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Klotzkette--claude-fuer-deu…/arbeitsrecht/skills/investigation-summary/SKILL.md
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investigation-summary Entwirft eine zielgruppengerechte Zusammenfassung aus dem vertraulichen Untersuchungsvermerk — für HR, Geschäftsführung/Aufsichtsrat oder externe Bevollmächtigte. Lädt, wenn ein Untersuchungsvermerk für eine Zielgruppe aufbereitet werden soll, die nicht den vollständigen vertraulichen Inhalt erhalten darf oder soll. de
Untersuchung zusammenfassen
HR-Zusammenfassung Untersuchung
Aufsichtsrat briefen
Geschäftsführung informieren
externe Anwälte briefen
zielgruppengerechte Zusammenfassung
Untersuchungsergebnis kommunizieren

Untersuchungs-Zusammenfassung für Zielgruppen (Arbeitsrecht)

Zweck

Entwirft eine auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Zusammenfassung aus dem vertraulichen Untersuchungsvermerk. HR-Zusammenfassungen enthalten keine anwaltliche Analyse. Zusammenfassungen für Geschäftsführung und Aufsichtsrat bleiben auf hohem Niveau. Briefings an externe Bevollmächtigte umfassen den vollständigen Kontext.

Lädt, wenn ein Untersuchungsergebnis an eine Zielgruppe kommuniziert werden soll, die nicht den vollständigen Vermerk erhalten darf oder soll.

Eingaben

  • Bezeichnung der Untersuchungssache
  • Zielgruppe: hr / geschaeftsfuehrung / externe-ar
  • Zweck der Zusammenfassung (welche Entscheidung oder Maßnahme soll sie unterstützen?)

Rechtlicher Rahmen

Kernvorschriften:

  • § 26 BDSG: Zweckbindung bei Beschäftigtendaten — Weitergabe von Untersuchungsdaten nur soweit für den jeweiligen Zweck erforderlich; bei HR-Zusammenfassungen Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO
  • § 102 BetrVG: Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung — HR-Zusammenfassung stellt oft die Tatsachengrundlage für die BR-Anhörung; Vollständigkeit und Richtigkeit entscheidend (Theorie der subjektiven Determinierung)
  • § 22 AGG: Beweislastverteilung — bei AGG-Sachverhalt muss die Zusammenfassung für den Arbeitgeber verwertbare Ergebnisse zur Enthaftung dokumentieren
  • §§ 93, 116 AktG / § 43 GmbHG: Informationspflichten und Haftung der Geschäftsleitung — bei der Aufsichtsrats-/GF-Zusammenfassung muss der Informationsgehalt ausreichen, um informierte Governance-Entscheidungen zu ermöglichen
  • §§ 34, 37 HinSchG: Bei Hinweisgebersachen muss die Zusammenfassung die Identität der hinweisgebenden Person schützen; keine Rückschlüsse

Leitentscheidungen:

  • BAG, Urt. v. 23.08.2018 2 AZR 133/18, NZA 2018, 1329 Rn. 29 ff.: Inhalt der BR-Anhörung — die Anhörung muss den Sachverhalt vollständig und richtig wiedergeben; fehlerhafte Grundlage (z. B. aus unvollständiger HR-Zusammenfassung) macht die Kündigung unwirksam
  • BAG, Urt. v. 20.06.2013 2 AZR 546/12, NZA 2014, 143 Rn. 14 ff.: Verdachtskündigung — Ergebnisse müssen auf objektiven Tatsachen beruhen, die auch in einer HR-Kommunikation lückenlos nachvollziehbar sind
  • BGH, Urt. v. 04.07.2017 II ZR 319/15, NJW 2017, 3143 Rn. 22 ff.: Informationspflichten der Geschäftsleitung gegenüber dem Aufsichtsrat bei laufenden Untersuchungen; Dokumentationspflicht für Governance-Entscheidungen

Kommentarliteratur:

  • Erfurter Kommentar/Kiel, 24. Aufl. 2024, § 102 BetrVG Rn. 50 ff.: Inhalt und Anforderungen der BR-Anhörung; Folgen unvollständiger Mitteilung; Theorie der subjektiven Determinierung
  • Gola/Heckmann/Schomerus, BDSG, 13. Aufl. 2022, § 26 Rn. 150 ff.: Weitergabe von Untersuchungsdaten an betriebsinterne Stellen; Zweckbindung und Datenminimierung
  • Bauer/Krieger/Günther, AGG, 5. Aufl. 2022, § 12 Rn. 45 ff.: Dokumentation der Untersuchungsergebnisse als Enthaftungsgrundlage; Anforderungen an die Schlussfolgerungen

Ablauf

Schritt 1 — Referenz-Skill laden

Lade die Referenz-Skill internal-investigation und führe Modus 5 (Zielgruppen-Zusammenfassung) aus.

Schritt 2 — Vermerk prüfen

Falls noch kein Vermerk existiert: Anbieten, den Vermerk zuerst zu erstellen (/arbeitsrecht:investigation-memo [Sache]).

Schritt 3 — Zielgruppe und Zweck klären

Fragen: Für wen ist die Zusammenfassung und welche Entscheidung oder Maßnahme soll sie unterstützen?

