Files
Klotzkette--claude-fuer-deu…/arbeitsrecht/skills/wage-hour-qa/SKILL.md
T

7.8 KiB
Raw Blame History

name, description, language, triggers, argument-hint
name description language triggers argument-hint
lohn-und-arbeitszeit Standortbezogene Lohn- und Arbeitszeitfragen ArbZG (Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Aufzeichnungspflichten), MiLoG (Mindestlohn, Aufzeichnungspflicht), EFZG (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), Tarifverträge, Überstunden. Antwort mit der maßgeblichen Norm und Zitat. de
lohn und arbeitszeit
wage hour
überstunden
mindestlohn
arbeitszeit
entgeltfortzahlung
arbeitszeiterfassung
[Frage zur Lohn- oder Arbeitszeitregelung]

/arbeitsrecht:lohn-und-arbeitszeit

Zweck

„Es kommt darauf an" ist wahr, aber keine nützliche Antwort. Dieser Skill liefert standortspezifische Antworten mit der maßgeblichen Norm, zitiert und mit Kennzeichnung von Grenzfällen.

Eingaben

  • Konkrete Frage (Freitext)
  • Jurisdiktion / Bundesland (falls nicht aus Profil erkennbar)
  • Tätigkeit / Branche (für Tarifverträge)
  • ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md → Standort, Tarifbindung, Arbeitszeitmodelle

Ablauf

1. Jurisdiktion und Tarifbindung klären

Falls aus dem Profil erkennbar: direkt verwenden. Andernfalls fragen. Prüfen:

  • Gilt ein Tarifvertrag? (Tariflich abweichende Regelungen bei ArbZG §§ 7, 12 möglich)
  • Existiert eine Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeit/Vergütung?
  • Branchenspezifische Mindestlöhne (§ 7 AEntG, z.B. Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Sicherheit)?

2. ArbZG-Prüfung (Arbeitszeitgesetz)

Gesetzliche Höchstgrenzen (§§ 35 ArbZG):

  • Täglich max. 8 Stunden (Werktage), verlängerbar auf max. 10 Stunden, wenn Ausgleich in 6 Monaten auf 8 h/Tag im Durchschnitt (§ 3 S. 2 ArbZG)
  • Pausen: Bei 69 Stunden: 30 Minuten; bei > 9 Stunden: 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Aufteilung in Blöcke ≥ 15 Minuten möglich.
  • Ruhezeit: Min. 11 Stunden nach Ende der Arbeitszeit (§ 5 ArbZG)
  • Wochenarbeitszeit: Keine direkte gesetzliche Begrenzung, aber durch Tageshöchstgrenze × 6 Werktage de facto max. 4860 h

Sonderregelungen:

  • § 7 ArbZG: Tarifvertragliche Verlängerungen möglich (z.B. auf 12 h täglich bei Bereitschaftsdienst)
  • § 10 ArbZG: Sonn- und Feiertagsarbeit verboten (Ausnahmen §§ 1013 ArbZG); Ersatzruhetag innerhalb 8 Wochen (§ 11 Abs. 3 ArbZG)
  • § 18 ArbZG: Nicht anwendbar auf leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG

Arbeitszeiterfassung: EuGH, Urt. v. 14.05.2019 C-55/18 (CCOO), NZA 2019, 683: Mitgliedstaaten müssen objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einführen. BAG, Beschl. v. 13.09.2022 1 ABR 22/21, NZA 2022, 1562: Arbeitgeber ist bereits nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen [Modellwissen prüfen]. Gesetzliche Ausgestaltung (ArbZG-Reform) noch offen auf aktuellen Stand prüfen.

3. MiLoG (Mindestlohngesetz)

Aktueller Mindestlohn: § 1 Abs. 2 MiLoG; zum Stand [aktuelles Datum prüfen]. Anpassung durch Mindestlohnkommission gem. § 9 MiLoG alle 2 Jahre. [Modellwissen prüfen, aktuellen Satz abfragen]

Wer hat Anspruch? Alle Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1, § 22 MiLoG), außer:

  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten (§ 22 Abs. 4 MiLoG)
  • Praktikanten bis 3 Monate obligatorisch oder ausbildungsbegleitend (§ 22 Abs. 1 Nr. 23 MiLoG)
  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 Abs. 2 MiLoG)
  • Personen in Berufsausbildung (§ 22 Abs. 3 MiLoG nur BBiG-Mindestvergütung)

Aufzeichnungspflicht (§ 17 MiLoG): Beginn, Ende, Dauer der täglichen Arbeitszeit bei Arbeitnehmern nach § 2a SchwarzArbG (geringfügig Beschäftigte, bestimmte Branchen) täglich aufzeichnen, 2 Jahre aufbewahren.

Branchenmindestlöhne (§ 7 AEntG): Abweichend höhere Mindestlöhne in Bau, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung, Pflege, Sicherheitsbranche, Fleischwirtschaft u.a.

4. EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz)

Grundregel (§ 3 EFZG):

  • Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
  • Voraussetzung: Arbeitsverhältnis besteht seit 4 Wochen (§ 3 Abs. 3 EFZG)
  • Für dieselbe Krankheit entsteht neuer Anspruch nach 6-monatiger Pause oder nach 12 Monaten seit letztem Anspruch

Nachweispflichten:

  • Krank meldung am 1. Krankheitstag (Pflicht aus Arbeitsvertrag oder TV)
  • AU-Bescheinigung (gelber Schein / eAU) Vorlage ab 1. oder 3. Tag (§ 5 EFZG; Arbeitgeber kann 1. Tag verlangen)
  • Seit 01.01.2023: elektronische AU-Bescheinigung (eAU) Arzt übermittelt direkt an Krankenkasse; Arbeitgeber ruft digital ab (§ 5 Abs. 1a EFZG)

Leistungsverweigerungsrecht (§ 7 EFZG): Arbeitgeber kann Fortzahlung verweigern, bis AU-Bescheinigung vorgelegt wird.

5. Überstunden

  • Gesetzlich: keine Pflicht zur Überstundenvergütung, wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Überstunden als „mit dem Gehalt abgegolten" regelt. AGB-Kontrolle beachten: zu weitgehende Klauseln (ohne Stundenbegrenzung) sind unwirksam; BAG, Urt. v. 22.02.2012 5 AZR 765/10, NZA 2012, 861 [Modellwissen prüfen].
  • Freizeitausgleich vor Auszahlung bevorzugen, um Lohnnebenkostenbelastung zu reduzieren.
  • Überstunden-Dokumentationspflicht (aus BAG-Rspr. seit CCOO-Entscheidung EuGH): [Modellwissen prüfen].

6. Antwortformat

Frage des Nutzers beantworten:

  1. Direkte Antwort in einem Satz (ja/nein/es kommt an auf X)
  2. Einschlägige Norm mit Zitat
  3. Abweichungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
  4. Grenzfall-Kennzeichnung [prüfen] falls nötig

Quellen und Zitierweise

Zitierstandard: ../references/zitierweise.md. Methodik: ../references/methodik-deutsches-recht.md.

Wesentliche Quellen:

  • Baeck/Deutsch/Winzer, in: ErfK, 24. Aufl. 2024, ArbZG § 3 Rn. 1 ff.
  • Riechert/Nimmerjahn, MiLoG, 3. Aufl. 2021, § 1 Rn. 1 ff.
  • EuGH, Urt. v. 14.05.2019 C-55/18 (CCOO), NZA 2019, 683 (Arbeitszeiterfassung)
  • BAG, Beschl. v. 13.09.2022 1 ABR 22/21, NZA 2022, 1562 (Pflicht zur Zeiterfassung)
  • BAG, Urt. v. 22.02.2012 5 AZR 765/10, NZA 2012, 861 (Überstundenpauschalabgeltung)
  • Schmitt, EFZG, 9. Aufl. 2023, § 3 Rn. 1 ff.

Ausgabeformat

Kurze, präzise Antwort:

LOHN- UND ARBEITSZEITFRAGE  [Thema]  [Datum]

Frage: [Frage wiederholen]
Jurisdiktion: [Bundesland / Tarifvertrag]

Antwort: [13 Sätze, direkt]
Norm: [§ ... ArbZG / MiLoG / EFZG]
Nachweis: [Zitat Rspr. oder Kommentar]

Abweichungen durch TV/BV: [ggf.]
Grenzfall-Flags: [ggf. [prüfen]]

Beispiele

Frage: Muss ich Überstunden bezahlen, wenn der Arbeitsvertrag sagt „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"?

Antwort: Eine solche Klausel ist nur wirksam, wenn die Anzahl der abgegoltenen Überstunden klar begrenzt ist und der Stundensatz über dem Mindestlohn bleibt. Unbegrenzte Pauschalabgeltungsklauseln sind nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (BAG, Urt. v. 22.02.2012 5 AZR 765/10, NZA 2012, 861 [Modellwissen prüfen]). Im Zweifel: Einzelfallprüfung.

Frage: Wie viele Stunden darf ein Mitarbeiter täglich arbeiten?

Antwort: Regulär max. 8 Stunden täglich (§ 3 S. 1 ArbZG), verlängerbar auf max. 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 S. 2 ArbZG). Durch Tarifvertrag sind weitere Ausnahmen möglich (§ 7 ArbZG), z.B. Bereitschaftsdienst bis 12 h.

Risiken / typische Fehler

  • Aktualität des Mindestlohnsatzes Anpassungen alle 2 Jahre; vor Ausgabe immer aktuellen Satz prüfen [Modellwissen prüfen].
  • Tarifbindung ignoriert Branchentarifverträge können höhere Mindestlöhne oder abweichende Arbeitszeiten vorsehen.
  • eAU-Umstellung übersehen seit 01.01.2023 läuft AU-Meldung digital; Arbeitgeber muss dies in HRIS-System abbilden.
  • Arbeitszeiterfassungspflicht noch im Wandel gesetzgeberischer Handlungsbedarf nach BAG-Beschluss v. 13.09.2022; Stand immer prüfen.