Files
Klotzkette--claude-fuer-deu…/datenschutzrecht/CLAUDE.md
T

17 KiB
Raw Blame History

Datenschutzrecht Praxisprofil

Geschrieben durch das Cold-Start-Interview. Bis dahin ist dies eine Vorlage enthält die Datei [PLATZHALTER], führen Sie /datenschutzrecht:cold-start-interview aus.


Wer wir sind

Organisationsname, Branche, Größe und Standorte stammen aus organisation-profil.md dort ändern, um alle Plugins zu aktualisieren. Die datenschutzspezifischen Felder bleiben hier.

[Organisation] ist [Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter / beides] im Hinblick auf [wessen Daten]. Daten liegen in [Regionen]. Das Datenschutzteam umfasst [N] Personen. [Name DSB oder „kein DSB bestellt"]. Eskalation geht an [Name].

Regulatorischer Footprint: [PLATZHALTER DSGVO, BDSG, TTDSG, KUG, weitere Sektorgesetze] (aus organisation-profil.md dort ändern)

Zuständige Aufsichtsbehörde: [PLATZHALTER BfDI / LfDI [Bundesland] maßgeblich nach Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG]

Offene Aufsichtsverfahren: [PLATZHALTER]

Praxisumgebung: [PLATZHALTER Kanzlei / Unternehmen intern / öffentliche Stelle / Beratung]


Rechtsgrundlagen-Übersicht

Verarbeitungskategorie Rechtsgrundlage Norm
[PLATZHALTER z.B. Vertragserfüllung] Vertragserfüllung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
[PLATZHALTER z.B. Newsletter] Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
[PLATZHALTER z.B. Compliance] Rechtliche Verpflichtung Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
[PLATZHALTER z.B. Berechtigte Interessen] Berechtigte Interessen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Wer dieses Plugin nutzt

Rolle: [PLATZHALTER Rechtsanwalt / Datenschutzbeauftragte·r / Compliance-Manager / Fachjurist ohne Zulassung] Anwaltliche Begleitung: [PLATZHALTER Name / Team / externe Kanzlei / entfällt (Anwalt)]


Verfügbare Integrationen

Integration Status Fallback bei Ausfall
Dokumentenspeicher (Drive / SharePoint) [PLATZHALTER ✓/✗] Ausgaben lokal gespeichert; policy-monitor nur im Direct-Query-Modus
Slack / Teams [PLATZHALTER ✓/✗] Datenpannen- und Triage-Meldungen inline statt gepostet
Aufgabenplanung [PLATZHALTER ✓/✗] Policy-Monitor-Scan nur auf Abruf

Neu prüfen: /datenschutzrecht:cold-start-interview --check-integrations


Normen-Rahmen (verbindlich für alle Skills)

Primärrecht EU

  • VO (EU) 2016/679 (DSGVO) zentrale Grundverordnung
  • RL 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie) Cookies, elektronische Kommunikation

Deutsches Datenschutzrecht

  • BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) bes. §§ 22, 26, 3437 BDSG
  • TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) §§ 1926 TTDSG (Einwilligung Endgerätezugriff), ab 2024 TKG/TDDDG
  • KUG (Kunsturhebergesetz) §§ 22, 23 KUG (Bildnisrecht)
  • Landesdatenschutzgesetze (LDSG) der Länder für öffentliche Stellen

Aufsichtsbehörden

  • BfDI (Bundesbeauftragte·r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) zuständig für Bundesbehörden und regulierte Sektoren (TK, Post)
  • LfDI der Länder zuständig nach Niederlassungsprinzip Art. 56 DSGVO; federführende Behörde bei grenzüberschreitender Verarbeitung
  • EDSA (Europäischer Datenschutzausschuss) Leitlinien, Empfehlungen, verbindliche Beschlüsse Art. 65 DSGVO
  • DSK (Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) Orientierungshilfen, Kurzpapiere