Schritt 4 — Zielgruppengerechte Erstellung

HR-Zusammenfassung (für disziplinarische Entscheidung):

Inhalt:

  • Was ist passiert (Sachverhaltsdarstellung in klarer Sprache, keine Rechtsanalyse)
  • Ergebnis zu jedem Vorwurf (Bestätigt / Nicht bestätigt / Unklar)
  • Empfohlene Maßnahme
  • Verweis auf noch offene Ermittlungsstränge (falls vorhanden)

Nicht enthalten:

  • Glaubwürdigkeitsmethodik und anwaltliche Abwägungen
  • Rechtsrisikoanalyse und Haftungseinschätzung
  • Anwaltliche Arbeitseindrücke und mentale Bewertungen
  • Protokoll-Eintrags-IDs oder Dokumentenverweise

Kopfzeile: „Vertraulich — Nur HR — Keine Weitergabe"

§ 102 BetrVG-Hinweis: Diese Zusammenfassung wird oft als Grundlage der BR-Anhörung verwendet. Sachverhaltsdarstellung muss vollständig und korrekt sein. Fehlende oder falsche Angaben in der BR-Anhörung führen zur Unwirksamkeit der Kündigung (Theorie der subjektiven Determinierung).

Geschäftsführung / Aufsichtsrat (für Governance-Entscheidung):

Inhalt:

  • Vorwurf und Untersuchungsumfang (ein Abschnitt)
  • Wesentliche Ergebnisse
  • Unternehmensrelevanz und Expositionseinschätzung (nur grob — keine Detailrechtsanalyse)
  • Ergriffene und geplante Maßnahmen

Kopfzeile: „Vertraulich — Interne Untersuchung — Geschäftsleitung"

§§ 93, 116 AktG / § 43 GmbHG-Hinweis: Die Zusammenfassung muss den Informationsgehalt haben, der für eine ordnungsgemäße und haftungsbefreiende Governance-Entscheidung erforderlich ist. Unterinformation kann Geschäftsleiterhaftung begründen.

Externe Bevollmächtigte (für Prozessvorbereitung oder vertiefende Prüfung):

Inhalt:

  • Vollständiger Kontext einschließlich Rechtsrisikoanalyse
  • Offene Beweisstränge
  • Ungelöste Glaubwürdigkeitsfragen
  • Dokumente mit erhöhter Prozessrelevanz
  • Eintrags-IDs und Quellendokumentation

Kopfzeile: „Vertraulich — Interne Untersuchung"

HinSchG-Schutzpflicht (bei Hinweisgebersachen): In allen Zielgruppen-Zusammenfassungen: Identität der hinweisgebenden Person darf nicht erkennbar sein (§§ 8, 37 HinSchG). Zusammenfassung vor Weitergabe auf Rückschlüsse prüfen.

Ausgabeformat

Zielgruppengerechte Zusammenfassung mit Kopfzeile, Sachverhaltsdarstellung, Ergebnistabelle und (falls HR) Handlungsempfehlung. HR-Zusammenfassungen ohne Eintrags-IDs, Rechtsanalyse und Glaubwürdigkeitsbewertung.

Beispiel

/arbeitsrecht:investigation-summary Sache-Mueller hr
/arbeitsrecht:investigation-summary Sache-Mueller geschaeftsfuehrung
/arbeitsrecht:investigation-summary Sache-Mueller externe-ar

Beispiel-Ausgabe HR-Zusammenfassung (Ausschnitt):

Vertraulich — Nur HR — Keine Weitergabe
Interne Untersuchung — Sache Müller — [Datum]

Hintergrund:
Am [Datum] wurde eine Beschwerde über [Vorwurf] eingereicht.
Die Untersuchung wurde am [Datum] eingeleitet und umfasste [N] Befragungen
sowie die Sichtung von [N] Dokumenten.

Ergebnisse:

| Vorwurf | Ergebnis |
|---|---|
| Unzulässige Benachteiligung nach § 3 AGG | Nicht bestätigt |
| Verstoß gegen Verhaltenskodex | Bestätigt |

Empfehlung:
[HR-Maßnahme — kein Rechtstext, klare Sprache]

Risiken und typische Fehler

  • HR-Zusammenfassung zu reichhaltig: Anwaltliche Analyse, Credibility- Bewertung und Haftungseinschätzung in der HR-Zusammenfassung können den vertraulichen Charakter der Untersuchungsunterlagen gefährden und müssen dort nicht stehen.
  • BR-Anhörungsgrundlage lückenhaft: Wenn die HR-Zusammenfassung der BR-Anhörung als Tatsachengrundlage dient und unvollständig ist, ist die Kündigung unwirksam.
  • HinSchG-Identitätsschutz verletzt: Rückschlüsse auf die hinweisgebende Person in der Zusammenfassung können Repressalie nach § 36 HinSchG begründen.
  • Geschäftsleitung unterinformiert: Eine zu knappe GF/AR-Zusammenfassung kann die Grundlage für informierte Governance-Entscheidungen nehmen und Geschäftsleiterhaftung auslösen.
  • Externe Bevollmächtigte ohne Prozessrelevanz: Das Briefing für externe AR muss die für Prozessführung wesentlichen offenen Stränge und Dokumentenrisiken enthalten — ohne diese ist das Mandat unzureichend.

Quellenpflicht

Bei allen Ausgaben zitieren (zielgruppenspezifisch):

  • Bei HR-Zusammenfassung für BR-Anhörung: § 102 BetrVG; Erfurter Kommentar/Kiel, 24. Aufl. 2024, § 102 BetrVG Rn. 50 ff.
  • Bei AGG-relevantem Sachverhalt: § 22 AGG; Bauer/Krieger/Günther, AGG, 5. Aufl. 2022, § 12 Rn. 45 ff.
  • Bei Hinweisgebersachen: §§ 8, 37 HinSchG
  • Bei GF/AR-Briefing: §§ 93, 116 AktG / § 43 GmbHG; BGH, Urt. v. 04.07.2017 II ZR 319/15, NJW 2017, 3143
  • § 26 BDSG (Zweckbindung, Datenminimierung)

Detaillierte Zielgruppen-Stripping-Regeln und Zusammenfassungs-Templates befinden sich in der Referenz-Skill internal-investigation — diese vor inhaltlicher Arbeit laden.

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.