnisgrundlage.

Schritt 4 — Bei fehlenden Erkenntnissen

Falls das Protokoll zu einem Thema nichts enthält:

Zum Thema [Thema] liegen in diesem Untersuchungsprotokoll ([N] Einträge gesichtet) keine Erkenntnisse vor. Dies sollte als Beweislücke erfasst werden.

Anbieten, den Punkt als Beweislücke zu protokollieren.

Schritt 5 — Abfragetypen

Sachverhaltsabfrage („Was hat [Person] zu [Thema] gesagt?"): Aus Protokolleinträgen antworten, Eintrags-IDs zitieren.

Widerspruchsabfrage („Wo widersprechen sich die Schilderungen?"): Alle widerspricht_eintrag-Verknüpfungen zeigen. Pro Widerspruch: Was ist der Konflikt, welche Einträge stehen in Spannung, welche dokumentarische Evidenz bezieht sich auf den Widerspruch.

Deckungsabfrage („Was fehlt noch?" / „Wo haben wir Lücken?"): quellen-checkliste.yaml und beweisluecken im log.yaml auslesen. Melden:

  • Noch offene Checklistenpunkte
  • Protokollierte Beweislücken
  • Schilderungen, die auf noch nicht erhobene Quellen hinweisen

Stärkeabfrage („Was ist die stärkste Evidenz zu jeder Frage?"): Für jede Untersuchungsfrage: höchstbewertete Protokolleinträge, dokumentarische Bestätigungen und ungelöste Widersprüche — frageweise strukturiert.

Reife-Abfrage (Verdachtsgrad für Kündigung): Für eine Verdachtskündigung nach § 626 BGB: Protokolleinträge nach objektiver Schwere und Dringlichkeit des Verdachts auswerten. Anhörung der beschuldigten Person dokumentiert? Falls nicht: flaggen.

Ausgabeformat

Direkte Antwort auf die gestellte Frage, mit Eintrags-IDs in Klammern. Bei fehlenden Erkenntnissen: expliziter Hinweis und Angebot zur Beweislückendokumentation. Bei Widerspruchsabfragen: tabellarische Gegenüberstellung der Einträge mit Beschreibung des Konflikts.

Beispiel

/arbeitsrecht:investigation-query Sache-Mueller
Was hat der Zeuge Bauer zum Dezember-Meeting gesagt?
/arbeitsrecht:investigation-query Sache-Mueller
Wo widersprechen sich die Schilderungen?
/arbeitsrecht:investigation-query Sache-Mueller
Was fehlt noch?

Beispiel-Antwort bei Widerspruchsabfrage:

Identifizierte Widersprüche:

Widerspruch 1 — Eintrag #3 vs. Eintrag #7:
  Eintrag #3 (Beschwerdeführerin Koch, 15.01.2025): "Das Gespräch fand nur
  zwischen mir und Herrn Müller statt."
  Eintrag #7 (Zeuge Bauer, 22.01.2025): "Frau Schmidt war bei dem Gespräch
  anwesend."
  Dokumentarische Evidenz: Kalender-Eintrag vom 12.11.2024 (Eintrag #5)
  zeigt drei Teilnehmer. Widerspruch zur Schilderung der Beschwerdeführerin.

Handlungsbedarf: Frau Schmidt als Zeugin befragen (Checkliste Punkt 3 — noch offen).

Risiken und typische Fehler

  • Protokollabfrage ohne vollständiges Lesen: Antworten ohne Lesen des Gesamtprotokolls können Widersprüche und Lücken übersehen. Immer alle Einträge sichten.
  • Fehlende Eintrags-IDs: Antworten ohne Eintrags-ID-Referenzen sind nicht rückverfolgbar und erschweren spätere Anfechtungen.
  • Lücken nicht als Lücken benennen: „Dazu weiß ich nichts" ist kein angemessenes Ergebnis — die Nicht-Existenz von Erkenntnissen im Protokoll muss explizit als potenzielle Beweislücke benannt werden.
  • Widersprüche glätten: Widersprechende Schilderungen dürfen nicht harmonisiert werden. Sie müssen direkt benannt werden — der Anwalt entscheidet, welcher Version geglaubt wird.
  • Zweckbindung beachten: Protokolldaten dürfen nur für Untersuchungs- zwecke genutzt werden (§ 26 BDSG). Keine Weitergabe für andere Zwecke ohne neue Rechtsgrundlage.

Quellenpflicht

Bei Abfragen zur Beweislage für Kündigung zitieren:

  • § 626 BGB (Tatverdacht / Wichtiger Grund)
  • BAG, Urt. v. 20.06.2013 2 AZR 546/12, NZA 2014, 143 (Verdachtsgrad)
  • BAG, Urt. v. 27.11.2008 2 AZR 675/07, NZA 2009, 842 (Tatkündigung)
  • Bei AGG-Sachverhalt: § 22 AGG, Bauer/Krieger/Günther, AGG, 5. Aufl. 2022, § 22 Rn. 15 ff.

Detaillierter Abfrageprozess, Zitierregeln und Lückendokumentations-Templates befinden sich in der Referenz-Skill internal-investigation — diese vor inhaltlicher Arbeit laden.

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.