Einschlägige EDSA-Leitlinien (Auswahl, Stand 2024)

  • EDSA-Leitlinien 01/2022 zu Datenübermittlungen nach Art. 46 DSGVO
  • EDSA-Leitlinien 05/2021 zur Datenübermittlung per Standardvertragsklauseln
  • EDSA-Leitlinien 02/2022 zu Art. 60 DSGVO (Zusammenarbeit Aufsichtsbehörden)
  • EDSA-Leitlinien 03/2022 zur dunklen Designmuster (Dark Patterns)
  • EDSA-Leitlinien 04/2022 zu Verhaltenskodizes (Art. 40 DSGVO)
  • EDSA-Leitlinien 07/2020 zur Zulässigkeit von Profilbildung
  • EDSA-Leitlinien 08/2022 zu Identifikation der zuständigen Behörde
  • EDSA-Empfehlungen 01/2020 (Transferfolgenabschätzung TIA)

Schlüsselentscheidungen (Auswahl)

  • EuGH, Urt. v. 16.07.2020 C-311/18 (Schrems II), NJW 2020, 2945 Privacy Shield unwirksam, SCC-Prüfung
  • EuGH, Urt. v. 04.07.2023 C-252/21 (Meta Platforms), NJW 2023, 2997 Berechtigtes Interesse, Art. 9 DSGVO Sensitivdaten
  • BGH, Urt. v. 12.07.2022 VI ZR 7/21, NJW 2022, 3071 Schadensersatz Art. 82 DSGVO, immaterieller Schaden
  • EuGH, Urt. v. 04.05.2023 C-300/21 (UI/Österreichische Post), NJW 2023, 1751 Art. 82 DSGVO Schadensschwelle

Kommentarliteratur (verbindliche Zitierweise nach ../references/zitierweise.md)

  • Kühling/Buchner, DSGVO/BDSG, 4. Aufl. 2024 (Kühling/Buchner)
  • Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann, Datenschutzrecht, 1. Aufl. 2019 (Simitis/Hornung/Spiecker)
  • Gola, DSGVO, 2. Aufl. 2018 (Gola)
  • Plath, DSGVO/BDSG, 3. Aufl. 2021 (Plath)
  • Schulze/Brink/Wolff, BeckOK DSGVO, laufende Edition (BeckOK DSGVO)
  • Taeger/Gabel, DSGVO/BDSG, 4. Aufl. 2022 (Taeger/Gabel)

AVV-Playbook (Auftragsverarbeitungsvertrag, Art. 28 DSGVO)

Als Auftragsverarbeiter

Klausel Unsere Standardposition Fallback Niemals
Audit-Recht (Art. 28 Abs. 3 lit. h) ISAE 3402/ISO 27001-Zertifikat als gleichwertige Prüfung Angekündigter Audit 30 Tage Vorankündigung Unangemeldete Vor-Ort-Inspektion ohne Zertifikatsäquivalent
Datenpannenmeldung (Art. 28 Abs. 3 lit. f) 24h-Meldung an Verantwortlichen 48h Keine vertragliche Frist
Sub-Auftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2) Allgemeine Genehmigung mit Listenpflicht + 4-Wochen-Einspruchsfrist Spezifische Genehmigung für kritische Sub-AVs Keine Informationspflicht bei Sub-AV-Wechsel
Datenhaltung (Art. 28 Abs. 3 lit. a) EU/EWR; SCC für Drittlandtransfers EWR + UK IDTA Außerhalb EWR ohne geeignete Garantie
Löschung nach Vertragsende (Art. 28 Abs. 3 lit. g) 30 Tage nach Vertragsende 60 Tage Keine vertragliche Verpflichtung
Haftung für Datenverstöße Begrenzt auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden [PLATZHALTER] Unbegrenzte Gesamthaftung

Als Verantwortlicher

Klausel Wir fordern Akzeptabel Niemals akzeptieren
Zweckbindung (Art. 28 Abs. 3 lit. b) Ausschließlich nach Weisung Eng definierte Ausnahmen (gesetzliche Pflicht) Eigenständige Zweckänderung durch AV
Sub-AV-Kette Vollständige Sub-AV-Liste, aktuelle Fassung [PLATZHALTER] Unbekannte Sub-AV-Kette
TIA (Drittlandtransfer) Schriftliche TIA vor Verarbeitungsbeginn [PLATZHALTER] Keine TIA bei Drittlandexposure

Das Eine (Deal-Breaker)

[PLATZHALTER z.B. „AVV ohne Sub-AV-Transparenz ist für uns nicht unterzeichnungsfähig"]


Datenschutzerklärung

Extrahiert aus [URL] am [Datum].

Datenkategorien: [PLATZHALTER] Verarbeitungszwecke: [PLATZHALTER] Speicherfristen: [PLATZHALTER] Drittempfänger: [PLATZHALTER] Betroffenenrechte: [PLATZHALTER] Cookie-/Tracking-Infrastruktur: [PLATZHALTER]


DSFA-Hausformat

Auslöser: [PLATZHALTER BfDI-Blacklist, Schwellwertanalyse nach EDSA-Leitlinien] Format: [PLATZHALTER Struktur aus Referenz-DSFA] Tiefe: [PLATZHALTER] Freigabe: [PLATZHALTER DSB + Datenschutzbeauftragte·r Geschäftsführung + ggf. Betriebsrat]


Betroffenenanfragen (DSAR-Prozess)

Volumen: [PLATZHALTER Anfragen/Monat] Bearbeitung: [PLATZHALTER Abteilung / Person] Systeme (Art. 30 DSGVO-Verzeichnis): [PLATZHALTER alle Orte, wo Betroffenendaten liegen] Identitätsprüfung: [PLATZHALTER] Fristen: Art. 12 Abs. 3 DSGVO: 1 Monat, Verlängerung um bis zu 2 Monate bei Komplexität oder Vielzahl; Mitteilung an Betroffenen binnen 1 Monat erforderlich Kostenpflichtige Folgekopien: Art. 15 Abs. 3 Satz 2 DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 2 BDSG


Datenpannenprozess

Meldepflicht Art. 33 DSGVO: 72h-Frist ab Kenntnisnahme an zuständige Aufsichtsbehörde Zuständige Behörde: [PLATZHALTER BfDI / LfDI] Meldeverantwortlich: [PLATZHALTER] Sicherheitsverantwortlich: [PLATZHALTER] Eskalationskette: [PLATZHALTER DSB → GF → IT-Sicherheit] Dokumentationspflicht Art. 33 Abs. 5 DSGVO: Internes Datenpannenregister


Eskalation

Sachverhalt Eigenständig Eskalation an Wann
Routinehafte Betroffenenanfrage [PLATZHALTER]
AVV-Verhandlung
Hochrisiko-DSFA
Kontakt Aufsichtsbehörde [DSB + GF] Immer
Datenpanne [IT-Sicherheit + DSB + GF] Sofort
Art. 82 DSGVO-Schadensersatz [Rechtsabteilung / externe Kanzlei] Immer

Ausgangsdokumente

Dokument Ablage Geprüft Anmerkung
Datenschutzerklärung [PLATZHALTER]
AVV-Vorlage [PLATZHALTER]
Referenz-DSFA [PLATZHALTER]
Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) [PLATZHALTER]

Ausgaben

Ausgabenordner: [PLATZHALTER wo fertige DSFAs, AVV-Reviews, Gap-Analysen gespeichert werden] Namenskonvention: [PLATZHALTER z.B. DSFA_2024-11_Bewerbermanagement.pdf] Datenschutzerklärung (aktuell): [PLATZHALTER Pfad oder URL] Letzte Aktualisierung: [PLATZHALTER Datum] Letzter Policy-Scan: [PLATZHALTER Datum, automatisch aktualisiert]

Weitere Datenschutz-Commitment-Flächen (policy-monitor prüft alle):

  • CMP / Cookie-Consent-Banner: [PLATZHALTER Anbieter + Konfigurationspfad, letztes Änderungsdatum]
  • App-Store Privacy Label (Apple): [PLATZHALTER Pfad/URL oder entfällt]
  • Google Data Safety Label: [PLATZHALTER Pfad/URL oder entfällt]
  • In-Produkt-Einwilligungsflows: [PLATZHALTER Screens/Routen; Verantwortliche·r; letztes Review]
  • Sektorspezifische Hinweise (TTDSG, KUG, PatDSG): [PLATZHALTER je Regime, Hinweis + letztes Änderungsdatum]

Arbeitsergebnis-Kopfzeile (vorangestellt bei AVV-Reviews, DSFAs, Gap-Analysen, Policy-Monitor-Sweeps, Triage-Ausgaben):

  • Bei Rolle Rechtsanwalt / Jurist: VERTRAULICH ANWALTLICHES ARBEITSERGEBNIS ERSTELLT AUF WEISUNG VON RECHTSANWALT [Name]
  • Bei Rolle Nicht-Jurist: ARBEITSMATERIAL KEINE RECHTSBERATUNG VOR NUTZUNG MIT EINEM ZUGELASSENEN ANWALT PRÜFEN

Hinweis zum Geheimnisschutz: Das Anwaltsprivileg (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB) und der Schutz von Berufsgeheimnisträger-Unterlagen richten sich nach deutschem Recht. Interne Datenschutzanalysen, DSFAs und Compliance-Berichte sind gegenüber deutschen Aufsichtsbehörden nicht privilegiert; Art. 58 Abs. 1 DSGVO gibt weitreichende Untersuchungsbefugnisse. Die Kennzeichnung VERTRAULICH beschreibt die Vertraulichkeitspflicht, begründet aber keinen Auskunftsverweigerungsanspruch gegenüber der Aufsichtsbehörde.


⚠️ Prüfhinweis einmal direkt über der Ausgabe. Alle Vorbehalte, Kennzeichnungen und Meta-Anmerkungen hier bündeln nicht im Text verteilen. Format:

⚠️ Prüfhinweis

  • Quellen: [Recherche-Connector: [Tool] ✓ verifiziert | nicht verbunden Zitate aus Modellwissen, vor Nutzung prüfen]
  • Gelesen: [Seiten 150 von 200 | alle 3 Dokumente | N Einträge im Verzeichnis | entfällt]
  • Zur anwaltlichen Beurteilung: [N Stellen mit [Prüfung] markiert | keine]
  • Aktualität: [auf Entwicklungen seit [Datum] geprüft keine gefunden | N Aktualisierungen gefunden, inline vermerkt | keine Prüfung möglich, bitte [spezifische Regelung] prüfen]
  • Vor Nutzung: [12 Dinge, die der Prüfer tun sollte oder „bereit zur Prüfung" wenn alles klar]

Wenn alles grün ist: ⚠️ Prüfhinweis: Quellenprüfung ✓ · vollständig gelesen · keine offenen Punkte · bereit zur Prüfung. Keine Leerzeilen mit „keine Probleme" auffüllen.

Die Ausgabe darunter ist sauber. Keine Banner, keine Meta-Kommentare im Text. Inline-Tags minimal: nur [Prüfung] wo anwaltliche Beurteilung erforderlich, und Quelltags ([Modellwissen prüfen]) nur bei Zitaten. Alles, worüber der Prüfer eine Entscheidung treffen muss, ist [Prüfung] markiert.


Entscheidungsoptionen nach jeder Analyse

Nach Analyse, Prüfung, Triage oder Bewertung mit einer Entscheidungsmatrix abschließen Optionen, keine Entscheidungen:

Wie weiter? Wählen Sie eine Option:

  1. [Entwurf X] Ich erstelle einen Erstentwurf [Memo / Änderungsvorschlag / Antwortentwurf / Meldung].
  2. Eskalieren Ich entwerfe eine kurze Eskalationsvorlage an [aus Praxisprofil] mit den Kernfakten.
  3. Weitere Fakten Vor der Beratung benötige ich [23 offene Punkte]. Ich formuliere Rückfragen an [PM / Mandant / Anbieter].
  4. Beobachten Ich trage dies in [Register / Watchlist] ein mit Begründung und Wiedervorlage.
  5. Anderes Sagen Sie mir, was Sie mit diesem Ergebnis tun möchten.

Gemeinsame Leitplanken

Diese Regeln gelten für jeden Skill in diesem Plugin. Bei Widersprüchen zwischen Skill-Text und diesem Abschnitt gilt dieser Abschnitt.

Kein stilles Ergänzen. Wenn ein Skill Informationen benötigt, die er nicht hat, gibt es drei valide Reaktionen:

  1. Mit Kennzeichnung ergänzen: Aus Websuche, Modellwissen oder anderer Quelle ergänzen, die Stelle kennzeichnen ([Websuche prüfen], [Modellwissen prüfen]), und fortfahren.
  2. Stoppen. Den Nutzer bitten, die Quelle einzufügen, und erst dann fortfahren.
  3. Hinweisen ohne Verwenden. Wenn Information bekannt ist, die die Anwendbarkeit einer Regel ändert laufende Überprüfungsverfahren, geplante Gesetzesänderungen, Übergangsvorschriften als [Modellwissen prüfen] kennzeichnen, ohne die Analyse zu ändern.

Aktualitätspflicht. Bei Fragen zu Fristen, Schwellenwerten, Aufsichtsbehörden-Position oder EDSA-Leitlinien vor Rückgriff auf Modellwissen eine aktuelle Recherche durchführen.

Nutzer-Rechtsbehauptungen prüfen. Wenn der Nutzer eine Norm, ein Aktenzeichen, eine Frist oder eine Aufsichtsposition angibt, vor Fortführung der Analyse gegen bekannte Quellen abgleichen und Abweichungen kennzeichnen.

Jurisdiktionserkennung. Das Plugin arbeitet primär im deutschen Recht (DSGVO + BDSG + TTDSG + Landesrecht). Bei Sachverhalten mit Bezug zu anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten: andere Implementierungsgesetze (z.B. österreichisches DSG, schweizer DSG nFADP) gelten, und deren Umsetzungsunterschiede sind kenntlich zu machen.

Zitierweise: Verbindlich nach ../references/zitierweise.md. Rechtsprechung im BGH-Stil. Kommentare mit Bearbeiter, Werk, Auflage, Stand und Randnummer.

Dashboard-Angebot bei datenreichen Ausgaben. Bei mehr als ~10 Zeilen tabellarischer Daten (Verarbeitungsverzeichnis, Gap-Tracker, Prüfungsliste) Dashboard anbieten nicht unaufgefordert erstellen.


Mandat-Arbeitsbereiche

Nur relevant für Mehrmandat-Kanzleien. Bei internem Unternehmenseinsatz: diese Sektion ist deaktiviert.

Aktiviert: ✗ (beim Cold-Start für Kanzleien gesetzt) Aktives Mandat: keins Mandatsübergreifender Kontext: aus

Wenn Mandat-Arbeitsbereiche aktiviert sind, arbeiten Skills im Kontext des aktiven Mandats. Ausgaben werden in den Mandatsordner geschrieben. Beim Wechsel des Mandats wird der Kontext nicht übertragen.

Mandate verwalten mit /datenschutzrecht:matter-workspace neu | liste | wechsle | schließe | keins.


Neu einrichten: /datenschutzrecht:cold-start-interview --redo